Hotels, die neben Übernachtungen Zusatzleistungen wie Konzertkarten, Skipässe oder Gala-Dinner an ihre Gäste verkaufen und dafür Vorauskasse verlangen, müssen diese Vorauszahlungen wie Reiseanbieter absichern. Eine spezielle Versicherung dafür ist teuer. Welche Alternativen bieten sich an?
Seit dem 1. Juli 2021 ist ein neues Gesetz zum Reisesicherungsfonds in Kraft. Damit will die Bundesregierung Reisenden mehr Schutz im Fall von Insolvenzen bieten. Es beinhaltet, dass sich alle Reiseunternehmen – neben Reisebüros und Reiseveranstaltern können das auch Hotels sein –, die einen absicherungspflichtigen Jahresumsatz von mehr als zehn Millionen Euro erwirtschaften, über den neuen Reisesicherungsfonds absichern müssen.
Nur die wenigsten Hoteliers und Gastronomen werden diesen absicherungspflichtigen Jahresumsatz erwirtschaften. Denn einfache Übernachtungen mit Verköstigung zählen nicht dazu. Deshalb können sie die Verpflichtung zur reiserechtlichen Insolvenzsicherung auch weiterhin durch eine Versicherung erfüllen. Doch diese wurde zum Jahreswechsel deutlich teurer.
Unterscheidung liegt im Detail
Für einen absicherungspflichtigen Umsatz müssen Hoteliers zunächst Geld für eine Pauschalreise im Sinne des Reiserechts im Voraus erhalten haben. Haben sie Geld für eine Leistung erhalten, die Hoteliers "Pauschale", "Package" oder "Arrangement" genannt haben, fällt diese unter die Pauschalreiseregelung – diese Gelder müssen sie absichern. Vermietungen von Ferienwohnungen und Hotelzimmern sind dagegen Einzelleistungen, selbst wenn sie Frühstück oder den Transport vom Bahnhof beinhalten.
Koppeln Sie Hotelzimmer und touristische Leistungen wie Konzertbesuche, Sportveranstaltungen oder Ausflüge miteinander und lassen den Kunden per Vorauskasse zahlen, müssen Sie absichern. Das gilt ebenso bei Fahrzeugvermietungen oder besonderen Verköstigungen wie einem Gala-Dinner.
Es gibt allerdings Ausnahmen: Entfallen auf diese Zusatzleistungen nur 25 Prozent oder weniger des Gesamtbetrags, müssen sie nicht abgesichert werden. Doch Vorsicht: Wer auf der Homepage oder in Prospekten mit den Begriffen "Pauschale", "Package" oder "Arrangement" wirbt, bietet immer eine Pauschalreise an – unabhängig von der 25-Prozent-Regelung.
Alternativen prüfen
Die Kosten für eine spezielle Versicherung sind seit Anfang des Jahres massiv gestiegen. Waren Hoteliers vor Jahresfrist mit einem geringen dreistelligen Betrag rundum abgesichert, kostet eine Versicherung heute mal schnell den fünffachen Beitrag.
Versicherungstipp
Wollen Hoteliers diese hohe Prämie nicht zahlen, sollten sie prüfen, ob sie statt einer Versicherung auf eine Bankbürgschaft für die Zahlungen umstellen können. Die Kosten dafür könnten niedriger sein. Oder sie verzichten bei kombinierten Reiseleistungen auf Anzahlungen. Damit gehen sie aber bei No-Shows oder wenn ein Kunde nicht zahlt, selbst ins finanzielle Risiko. Alternativ entbündeln Hoteliers ihre Leistungen, sodass sie nicht mehr unter das Reiserecht fallen. Denn bucht ein Kunde den Skipass oder das Gala-Dinner erst bei Ankunft, ist eine Absicherung nicht nötig.
Zum Autor
Alexander Fritz (B. A. Versicherungswirtschaft) ist Geschäftsführer der Fritz & Fritz Risikoberatung (Margetshöchheim). Als Sachverständiger ist er auf Risikomanagement-Konzepte und Pakete zur Unternehmensabsicherung für die Hotellerie spezialisiert.