Eine gängige Methode, um die Attraktivität und Qualität eines Hotels zu zeigen, sind die Hotelsterne. Doch beim Einsatz in der Werbung gibt es einige rechtliche Fallstricke.
Hotelsterne sollen den Gästen bei der Wahl ihrer Unterkunft helfen, indem sie die Qualität und Ausstattung eines Hauses widerspiegeln. Diese in Deutschland üblichen Hotelsterne werden durch den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (Dehoga) verliehen, welcher Hotels anhand bestimmter Kriterien bewertet.
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Wirbt ein Hotel mit Sternen, baut das Vertrauen bei den potenziellen Gästen auf und stärkt die Glaubwürdigkeit des Hotels, weil die Verbraucher davon ausgehen, dass es sich dabei um eine offizielle Sterne-Klassifizierung im Rahmen eines jahrelang erprobten Verfahrens durch einen anerkannten Verband handelt. Doch bei der Verwendung von Hotelsternen in der Werbung gibt es einige rechtliche Fallstricke. Dies zeigt auch ein Blick auf die sich immer wieder fortentwickelnde Rechtsprechung zum Thema Werbung mit Sternen. Zuletzt hat hier ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart für Aufsehen in der Branche gesorgt (Urteil vom 29.7.2021, Az. 2 U 163/20).
Urteil des OLG Stuttgart
Hintergrund eines vor zwei Jahren am OLG Stuttgart entschiedenen Rechtsstreits war, dass ein Hotelier in seiner Werbung Hotelsterne verwendet hatte, obwohl das Zertifikat bereits abgelaufen war. Das Gericht entschied, dass die Verwendung der Hotelsterne irreführend war und gegen das Wettbewerbsrecht verstieß. Dabei argumentierte das Gericht, dass die Sterne eine objektive Aussage über die Qualität des Hotels darstellen und eine solche Aussage nicht mehr gemacht werden könne, wenn das Zertifikat nicht mehr gültig sei.
Das Urteil macht deutlich, dass Hoteliers bei der Werbung mit Hotelsternen sehr vorsichtig sein müssen. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass die Sterne aktuell und gültig sind, sonst könnte man ihnen vorwerfen, die Gäste zu täuschen. Deshalb sollten Hoteliers regelmäßig überprüfen, ob ihr Zertifikat noch gültig ist. Wenn nicht, sollten sie die Sterne aus der Werbung entfernen oder den Status aktualisieren.
Weitere rechtliche Aspekte
Bei der Werbung mit Hotelsternen gibt es aber auch eine Reihe weiterer rechtlicher Aspekte zu beachten. Man muss deutlich machen, welcher Verband oder welche Organisation die Sterne verliehen hat, damit es keine Verwechslungen gibt. Außerdem sollte man sicherstellen, dass die Sterne den tatsächlichen Standards und Kriterien entsprechen, um die Gäste nicht in die Irre zu führen. Es ist ratsam, die Werbung mit Hotelsternen mit den entsprechenden Vereinigungen oder Verbänden abzustimmen, um mögliche rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Zum Autor
Dr. Jonas Kahl, LL.M. ist Rechtsanwalt bei Spirit Legal und im Bereich gewerblicher Rechtsschutz tätig, er ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.