Am Mittwoch, 14. Oktober 2020, haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten über das weitere Vorgehen in der Coronakrise beraten. Ein besonders kritisches Thema: Das Beherbergungsverbot. Die wichtigsten Ergebnisse für Hotellerie und Gastronomie finden Sie hier.
(Update 15.10.2020) Die entscheidenden Ergebnisse des Gespräches der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten für die Branche sind:
- Bund und Länder fordern eindringlich alle Bürger auf, nicht erforderliche innerdeutsche Reisen in Gebiete und aus Gebieten heraus, welche die Grenze 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage übersteigen, zu vermeiden. Die Regelungen der Bundesländer bezüglich der Beherbergung für Reisende aus besonders betroffenen Gebieten (= Beherbergungsverbote, Tophotel berichtete) werden erst zum Ende der Herbstferien am 8. November neu bewertet. Die Entscheidung darüber wurde also vertagt. Nun soll eine möglichst einheitliche Anschlussregelung erarbeitet werden.+++ Update: In Baden-Württemberg hat ein Gericht am Donnerstag, 15.10.2020, das Beherbergungsverbot zudem bereits gekippt (zum Artikel geht's hier)+++
- Die zwischen Bund und Ländern besprochene neue Muster-Quarantäneverordnung für Einreisen aus ausländischen Risikogebieten werden die Länder weitgehend einheitlich in ihren Länderverordnungen zum 8. November 2020 umsetzen. Danach gilt für Einreisende aus ausländische Risikogebieten ohne triftigen Reisegrund eine Quarantänezeit von zehn Tagen mit der Möglichkeit, durch einen negativen Test ab dem fünften Tag die Quarantäne vorzeitig zu beenden. Für notwendige Reisen und Pendler sind detaillierte Ausnahmen vorgesehen.
- Bund und Länder empfehlen dort, wo die Infektionszahlen kontinuierlich steigen und insbesondere bei steigenden Infektionszahlen oberhalb einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche eine Sperrstunde in der Gastronomie sowie zusätzliche Auflagen und Kontrollen einzuführen.
- Allgemein dort, wo die Infektionszahlen steigen und spätestens bei einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche soll die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen weiter begrenzt werden. Ausnahmen bedürfen eines dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes.
- Da die Einschränkungen dazu führen, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen, wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern.
- Die Länder ergreifen konsequent verschärfende lokale Beschränkungsmaßnahmen spätestens, sobald das Infektionsgeschehen über die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage steigt. Die lokalen Maßnahmen müssen zielgerichtet und überregional vergleichbar sein. Dazu gehören insbesondere:- Begrenzung der Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen auf
100 Personen, Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen
Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes
- Einführung von Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum auf maximal
zehn Personen
- die verbindliche Einführung der Sperrstunde um 23 Uhr für
Gastronomiebetriebe
- einschließlich eines generellen Außenabgabeverbotes von Alkohol
- sowie weitergehende verbindliche Beschränkungen der Teilnehmerzahlen für
Feiern auf zehn Teilnehmer im öffentlichen Raum sowie auf zehn Teilnehmer
aus höchstens zwei Hausständen im privaten Raum.
Den vollständigen Beschluss können Sie hier nachlesen
+++ Update zur Sperrstunde: Berlin will Gastronomien unterstützen +++
(15.10.2020) Das Land Berlin will Bars, Kneipen und Restaurants finanziell unterstützen, die unter der seit dem Wochenende geltenden Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr leiden, berichtet die Tagesschau. Unternehmen, die ihren Hauptumsatz am späten Abend und nachts erwirtschafteten, könnten unbürokratisch bis zu 3000 Euro Mietzuschuss beantragen, sagt Wirtschaftsenatorin Ramona Pop nach einem Beschluss der Landesregierung. "In begründeten Einzelfällen können auch andere Betriebe des Einzelhandels von diesem Programm profitieren." Das Vorhaben ist beschränkt auf die Dauer der verschärften Corona-Regeln - also bis zum 31. Oktober - und kann grundsätzlich verlängert werden, ergänzt Finanzsenator Matthias Kollatz.
(Stand: Mittwoch, 14.10.2020, 17.30) Offenbar ist die Beschlussvorlage des heutigen Corona-Gipfels bereits vorab durchgesickert. Demnach ist zum Beherbergungsverbot vorerst kein gemeinsamer Beschluss absehbar. Alle Bürger sollen jedoch aufgefordert werden, in den kommenden Monaten "nicht erforderliche innerdeutsche Reisen“ in Gebiete und aus Gebieten heraus, welche die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage übersteigen, zu vermeiden.
Zudem soll daran erinnert werden, dass die Beherbergung für Reisende aus Hotspots in den meisten Bundesländern einen negativen Test voraussetzt. Des weiteren sollen ganz generell bestimmte Maßnahmen künftig schon ab einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 35 gelten – darunter eine einheitliche Sperrstunde in der Gastronomie, ohne dass dazu eine Uhrzeit vorgeschlagen wurde, die Schließung von Bars und Clubs, sowie eine Teilnehmerbegrenzung bei öffentlichen Veranstaltungen sowie privaten Feierlichkeiten. "Inwiefern die Teilnehmer dieser Vorlage heute tatsächlich folgen, bleibt abzuwarten", heißt es von Seiten des Dehoga. Dieser hatte bereits vor dem Treffen nochmal eindringlich an die Politik appelliert, die Beherbergungsverbote aufzuheben oder zumindest auszusetzen (Tophotel berichtete).
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