Vandalismus Grenzen der Gastfreundschaft

1.347 Fälle von Sachbeschädigung wurden im Jahr 2025 in der Hotellerie gemeldet.
1.347 Fälle von Sachbeschädigung wurden im Jahr 2025 in der Hotellerie gemeldet. © Nattapol – stock.adobe.com

Vandalismus hinterlässt in Hotels nicht nur Sachschäden, sondern verursacht oft auch große Umsatzausfälle. Wie sich Betriebe schützen und im Ernstfall richtig handeln.

Vor rund zwei Jahren schilderte der frühere Bundesminister Karl-Theodor zu Guttenberg auf Linkedin ein Hotelerlebnis in Amsterdam, das er unfreiwillig als Gast miterlebte. Aus dem Nachbarzimmer drangen laute Stimmen. Kurz darauf knallten Türen, Gläser zerschellten an der Wand, schließlich flogen sogar größere Gegenstände durch den Raum. Als Guttenberg gerade die Rezeption anrufen wollte, trat plötzlich Ruhe ein. Wenig später begegnete er dem Paar auf dem Hotelflur und sprach die beiden auf den Vorfall an. Die Antwort: Man habe lediglich „ein wenig diskutiert“. Auf seine Nachfrage, was dann erst ein richtiger Streit wäre, erklärten die beiden, sie steckten mitten in den Hochzeitsvorbereitungen – kleinere Meinungsverschiedenheiten gehörten eben dazu.

Die Episode mag schmunzeln lassen. Für andere Gäste, Mitarbeitende und Hoteliers sind solche Situationen jedoch alles andere als harmlos. Gäste erwarten Ruhe, Sicherheit und ein gepflegtes Umfeld. Eskaliert ein Konflikt oder kommt es gar zu mutwilligen Beschädigungen, sind nicht nur Reparaturen die Folge. Auch der Hotelbetrieb gerät schnell unter Druck. Viele Hoteliers sprechen nur ungern über Vandalismus. Das Spektrum reicht von zerfetzten Matratzen über zerstörte Waschbecken bis hin zu beschmierten Wänden. Entsprechend zurückhaltend reagierten auch zahlreiche Betriebe auf Anfragen der Redaktion. Über Schäden spricht kaum jemand gern.

Prävention ist der wichtigste Schutz

Vandalismus ist kein Kavaliersdelikt. Strafrechtlich handelt es sich um Sachbeschädigung nach Paragraph 303 StGB. Seit 2024 weist die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts die Tatörtlichkeit „Hotel, Pension“ einschließlich Jugendherbergen gesondert aus. Für das Jahr 2024 registrierte die Polizei 1.339 Fälle. Im Jahr 2025 stieg die Zahl geringfügig auf 1.347. Gemessen an rund 500 Millionen Gästeübernachtungen im Jahr 2025 erscheinen diese Zahlen zunächst niedrig. Rechnerisch entfällt eine polizeilich erfasste Sachbeschädigung auf rund 370.000 Übernachtungen. Diese Relation darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass jeder einzelne Vorfall für den betroffenen Betrieb erhebliche Folgen haben kann. Reparaturen, gesperrte Zimmer, zusätzlicher Organisationsaufwand und mitunter auch Reputationsschäden summieren sich schnell.

„Über die eigene Academy bieten wir unseren Mitarbeitenden Anti-Aggressions- und Deeskalations-Trainings an und üben den Umgang mit randalierenden Gästen.“

Erik van Kessel, Geschäftsführer Operations der Maritim Hotelgesellschaft  

Hinzu kommt eine Dunkelziffer. Kleinere Beschädigungen werden häufig gar nicht angezeigt oder lassen sich keinem Verursacher eindeutig zuordnen. Belastbare Daten darüber, welche Arten von Hotels besonders betroffen sind oder welche Formen des Vandalismus am häufigsten auftreten, existieren bislang nicht. „Glücklicherweise kommt Vandalismus in den Maritim Hotels so gut wie gar nicht vor“, sagt etwa Erik van Kessel, Geschäftsführer Operations der Maritim Hotelgesellschaft. Das führt er unter anderem auf die Gästestruktur zurück. Viele Gäste reisen zu Meetings, Tagungen oder Kongressen.

Darüber hinaus setze Maritim auf klare Sicherheitsvorgaben: „Bei sehr publikumsstarken Veranstaltungen schreiben wir dem Veranstalter zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen vor, etwa Security an den Eingängen“, erläutert van Kessel. An einzelnen Standorten – beispielsweise in Bahnhofsnähe – beschäftige das Unternehmen zudem eigenes Sicherheitspersonal, das den Eingangsbereich und das Umfeld rund um die Uhr im Blick behält.

Der wirksamste Schutz gegen Vandalismus ist Prävention. „Wichtig sind regelmäßige Risikoanalysen sowie klare Sicherheits- und Kontrollprozesse im Betrieb“, sagt Stefan Dinnendahl, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA). Er empfiehlt den Austausch mit Sicherheitsdienstleistern, Versicherern, den Kriminalpräventionsstellen der Polizei sowie Fachunternehmen für Hotel- und Sicherheitstechnik. So lassen sich Schwachstellen frühzeitig erkennen und passende Schutzmaßnahmen entwickeln. Auch Nikola Horvat, Key Account Manager und Sicherheitsexperte für die Hotellerie bei Protection One, sieht vorbeugende Maßnahmen als entscheidend an: „Sichtbare Sicherheitstechnik und eine professionelle Alarmverfolgung können bereits im Vorfeld viele Vorfälle verhindern.“

Hotelzimmer tabu: Datenschutz setzt Hoteliers Grenzen

Vor allem Hotels mit reduziertem Personaleinsatz müssen verstärkt auf technische Lösungen setzen. Dazu gehören moderne Alarm- und Videoüberwachungssysteme ebenso wie Überfallschutz und mobile Notrufgeräte für allein arbeitende Mitarbeitende. Allerdings setzt das Datenschutzrecht klare Grenzen. Bereiche mit besonderem Schutz der Privatsphäre – etwa Hotelzimmer oder Sanitäranlagen – dürfen selbstverständlich nicht überwacht werden. Was dort geschieht, lässt sich daher meist erst im Nachhinein aufarbeiten.

Technik allein genügt jedoch nicht. Ebenso wichtig sind gut geschulte Mitarbeitende. Maritim bietet deshalb regelmäßig Anti-Aggressions- und Deeskalationstrainings über die hauseigene Academy an. „Wenn Gäste unangemessenes Verhalten zeigen oder andere Gäste und den Hotelbetrieb stören, versuchen unsere Mitarbeitenden zunächst, die Situation durch eine ruhige persönliche Ansprache zu entschärfen“, sagt van Kessel.

Häufig gelinge es, alkoholisierte Gäste auf ihr Zimmer zu begleiten und die Lage zu beruhigen. Ein Grundsatz gilt dabei immer: Die Mitarbeitenden sollen sich niemals selbst in Gefahr bringen. Reicht eine Deeskalation nicht aus, verweigert Maritim in Einzelfällen die Beherbergung oder spricht Hausverbote aus. Wiederholt auffällige Gäste landen gegebenenfalls auf einer internen Sperrliste. In kritischen Situationen wird die Polizei hinzugezogen.

„Viele Policen decken Vandalismus nur im Zusammenhang mit Einbruch ab.“

Stefan Dinnendahl, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA)

Kommt es dennoch zu mutwilligen Beschädigungen, zählt vor allem eine saubere Dokumentation. Sie ist sowohl für strafrechtliche Schritte als auch für mögliche Versicherungsleistungen entscheidend. „Hoteliers können grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie einen Gast beherbergen möchten oder nicht“, erklärt der auf Hotel- und Immobilienrecht spezialisierte Rechtsanwalt Frank Wilmesmeyer. Besteht allerdings bereits ein Beherbergungsvertrag, muss ein Hausverbot auf einem sachlichen Grund beruhen.

Mutwillige Sachbeschädigungen erfüllen diese Voraussetzung. Wilmesmeyer empfiehlt, sämtliche Vorfälle sorgfältig festzuhalten: Datum, Uhrzeit, mögliche Zeugen und Fotos aus mehreren Perspektiven sollten dokumentiert werden. Das Hausverbot sollte zunächst mündlich ausgesprochen und anschließend schriftlich bestätigt werden. Bei größeren Schäden rät der Jurist zudem zur Strafanzeige wegen Sachbeschädigung.

Ergänzende Allgefahrenversicherung abschließen

Auch im Hinblick auf mögliche Versicherungsfragen ist eine lückenlose Dokumentation von Schäden und Vorfällen von großer Bedeutung. Grundsätzlich haften die Verursacher für entstandene Schäden, sofern sie deliktfähig sind. In der Praxis gestaltet sich die Durchsetzung entsprechender Ansprüche jedoch deutlich schwieriger, wenn sich kein Verantwortlicher ermitteln oder eindeutig identifizieren lässt.

„Hoteliers sollten ihren Versicherungsschutz genau prüfen“, rät Stefan Dinnendahl. „Viele Policen decken Vandalismus nur im Zusammenhang mit Einbruch oder Diebstahl ab.“ Für mutwillige Beschädigungen sei häufig eine ergänzende Allgefahrenversicherung erforderlich. Die Preferred Partner des IHA könnten hierzu beraten.

Um kleinere Schäden unkompliziert regulieren zu können, empfiehlt der Hotelverband außerdem ein Sicherheitsdeposit per Kreditkarte beim Check-in. Und Rechtsanwalt Wilmesmeyer ergänzt: „Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten ausdrücklich regeln, dass dieses Deposit auch für Sachschäden und nicht nur für Übernachtungs- oder Restaurantkosten verwendet werden darf.“

Hilfreiche Maßnahmen

  • Regelmäßige Risikoanalyse sowie klare Sicherheits- und Kontrollprozesse im Betrieb
  • Austausch mit externen Experten zu möglichen Schwachstellen
  • Versicherungsschutz prüfen und gegebenenfalls anpassen
  • Kreditkarten-Deposit als Standard beim Check-in
  • Präventive Sicherheitstechnik und professionelle Alarmverfolgung
  • Regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden
  • Professionelle Schadensdokumentation
  • eventuell Geltendmachung von Hausrecht, Einschalten der Polizei, Strafanzeige stellen

>> Der Beitrag ist in der Tophotel Ausgabe 7-8/2026 erschienen.