Dorint-Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe fordert weiterhin, dass Hotelketten bei Finanzschäden, die in der Corona-Pandemie entstanden sind, gleichbehandelt werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Beschwerde der Dorint Hotelgruppe im Zusammenhang auf Schadensersatz durch finanzielle Hilfen in der Corona-Krise zugelassen. Das hat Dorint-Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe mitgeteilt.
Der Bundesgerichtshof habe dem Unternehmen mitgeteilt, dass es eine sogenannte Nicht-Zulassungsbeschwerde zugelassen habe. Damit könne das Urteil der Vorinstanz aufgehoben werden. Für Iserlohe sei das der erste vielversprechende Schritt. Anfang 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde der Hotelgruppe nicht angenommen. Die Dorint Hotelgruppe klagt seit 2020 in 14 Bundesländern darauf, dass die größeren und mittelständischen Hotelunternehmen bei der staatlichen Kompensation von Finanzschäden aus den Corona-Lockdowns gleichbehandelt werden.
Dabei geht es vor allem um die Obergrenze der Beihilfen in Höhe von 54,5 Millionen Euro. Davon betroffen seien außer Dorint auch andere größere Unternehmen wie Centro Hotels, H-Hotels, Leonardo Hotels, Maritim, Motel One, Novum und Steigenberger. Dirk Iserlohe habe inzwischen mehr als 120 Briefe an die Bundesregierung geschrieben. Darin fordert er, dass die Größe des Betriebs nicht zu Wettbewerbsverzerrung oder Diskriminierung führen dürfe.
Aus Iserlohes Sicht dürfe es nicht sein, dass Einzelunternehmer ihren Schaden ersetzt bekommen, für die Konzerne jedoch nur zu 30 bis 45 Prozent ersetzt werden. Die Hotellerie sei damit einer Wettbewerbsverzerrung ausgesetzt worden, obwohl das weder europarechtlich noch beihilferechtlich gefordert gewesen wäre. Hilfen müssten demzufolge gleichberechtigt vergeben werden. „Die erste Nichtzulassungsbeschwerde des BGH ist ein Teilerfolg für unsere Branche und ich werde den Klageweg für meine Dorint Hotelgruppe auch in den anderen 13 Bundesländern weitergehen", so Iserlohe. "Ich gehe fest davon aus, dass die Hilfen gleichberechtigt vergeben werden müssen." sr