Dekra-Expertentipp Kühlanlagen regelmäßig warten

Dekraexpertentipp_Kuehlanlagen
Gesetzliche Pflicht: Hoteliers sollten ihre Verdunstungskühlanlagen fachgerecht instand halten. © Dekra

Seit sechs Jahren ist eine neue Verordnung zum Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern in Kraft. Hoteliers sollten penibel darauf achten, die Geräte fristgerecht professionell prüfen zu lassen.

Mehrere Legionellen-Ausbrüche mit Erkrankten und Toten haben in den letzten Jahren für Schlagzeilen gesorgt. Dekra-Sachverständige beobachten häufig, dass sich Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider, wie sie in Hotels und Gastronomiegebäuden oft zum Einsatz kommen, neben Überschreitungen der vorgeschriebenen Prüf- und Überwachungspflichten gemäß der 42. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchV) in einem schlechten Wartungszustand befinden.

Sie werden über lange Zeiträume nicht gereinigt und sind häufig stark verschmutzt und verkeimt. Dabei sind die Betreiber verpflichtet, die wartungspflichtigen Teile der Anlage regelmäßig zu inspizieren und fachgerecht instand zu halten.

Die erste Sachverständigen-Überprüfung hat bei Neuanlagen fünf Jahre nach der erstmaligen Inbetriebnahme zu erfolgen. Die letzte Übergangsfrist gemäß 42. BImSchV endete am 19. August 2022 für Bestandsanlagen, die vor dem 19. August 2017 in Betrieb gegangen sind.

Die folgenden Sachverständigenprüfungen müssen alle fünf Jahre nach der letzten Prüfung stattfinden. Sollte die vorherige Sachverständigenprüfung allerdings verspätet erfolgt sein, so sind als Termin für die Folgeprüfung die fünf Jahre ab dem Datum der in der Verordnung ursprünglich vorgesehenen Prüfdaten einzuhalten.

Für die Überprüfungsfristen gilt die sogenannte Stichtagsregelung zum 19. August jedes Jahres. Daher müssen Hoteliers mit einem erhöhten Überprüfungsaufkommen bei den wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen rechnen. Das Überschreiten der Frist gemäß 42. BImSchV stellt einen Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand dar. Aus diesem Grund raten die Dekra-Sachverständigen dazu, den Überprüfungstermin rechtzeitig festzulegen oder sogar vorzuziehen, um die Fristen einhalten zu können.

Der Autor

Stefan Schüttler ist Sachverständiger und Fachgebietsverantwortlicher für "Hygiene in technischen Anlagen" bei der Dekra.

Dekra_Expertentipp_Kühlanlagen_Portraet_Stefan_Schüttler