Wegen "unzureichender Lockdown- Entschädigungen" Dorint stellt Eilanträge bei Bundesverfassungsgericht

Dorint-Chef Dirk Iserlohe zieht wegen der seiner Ansicht nach unzureichenden Entschädigungen für den neuerlichen Lockdown vor Gericht. © Dorint/Honestis AG

Dorint zieht wegen der aus Sicht der Hotelgruppe unzureichenden Lockdown-Entschädigungen vor Gericht. Die Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht wurden bereits gestellt.
Während in den Medien darüber diskutiert wird, ob die Finanzhilfen für die coronabedingten Ausfälle zu hoch sind (wir berichteten), spricht Dirk Iserlohe, Aufsichtsratschef der Dorint Hotelgruppe, von einem Tropfen auf den heißen Stein. Schließlich solle nach Stellung des Antrages zunächst nur eine Abschlagszahlung in Höhe von 10.000 Euro für die gesamte Unternehmensgruppe fließen. Iserlohe: "Im Übrigen beschränkt sich der Maximalantrag, der derzeit gestellt werden kann, auf eine Million Euro. Darüberhinausgehende Leistungen hängen angeblich von EU-rechtlichen Überprüfungen oder -Zustimmungen ab. Daher hat die Dorint Gruppe heute einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Lockdown II-Maßnahmen ohne gesicherte Entschädigung gestellt."
Der tatsächliche Schaden der rund 60 Hotels & Resorts belaufe sich gegenüber November 2019 auf rund 14,3 Millionen Euro, so Iserlohe. "Da die Pachten und Kapitaldienstverpflichtungen für November 2020 aufgrund des noch nicht klargestellten §313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) sowie der einzuhaltenden Raten für Überbrückungskredite aus dem Lockdown I fällig sind, dürfte klar sein, dass der noch nicht gefallene Tropfen auf den heißen Stein schon jetzt in der Luft verdampft“, so der Dorint Aufsichtsratschef. 

Konsequenz: Verfassungsbeschwerde

Die Dorint Hotelgruppe habe eine Verfassungsbeschwerde mit sechs Hauptanträgen und zwei Eilanträgen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Und zwar deshalb, da die Novemberhilfe, die eigentlich „November-Entschädigung“ heißen müsse, nicht zeitgerecht ausgezahlt wurde. Das führe zur Gefährdung der Existenz einer gesamten Branche. Zumal die Insolvenzantragspflichten für die Zahlungsunfähigkeit seit dem 1. Oktober 2020 wieder gesetzlich vorgegeben seien. "Pachten, Mieten, Kapitaldienst und Kosten laufen doch weiter, werden auch jetzt im November wieder fällig und müssen gezahlt werden."
Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Dorint Hotelgruppe sehen das Unternehmen somit schwerwiegend in ihren Grundrechten verletzt. Und zwar einerseits wegen der Verhängung von zurzeit entschädigungslosen Beherbergungsverboten und der damit einhergehenden schwerwiegenden Eingriffe in die Grundrechte der Artikel 12 und 14. Anderseits aber auch wegen der Differenzierung der Novemberhilfen für Unternehmen nach ihrer Größenordnung, was nicht dem Artikel 3 des Grundgesetzes – der gebotenen Gleichberechtigung – entspreche.

Kein Rechtsanspruch auf Novemberhilfe?

Iserlohe untermauert seine Ansichten. So habe Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier durch sein Ministerium sogenannte Vollzugshinweise für die Gewährung von Corona-Novemberhilfen verfassen lassen. Diese enthielten gleich zu Beginn folgenden Hinweis: „Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Billigkeitsleistung“. Noch am Wochenende habe die Justizministerin Christine Lambrecht mittelbar gegenüber der dpa widersprochen. Es hieß, sie hielte staatliche Entschädigungszahlungen an die Wirtschaft für rechtlich geboten, bis die einschneidenden Corona-Auflagen aufgehoben werden.
Iserlohe: "Der Bundesjustizministerin ist also bewusst, dass schwerwiegende Eingriffe in den Artikel 12, also die Berufsfreiheit, auch einer Entschädigung unterliegen müssen. Somit wird durch die Auffassung der Bundesjustizministerin deutlich, dass die Einschränkungen nach §28a des Infektionsschutzgesetzes, wie das Beherbergungsverbot, zwingend zu Entschädigungen führen müssen. Das wird jedoch durch die Einsortierung des neuen Paragrafen unterlaufen. Der neue Restriktionskatalog nach §28a IfSG wird eben nicht vom Entschädigungsparagrafen 65 IfSG erfasst."

Unnötige Schleife über Europa

Seitens des Bundeswirtschaftsministeriums werde auch noch darauf hingewiesen, dass Hilfen über eine Million Euro mit der EU abzustimmen seien. "Wie der Justizministerin sicherlich klar ist, ist eine Entschädigung keiner Beihilferegelung zuzuordnen. Deshalb ist die Einsortierung einer Novemberhilfe in die Förderprogramme grundlegend falsch", macht Iserlohe seinen Standpunkt klar.
Die Europäische Kommission habe längst festgestellt, dass die Corona-Pandemie ein außergewöhnliches Ereignis ist. Daher spielten Beihilfetatbestände hier keine Rolle. "Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht jüngst auch im Falle der Laufzeitverkürzungen von Atomkraftwerken, die Entschädigungen verlangt haben, bestätigt."