Versicherungstipp Wetterrisiken auf der Baustelle absichern

Unwetter, Diebstahl und Vandalismus: Die Bauleistungsversicherung schützt vor vielen Schäden am Bau.
Unwetter, Diebstahl und Vandalismus: Die Bauleistungsversicherung schützt vor vielen Schäden am Bau. © locrifa - stock.adobe.com

Eine Bauleistungsversicherung schützt Bauherren vor vielen unvorhersehbaren Schäden während der Bauphase. Welche Risiken abgedeckt sind, hängt von den Versicherungsbedingungen ab.

Unvorhersehbare Ereignisse gibt es immer wieder – auch auf einer Baustelle. Vandalismus und Diebstahl gehören genauso dazu wie Unwetter. Um keine zusätzlichen Kosten für das Bauprojekt tragen zu müssen, schließen Bauherren und die von ihnen beauftragten Unternehmen eine Bauleistungsversicherung ab. Als Sachversicherung übernimmt sie Schäden an Gegenständen. Sie kann für Neubauten genauso abgeschlossen werden wie für Sanierungen oder Erweiterungen von Gebäuden. Die Leistungen unterscheiden sich je nach abgeschlossener Police. Grundsätzlich ist sie als „Allgefahrenversicherung“ gestaltet: Ausschlüsse sind explizit aufgeführt, der Rest ist versichert.

Zum Umfang von Bauleistungsversicherungen gehören meist höhere Gewalt und Elementarereignisse wie Starkregen oder Erdrutsche, ungewöhnliche Witterungseinflüsse wie Starkschnee im Frühling, Folgeschäden durch Konstruktions- und Materialfehler, Schäden am verwendeten Material, Vandalismus sowie Diebstahl von fest verbauten Gegenständen wie etwa Heizkörpern oder Kupferrohren.

Nicht versichert sind Feuerschäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, Witterungsschäden durch übliches Wetter (Frost im Winter, Sturm im Herbst), Pfusch und Diebstahl von losen Gegenständen. Gegen Feuerschäden am Bau hilft eine Feuerrohbauversicherung, bei Personenschäden eine Bauherrenhaftpflicht. Tipp: Teilweise lässt sich die Feuerrohbaudeckung kostenfrei über den späteren Gebäudeversicherer abschließen.

Tipp

Eine Bauleistungsversicherung übernimmt die Kosten für Reparaturen, Material und Gutachten, die durch unvorhergesehene Schäden während der Bauzeit entstehen. Wichtig ist, dass die Versicherung speziell für Elementarschäden wie Starkregen abgeschlossen wurde. Tritt Starkregen jedoch häufiger auf, sollte der Bauherr präventive Maßnahmen ergreifen oder die beauftragte Baufirma dazu verpflichten – um einen Schaden schon im Vorfeld zu vermeiden.

Nuancen entscheiden

Wie oben bereits erwähnt, unterscheidet die Versicherung zwischen „üblichen“ und „ungewöhnlichen“ Wetterereignissen. Durch die Klimaveränderung kommt es in vielen Gebieten, in denen es noch nie Hochwasserschäden gegeben hat, plötzlich zu Wasserschäden in Form von Starkregen.

Tritt dieses Wetterphänomen nun häufiger auf, sind es keine ungewöhnlichen Wetterereignisse mehr. Damit fallen solche Schäden dann unter den Ausschluss für normale Witterungseinflüsse, mit denen wegen der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muss. Um die Situation zu bewerten, gehen Versicherer mittlerweile dazu über, sich die Wetterauskunft der letzten zehn Jahre anzuschauen.

Gab es in diesem Zeitraum bereits zwei oder mehr Starkregenereignisse, so werden Schäden mit Verweis auf die Versicherungsbedingungen abgelehnt. Als Bemessungsgrundlage lassen sich die Angaben des Deutschen Wetterdienstes (DWD) heranziehen. Der DWD spricht von Starkregen, wenn innerhalb einer Stunde 15 bis 25 Liter pro Quadratmeter oder innerhalb von sechs Stunden 20 bis 35 Liter pro Quadratmeter fallen. Inzwischen sind jedoch häufig Starkregenereignisse von mehr als 40 Litern pro Quadratmeter zu beobachten.

Zum Autor

Alexander Fritz (B. A. Versicherungswirtschaft), Geschäftsführer der Fritz & Fritz GmbH in Margetshöchheim, ist auf Risikomanagementkonzepte und Pakete zur Unternehmensabsicherung spezialisiert.