Versicherungstipp So sichern sich Hoteliers in Sachen Akkus ab

Elektro-Akku brennt
E-Akku brennt (Symbolbild) © Tony Baggett-stock.adobe.com

Die Zahl der Ladestationen für Elektroautos in Tiefgaragen und auf Parkplätzen von Hotels nimmt zu. Der Verleih von E-Bikes gehört ebenfalls oft zum Angebot. Der Akku-Betrieb birgt jedoch einiges Gefahrenpotenzial. Tipps von Versicherungsexperte Alexander Fritz.

Das Thema Elektromobilität ist in der Hotellerie inzwischen allgegenwärtig: Gäste kommen mit E-Autos, E-Bikes werden im Hotel geliehen oder eigene mitgebracht. Selbst die meisten Geräte zur Pflege der hoteleigenen Grünanlagen, wie Rasenmäher oder Heckenschere, funktionieren heute mit Akkus. Was alle gemeinsam haben: Sie müssen geladen werden.

Dabei stellen Akkus eine enorme Gefahrenquelle im Hotel dar. Neben der Gefahr eines Brandes drohen Explosionen und giftige Dämpfe. Das erschwert nicht nur Löscharbeiten, die Schäden sind teilweise immens. Ein häufiger Fall: Im Keller wird ein Akku aufgeladen. Das Ladegerät ist auf das Modell abgestimmt und die Stromzelle relativ neu. Aufgrund eines technischen Defekts entwickelt sich jedoch unbemerkt ein kleiner Schmorbrand. Da sich dieser im leeren Keller befindet, wirkt der Schaden mit wenigen hundert Euro auf den ersten Blick eher klein.

Der Schock folgt dann meist kurz danach: Denn der Ruß hat sich in großen Teilen des Hotels oder auch im ganzen Haus verteilt und auf Kleidung, Möbeln und Wänden abgesetzt – Hotelzimmer werden damit unbewohnbar. Der Versicherungsgutachter empfiehlt den Auszug aus dem Gebäude und eine gründliche Reinigung, um Gesundheitsschäden vorzubeugen. Durch die Arbeiten im gesamten Haus schnellt die Schadenssumme schnell auf 80.000 Euro.

Hauptaugenmerk auf Brandschutz legen

Hotels, in denen Akkus zum Einsatz kommen, sollten daher besonderes Augenmerk auf den Brandschutz legen: Die Sicherheitsvorgaben der Hersteller sind unbedingt zu beachten, Geräte sollten regelmäßig kontrolliert, beschädigte Akkus sofort ordnungsgemäß entsorgt werden.

Bei der Lagerung und dem Aufladen von Akkus sollte genügend Abstand zu anderen Gegenständen bestehen und es sollten geeignete Löschmittel bereitgehalten werden, falls doch etwas passiert. Da Pulver- und Schaumlöscher nicht funktionieren, muss hier auf viel Wasser, vielleicht auch in Kombination mit dem Löschmittel F-500, zurückgriffen werden. Letzteres verhindert bei Lithium-Ionen-Akkus die Explosion weiterer Akkuzellen, kapselt Schadstoffe ein und verhindert so noch größere Kontaminationen.

Hinweis für Arbeitgeber: Werden die Beschäftigten nicht auf Besonderheiten im Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus hingewiesen, kann dies ein Verstoß gegen Arbeitsschutzgesetze sein und (straf-)rechtliche Folgen nach sich ziehen. Hier kommt also gegebenenfalls die – hoffentlich bestehende – Rechtsschutzversicherung ins Spiel.

Versicherungsschutz beim Parken und Laden

Gebäudeversicherungen bieten heute Schutz bei in Garagen abgestellten E-Autos – unabhängig davon, ob es sich um Einzelgaragen oder Garagen sonstiger Art handelt. Viele Versicherer betrachten fest verbaute Ladestationen am und innerhalb versicherter Gebäude als grundsätzlich versicherte Sache. Hoteliers sollten aber prüfen, ob in ihrer gewerblichen Gebäudeversicherung bei Altverträgen Umstellungen notwendig sind und die Einbauten auch in der Versicherungssumme berücksichtigt werden. Welche Sicherheitsvorschriften genau bei der Installation von Ladesäulen beachtet werden sollten, kann in den VDS-Sicherheitsvorschriften 3885 nachgelesen werden.

Wer eine Betriebshaftpflicht besitzt, ist gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensfolgeschäden abgesichert, soweit sich die Ladestation auf einem mitversicherten Grundstück befindet und ausschließlich für betriebsinterne Zwecke verwendet wird. Betriebsintern umfasst das Laden von Firmenfahrzeugen und das gelegentliche Laden von Besucherfahrzeugen. Versichert sind die Befriedigung von berechtigten sowie die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzforderungen. Falls Ladesäulen für Gäste zur Verfügung gestellt und als gewerbliche Leistung abgerechnet werden, ist ein Einschluss im versicherten Tätigkeitsprogramm erforderlich.

Fazit: Gebäudeversicherung und Betriebshaftpflicht prüfen, Brandschutzberatung nutzen. E-Bike-Akkus von Gästen sollten zudem nur in separaten Räumen mit erhöhtem Brandschutz und mit Abstand zu betriebswichtigen Bereichen gelagert werden.

Der Autor

Alexander Fritz (B.A. Versicherungswirtschaft) ist Geschäftsführer der Fritz & Fritz GmbH (Margetshöchheim). Als Sachverständiger ist er auf Risikomanagement-Konzepte und Pakete zur Unternehmensabsicherung für die Hotellerie spezialisiert.