Versicherungstipp Saunabrand mit Folgen

Große Sauna mit Holzwänden im roten Licht
Hotels, die einen Wellnessbereich mit Saunen betreiben, sind vielen Gefahren ausgesetzt: Ein aktives Risikomanagement senkt die Gefahrenpotenziale. © Adobe Stock/katyakit

Hoteliers haben in den vergangenen Monaten vermehrt Saunabrände bei ihren Versicherungen gemeldet. Die Feuer gefährden nicht nur Gäste und Mitarbeitende, sondern können auch die wirtschaftliche Existenz des Betriebs bedrohen. Wie sich Gastgeber am besten schützen können.

Da haben alle noch mal Glück gehabt: Ein Gast bemerkt während des Saunagangs unangenehme Gerüche und meldet den Vorfall an der Rezeption. Dort wird sofort ein Mitarbeiter losgeschickt, den Saunaofen zu kontrollieren. Er entdeckt im Bereich der elektrischen Anschlüsse ein leichtes rotes Glimmen und schaltet die Sauna ab. Beim Öffnen der Tür bekommt der schwelende Brand jedoch genügend Sauerstoff und lodert auf. Die Feuerwehr kann den Brand jedoch schnell löschen.

Spezielle Versicherung ­abschließen

Auf den ersten Blick richten Saunabrände nur einen kleinen Schaden an. Meist müssen der Ofen und Teile der Holzverkleidung ersetzt werden. Durch die Rußentwicklung wird es jedoch meist deutlich teurer. Wellnessbereiche befinden sich nicht selten im Keller. Die Gase steigen nach oben und die Brandpartikel kriechen in jede Ritze. Damit keine neuen Brandherde entstehen, müssen elektrische Leitungen, Kabelkanäle und elektrische Geräte ersetzt werden. Aus einem vergleichsweise kleinen Schaden werden schnell ein Million Euro oder mehr.

Außer können Gästezimmer oder die Küche kontaminiert werden. Zimmer können nicht mehr oder nur mit Abschlägen vermietet werden, Restaurant­einnahmen brechen weg, und im Schadenfall kann es sogar sein, dass Gäste in anderen Hotels untergebracht werden müssen. All diese Kosten übernimmt eine Betriebsunterbrechungsversicherung – wenn man sie denn abgeschlossen hat.

"Aus einem ­kleinen Schaden können schnell eine Million Euro oder mehr werden.“

Alexander Fritz

Saunaöfen regelmäßig ­kontrollieren

Vielen Hoteliers ist nicht klar, dass auch Saunaöfen regelmäßig kontrolliert werden müssen. Bei ortsfesten Geräten wird nach gesetzlichen und behördlichen Vorschriften eine Prüfung alle vier Jahre verlangt, bei ortsbeweglichen alle sechs Monate (siehe BGV A3-Prüfung). Versicherungen definieren teilweise abweichende Intervalle der Prüfung. Erfolgen diese Prüfungen nicht, wird im Schadenfall von einer groben Fahrlässigkeit ausgegangen. Viele Versicherungen kürzen dann die Entschädigung deutlich. Je nach Schwere des Verschuldens sind Kürzungen bis 100 Prozent möglich. Aus diesem Grund ist es wichtig, die versicherungsvertraglichen Obliegenheiten zu kennen und auch zu erfüllen.

Risikomanagement im Hotel aufbauen

Versicherungstipp: Wer einen Wellnessbereich mit Saunen betreibt, setzt sich vielen Gefahren aus. Deshalb sollten die Gefahrenpotenziale mit einem aktiven Risikomanagement gesenkt werden. Brandschutz- und Versicherungsexperten sollten das Objekt begehen und Maßnahmen definieren, die das Risiko beherrschbar machen. Dazu gehört perfekt funktionierende Technik genauso wie klare Arbeitsanweisungen, Checklisten und die regelmäßige Überprüfung der Abläufe. Führen Sie vor, während und nach der Betriebszeit regelmäßige Kontrollen des Saunabereichs durch und lassen Sie diese auf einem Kontrollzettel mit Namen und Zeitpunkt protokollieren. Diese Dokumentierungspflicht sollte auch für die Ein- und Ausschaltvorgänge angewandt werden.

Mit der Versicherung sollte abgestimmt sein, in welchen Intervallen die Technik geprüft werden muss, was im Falle grober Fahrlässigkeit passiert und welche Kosten durch eine Betriebsunterbrechung entstehen.

Zum Autor

Alexander Fritz (B. A. Versicherungswirtschaft) ist Geschäftsführer der Fritz & Fritz GmbH (Margetshöchheim). Als Sachverständiger ist er auf Risikomanagement-Konzepte und Pakete zur Unternehmensabsicherung für die Hotellerie spezialisiert.

Bild: Fritz & Fritz GmbH