Gesetzentwurf EU-Kommission kritisiert geplante Tierhaltungskennzeichnung

Künftig soll stärker gekennzeichnet werden, woher Fleisch kommt – die geplanten Regeln stoßen jedoch auf Kritik aus Brüssel und der Branche.
Künftig soll stärker gekennzeichnet werden, woher Fleisch kommt – die geplanten Regeln stoßen jedoch auf Kritik aus Brüssel und der Branche. © Dani Kreienbühl - stock.adobe.com

Ein Bündnis aus Branchenverbände sieht sich durch die Stellungnahme aus Brüssel in ihrer Kritik bestätigt und fordern Änderungen am Gesetzentwurf.

Die Kritik der EU-Kommission am geplanten Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sorgt für Rückenwind bei einem breiten Verbändebündnis aus Gastronomie, Industrie, Handwerk und Gemeinschaftsverpflegung. Nach einer Stellungnahme der Kommission vom 11. August 2026 ist der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes in Teilen nicht mit Unionsrecht vereinbar.

Die Verbände sehen sich damit in zentralen Bedenken bestätigt und fordern das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) erneut auf, Konsequenzen aus der Kritik aus Brüssel zu ziehen. Insbesondere die geplante Ausweitung der staatlichen Pflichtkennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete tierische Lebensmittel müsse aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden.

Was kritisiert die EU-Kommission?

„Das Votum aus Brüssel bestätigt in zentralen Punkten, wovor wir seit Monaten warnen: Der Gesetzentwurf schafft unverhältnismäßige bürokratische Belastungen und beschränkt den freien Warenverkehr, ohne einen angemessenen zusätzlichen Nutzen zu belegen“, heißt es in einem Statement der Verbände.

Die EU-Kommission kommt nach Prüfung der Regelungen demnach zu dem Schluss, dass Teile des Entwurfs gegen Artikel 50 der EU-Öko-Verordnung sowie gegen die Artikel 34 bis 36 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verstoßen. Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem die verpflichtende Einbeziehung von Fleischerzeugnissen aus anderen EU-Mitgliedstaaten und zusätzliche nationale Vorgaben für ökologisch oder biologisch zertifizierte Unternehmen.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Kennzeichnung von Fleischerzeugnissen aus anderen EU-Staaten. Diese könnten nach dem Gesetzentwurf trotz möglicherweise höherer Tierwohlstandards mit der niedrigsten Stufe „mindestens Stall“ gekennzeichnet werden. Zudem könnten Unternehmen durch zusätzliche Mitteilungs-, Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitspflichten belastet werden.

Hoher Aufwand, geringer Nutzen

In ihrem Statement weisen die Verbände darauf hin, dass sie „ausdrücklich bessere Tierstandards und eine starke heimische Landwirtschaft“ unterstützen. Die geplante Ausweitung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung würde jedoch tief in die komplexen und dynamischen Lieferketten der Außer-Haus-Verpflegung eingreifen und keineswegs mehr Tierwohl schaffen. Hersteller, Großhandel und gastronomische Betriebe müssten IT-Systeme und Warenströme anpassen, zusätzliche Nachweis- und Dokumentationspflichten erfüllen sowie Speisekarten, Aushänge, Apps und digitale Bestellsysteme bei wechselnden Lieferungen fortlaufend aktualisieren. In den Betrieben würde dies dauerhaft Kosten in Höhe von mehreren  Millionen Euro auslösen – der Gesetzentwurf selbst spricht von jährlich sechs Millionen, im ersten Jahr sogar noch mehr. Insbesondere kleine und mittelständische Betriebe könnten diese zusätzlichen Belastungen in der bereits jetzt stark angespannten wirtschaftlichen Lage kaum stemmen.

Aus Sicht der Verbände steht diesem erheblichen Aufwand kein angemessener Mehrwert gegenüber. In vielen Speisen würden bereits heute freiwillig Produkte aus höheren Haltungsformen integriert, die jedoch aufgrund der komplexen Lieferkettenstrukturen und oftmals kurzfristigen Lieferantenwechseln nicht tages- und ortsgenau angegeben werden können. Um mögliche Bußgelder zu vermeiden, könnten sich Betriebe deshalb gezwungen sehen, vorsorglich pauschal die niedrigste Haltungsstufe anzugeben. Nach Auffassung des Bündnisses drohe damit ein sogenanntes Downgrading bei der Kennzeichnung.

BMLEH soll Konsequenzen ziehen

Das Verbändebündnis fordert das BMLEH und die Bundesregierung deshalb erneut auf, die verpflichtende Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung sowie auf verarbeitete tierische Lebensmittel aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Für die Außer-Haus-Verpflegung muss es bei freiwilligen Kennzeichnungsmöglichkeiten bleiben: „Statt neuer bürokratischer Pflichten braucht es praxistaugliche Lösungen und gezielte Anreize für mehr Tierwohl, die gemeinsam mit allen Beteiligten entlang der Wertschöpfungskette entwickelt werden.“

Die europarechtliche Prüfung ist zudem noch nicht abgeschlossen. Bestimmungen des Gesetzentwurfs, die zusätzliche verpflichtende Angaben im Sinne der EU-Lebensmittelinformationsverordnung darstellen können, werden von der EU-Kommission in einem gesonderten Verfahren geprüft. Die nun vorliegende Stellungnahme greift dieser Prüfung ausdrücklich nicht vor.

Aufgrund der ausführlichen Stellungnahme darf Deutschland den Gesetzentwurf nicht vor Ablauf der Stillhaltefrist am 12. November 2026 annehmen. Die Bundesregierung muss die EU-Kommission darüber informieren, welche Maßnahmen sie infolge der Stellungnahme ergreifen will. Aus Sicht der Verbände verschärft dies die bestehende Rechtsunsicherheit und verkürzt zugleich den Zeitraum zwischen einem möglichen Beschluss und der späteren Umsetzung. Sie appellieren deshalb an den Gesetzgeber, ausreichende Umsetzungsfristen zu berücksichtigen. red/sar