Vorläufiger Beschlussentwurf der Bund-Länder-Beratungen Keine Perspektive für Hotels und Innen-Gastronomie?

Geschlossen: Das Gastgewerbe wartet weiter auf eine Perspektive in der Coronakrise. © Adobe Stock/Pressmaster

Vor den Bund-Länder-Beratungen am morgigen Mittwoch ist ein vorläufiger Beschlussentwurf öffentlich geworden, demzufolge der Lockdown grundsätzlich bis 28. März verlängert werden soll. Abhängig von den Inzidenzen könnten zudem Öffnungsschritte in vier Stufen möglich sein. Auch für die Öffnung der Außengastronomie könnte es eine Perspektive geben. Was aber ist mit den Innenbereichen von Restaurants und der Hotellerie?

Nach monatelangem Corona-Lockdown planen Bund und Länder ab kommender Woche weitere Öffnungsschritte, teils regional abgestuft und abhängig von den jeweiligen Sieben-Tage-Inzidenzen. Das geht aus einem vorläufigen Beschlussentwurf für die Bund-Länder-Runde an diesem Mittwoch hervor, der den Stand Montag 19.10 Uhr hat und von einer Runde aus Kanzleramt, Bundesfinanzministerium und den Ländern Berlin und Bayern erarbeitet wurde. Der Entwurf ist aber dem Vernehmen nach noch nicht mit allen Ländern abgestimmt.
Verknüpft werden sollen verschiedene Öffnungen demnach mit umfangreichen Ergänzungen bei der nationalen Teststrategie, die bis Anfang April schrittweise umgesetzt werden sollen. Grundsätzlich soll der Lockdown auch wegen der Gefahr durch die neuen Virusvarianten bis 28. März verlängert werden. Endgültige Entscheidungen werden aber erst in den Bund-Länder-Gesprächen am morgigen Mittwoch erwartet.
Grundsätzlich könnten dem Vernehmen nach schon von kommender Woche an wieder Treffen des eigenen mit einem weiteren Haushalt möglich sein, beschränkt auf maximal fünf Personen, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Derzeit sind private Zusammenkünfte nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.

Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte

Erste Öffnungsschritte im Bereich der Schulen und Friseure sowie einzelne weitere Öffnungen wurden in den Ländern ja bereits vollzogen. Nun könnte es, dem Beschlussentwurf zufolge, unterstützt von massenhaften Schnelltests stufenweise einen zweiten Öffnungsschritt im öffentlichen Bereich geben: überall und wo noch nicht geschehen, öffnen etwa Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte. Mit diesen Regeln soll wieder eine gewisse Einheitlichkeit unter den Ländern hergestellt werden, nachdem einige Länder, wie Bayern, bei der Öffnung von Baumärkten und Blumengeschäften vorgeprescht waren.

Einzelhandel, Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten

Einen dritten Öffnungsschritt könnte es geben, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Land oder regional stabil unter 35 liegt. Dann könnten der Einzelhandel, Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten geöffnet werden und kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen im Außenbereich erlaubt werden. Eine Zwischenstufe könnte dem Papier zufolge auch bei noch etwas höheren Inzidenzen möglich sein, etwa mit "Click and meet"-Angeboten im Handel. Unter anderem bei diesem Punkt gebe es aber noch erheblichen Verhandlungsbedarf, hieß es.

Außengastronomie erst im vierten Öffnungsschritt

Ein weiterer, vierter Öffnungsschritt könnte dem Entwurf zufolge dann erfolgen, wenn sich die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Land oder in einer Region 14 Tage nach dem vorangegangenen Öffnungsschritt nicht verschlechtert hat. Bei einer Inzidenz von stabil unter 35 könnten dann unter anderem die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen. Auch hier könnte eine Zwischenstufe eingezogen werden auch für Regionen mit noch etwas höheren Inzidenzen, dann mit verschiedenen Verpflichtungen. Sitzen an einem Tisch beispielsweise Personen aus mehreren Hausständen, sei ein tagesaktueller Covid-19-Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste erforderlich.
Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über einen bestimmten Wert steigen, sollen die Öffnungsschritte dem Entwurf zufolge wieder zurückgenommen werden. Der Grenzwert hierfür ist in dem Papier noch offen gelassen.

Restaurants und Hotels bleiben offenbar vorerst dicht

Über weitere Lockerungen etwa für Innenbereiche von Restaurants, für Veranstaltungen, Reisen und die Hotellerie soll dem Beschlussentwurf zufolge erst bei der nächsten Bund-Länder-Runde beraten werden. Als Termin ist der 24. März vorgesehen. Konkret heißt es in dem Entwurf: "Über weitere Öffnungsschritte und die Perspektive für die hier noch nicht benannten Bereiche aus den Branchen Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels wird im Lichte der Infektionslage unter Berücksichtigung der angelaufenen Teststrategie, des Impfens, der Verbreitung von Virusmutanten und anderer Einflussfaktoren auf der nächsten Sitzung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder beraten."

Das sagt der Dehoga zur fehlenden Öffnungsperspektive

Der Dehoga ist von dem Papier erwartungsgemäß nicht begeistert. „Das ist das Gegenteil von einer Öffnungsstrategie“, kritisiert Präsident Guido Zöllick und appelliert eindringlich an die Politik: „Wir erwarten, dass die Bundesregierung und die zuständigen Ministerpräsidenten der Länder alles dafür tun, dass unsere Betriebe keinen Tag länger als gesundheitspolitisch geboten geschlossen bleiben.“ (Das ausführliche Statement des Dehoga finden Sie hier).

Inzidenzwert teilweise noch unklar

Bei entscheidenden Punkten wird in dem Papier noch offen gelassen, von welcher Inzidenz an bestimmte Schritte gelten sollen - etwa die Öffnung des Einzelhandels, von Museen oder für Sport. Hier könnten Öffnungsschritte je nach Land oder Region möglich sein. Der Inzidenzwert dürfte einer der größten Konfliktpunkte bei den entscheidenden Beratungen der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an diesem Mittwoch sein. Eine "Notbremse" soll dafür sorgen, dass regionale Öffnungen bei steigenden Infektionszahlen wieder zurückgenommen werden.
Klar ist aber: Die bei der vergangenen Bund-Länder-Runde avisierte 35er-Grenze für Lockerungen auf breiter Front könnte nun aufgegeben werden - wenn viel mehr getestet wird. "Bund und Länder wollen nun erproben, wie durch die deutliche Ausweitung von Tests und ein Testprogramm in Verbindung mit einer besseren Nachvollziehbarkeit der Kontakte im Falle einer Infektion Öffnungsschritte auch bei höheren Sieben-Tage-Inzidenzen mit über 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner möglich werden", heißt es im dem Entwurf. Regelmäßige Corona-Tests stellten "einen wichtigen Baustein dar, um mehr Normalität und sichere Kontakte zu ermöglichen." In dem Papier heißt es weiter: "Für die nächsten Wochen und Monate wird es bei stabilem Infektionsgeschehen einen Vierklang geben aus Impfen, Testen, Kontaktnachvollziehung und Öffnungen."

Weitere Punkte aus der Beschlussvorlage:

  • Private Zusammenkünfte: Mehr private Kontakte könnten in Regionen erlaubt werden, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz unter einen bestimmten Wert sinkt. Dann könnten wieder Treffen mit zwei weiteren Haushalten erlaubt sein, beschränkt auf maximal zehn Personen, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Andererseits könnten Kontakte wieder enger beschränkt werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz regional wieder deutlich steigen sollte. Und: Über Ostern könnten - ähnlich wie an Weihnachten - wieder Verwandtenbesuche in einem etwas größeren Kreis möglich sein.
  • Corona-Tests: Die Unternehmen in Deutschland könnten verpflichtet werden, ihren in Präsenz Beschäftigten mindestens einen oder sogar zwei kostenlose Schnelltests pro Woche anzubieten. Die Länder sollen dafür sorgen, dass das Personal in Schulen und Kitas sowie alle Schüler mindestens einen oder zwei kostenlose Schnelltests pro Präsenzwoche angeboten bekommen. Und auch allen anderen Bürgern sollen laut Beschlussvorlage ein oder zwei Schnelltests pro Woche ermöglicht werden, etwa in Testzentren oder bei Ärzten - die Kosten hierfür soll der Bund übernehmen.
  • Impfen: Dazu heißt es: "Die Impfverordnung des Bundes wird dahingehend geändert, dass ab der zweiten Märzwoche die Beauftragung ausgewählter Leistungserbringer der niedergelassenen ärztlichen Versorgung durch die Länder einen festen Rahmen hat." Für den April sei der Übergang in die nächste Phase der nationalen Impfstrategie vorgesehen, in der die haus- und fachärztlichen Praxen umfassend in die Impfkampagne eingebunden werden. Die Priorisierung der Corona-Impfverordnung gelte als Grundlage auch für die Impfungen in den Arztpraxen. Dazu heißt es aber ergänzend: "Die tatsächliche Entscheidung der Priorisierung erfolgt nach jeweiliger ärztlicher Einschätzung vor Ort." (dpa)