Viele Hoteliers werden sich nach Covid-19 fragen: Lohnt sich der Abschluss einer Betriebsschließungsversicherung noch? Welche Klarstellungen sich aus dem ersten Lockdown ergeben haben, zeigen die neuen Versicherungsbedingungen.
"Coronapandemie" war das Wort des Jahres 2020. Hoteliers hätten sich sicher auch gut den Begriff „Betriebsschließungsversicherung“ vorstellen können. Viele hatten eine Police abgeschlossen, bekamen aber kaum oder wenig Entschädigung. Noch heute laufen Gerichtsprozesse, um zu klären, ob Versicherer Zahlungen leisten müssen oder nicht. Zur Erinnerung: Nach Ausbruch von Covid-19 wurden landesweit per Allgemeinverfügung Hotels und Gastronomiebetriebe geschlossen. Viele Unternehmer wandten sich darauf an ihre Versicherung, um aus ihrer Betriebsschließungspolice Geld zu erhalten. Doch nicht wenige wurden enttäuscht: Corona sei nicht eingeschlossen, zudem handle es sich bei der Allgemeinverfügung nicht um Schließung, sondern nur um eine Einschränkung des Geschäftsbetriebes. Außer-Haus-Verkauf und die Beherbergung von Businesskunden waren ja weiter möglich.
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BSV-Bedingungen inzwischen überarbeitet
Für viele Hoteliers stellt sich nach dem Corona-Desaster die Frage, ob eine Betriebsschließungsversicherung (BSV) überhaupt noch sinnvoll ist. Die BSV wurde ursprünglich entwickelt, um vor den finanziellen Folgen einer behördlich angeordneten Schließung des konkreten Betriebes zu schützen. Für ein globales Ereignis wie die Coronapandemie war und ist sie nicht gedacht. Deshalb haben die Versicherer auch die Bedingungen nach der Coronakrise überarbeitet und für zukünftige Fälle klargestellt.
Feste Aufzählung oder dynamischer Verweis?
Nach der Neugestaltung der Versicherungsbedingungen gibt es vor allem einen Punkt, in welchem sich die Betriebsschließungsversicherungen grundlegend unterscheiden. So gibt es zum einen Versicherungsgesellschaften mit einer abschließenden Aufzählung der versicherten Krankheiten und Krankheitserreger. Versichert sind demnach nur die Krankheiten/Krankheitserreger, welche der Versicherer explizit in seiner Aufzählung aufführt. Auf der anderen Seite gibt es Versicherungsgesellschaften mit einem dynamischen Verweis auf das aktuellste Infektionsschutzgesetz (§6 und 7 IfSG). Daneben gibt es in den neuen Betriebsschließungsbedingungen fast einheitlich folgende Klarstellungen, welche sich aus dem ersten Lockdown ergeben haben:
- Für eine Leistung aus der BSV ist immer eine behördliche Einzelverfügung mit einer versicherten Krankheit oder versichertem Krankheitserreger nötig.
- Die Krankheit oder der Krankheitserreger muss im versicherten Betrieb auftreten (betriebsinterne Gefahr) oder an dort beschäftigen Personen.
- Die Haftzeit ist standardmäßig auf 30 Tage begrenzt.
- Sollte es zu staatlichen Entschädigungsleistungen oder sonstigen staatlichen Zuwendungen kommen, werden diese auf die Entschädigung angerechnet.
- Bei fast allen Gesellschaften besteht der Ausschluss für Epidemien und Pandemien.
Für Hoteliers bleibt die BSV nichtsdestotrotz ein wichtiger Sicherungsbaustein, gerade im Hinblick auf Schadensfälle durch Salmonellen, Legionellen, Noroviren und Ähnliches. Bricht im Hotel etwa eine Salmonellenerkrankung aus, so greift der Schutz, wenn der Betrieb aufgrund einer behördlichen Anordnung geschlossen wird. Dann übernimmt die Versicherung sowohl die Kosten bei Schließung des Hauses, die Desinfektion der Betriebsräume, die Kosten bei Tätigkeitsverboten gegenüber Beschäftigten. Die Entseuchung wird genauso übernommen wie der Ersatz bei Vernichtung der im Betrieb befindlichen Waren sowie die Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen.
Achten Sie beim Abschluss einer BSV auf eine Police mit einem dynamischen Katalog von meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserregern. Zudem sollte eine Versicherungssumme für 30 Tage Haftzeit aufgeführt sein und keine feste Tagesentschädigung. Ebenfalls sollten Mehrfachanordnungen aufgrund der gleichen Krankheit oder des gleichen Krankheitserregers mitversichert sein.
Zum Autor
Alexander Fritz (B. A. Versicherungswirtschaft) ist Geschäftsführer der Fritz & Fritz GmbH (Margetshöchheim). Als Sachverständiger ist er auf Risikomanagement-Konzepte und Pakete zur Unternehmensabsicherung für die Hotellerie spezialisiert.