OTAs Booking-Sammelklage wächst auf mehr als 18.000 Hotels

Zwischen 2004 und 2024 schränkten Preisparitätsklauseln Hotels darin ein, ihre Zimmer über andere Kanäle günstiger anzubieten als auf Booking.com. Dafür fordern sie nun Schadenersatz.
Zwischen 2004 und 2024 schränkten Preisparitätsklauseln Hotels darin ein, ihre Zimmer über andere Kanäle günstiger anzubieten als auf Booking.com. Dafür fordern sie nun Schadenersatz. © IB Photography - stock.adobe.com

Die Kläger werfen der Plattform vor, zwischen 2004 und 2024 günstigere Preise auf anderen Kanälen eingeschränkt zu haben. Eine erste Anhörung wird für 2027 erwartet.

Mit 18.135 beteiligten Hotels gehört die Sammelklage gegen Booking Holdings laut den Initiatoren zu den größten wettbewerbsrechtlichen Schadenersatzklagen, die in Europa je gegen ein einzelnes Unternehmen erhoben wurden. Beim Bezirksgericht Amsterdam hat die Stichting Hotel Claims Alliance (SHCA) jetzt die dritte und letzte Gruppe von teilnehmenden Hotels für die Klage angemeldet.

Die Klage richtet sich gegen die Muttergesellschaft von Booking.com und wird unter anderem vom Hotelverband Deutschland (IHA) unterstützt. Innerhalb von drei Monaten stieg die Zahl der Teilnehmer um 68 Prozent. Zu Beginn des Verfahrens im Januar 2026 waren es 3.087 Hotels, im Juli bereits 10.783.

Worum geht es in der Klage?

Die Kläger fordern Schadenersatz für finanzielle Einbußen, die unter anderem durch die Anwendung wettbewerbswidriger Preisparitätsklauseln zwischen 2004 und 2024 entstanden sind. Diese Klauseln schränkten die Möglichkeit der Hotels ein, über andere Vertriebskanäle, einschließlich ihrer eigenen Websites, niedrigere Preise anzubieten.

Die SHCA schätzt, dass sich die geltend gemachten Schadensersatzansprüche einschließlich Zinsen auf mehrere Milliarden Euro belaufen könnten. Das könnte nach Einschätzung der Stiftung erhebliche Auswirkungen auf die Bilanz von Booking Holdings haben. Eine erste Anhörung vor dem Bezirksgericht Amsterdam wird für 2027 erwartet.

Volker Soyez, der die Klage leitet, sieht in den zahlreichen Anmeldungen einen „Vertrauensverlust unter den europäischen Hotelpartnern von Booking Holdings“, der durch jahrzehntelange wettbewerbswidrige Praktiken entstanden sei. Zugleich verweist er auf den Wandel der Branche: „Da KI die Reisebranche verändert und Gästen neue Möglichkeiten bietet, Unterkünfte zu finden, könnte der Verlust des guten Rufs bei den Hotels ein großes Risiko für das Geschäft von Booking Holdings darstellen.“

„Fairer Wettbewerb und die Freiheit, eigene Preise festzulegen, sind für Europas Hotels von entscheidender Bedeutung“, betont auch Alexandros Vassilikos, Präsident des europäischen Hotelverbands Hotrec. Die Durchsetzung von Schadenersatz wertet er als „wichtigen Schritt zur Wiederherstellung der Fairness und zum Aufbau ausgewogenerer Geschäftsbeziehungen mit Online-Reisebüros“. red/sar