Steuer Potsdam macht ab Oktober „To-go“ teurer

Um Müll zu vermeiden: Potsdam erhebt am Oktober eine kommunale Verpackungssteuer.
Um Müll zu vermeiden: Potsdam erhebt am Oktober eine kommunale Verpackungssteuer. © Robert Kneschke - stock.adobe.com

Ab 1. Oktober dürfte der Kaffee im Wegwerfbecher in Potsdam teurer werden. Die Landeshauptstadt führt im Alleingang eine Verpackungssteuer ein.

Der Kaffee im Pappbecher, das Essen in der Mitnahmebox: In Potsdam wird das To-go-Angebot ab 1. Oktober teurer. Denn in der Landeshauptstadt gilt dann eine kommunale Verpackungssteuer – bislang ein Novum in Brandenburg. 

Die Abgabe, die drei Monate später kommt als ursprünglich geplant, sorgt für Frust bei Gastronomen, Bäckern, Imbissen. Für Kunden in Potsdam wird es teurer. Im benachbarten Berlin wird dagegen keine Verpackungssteuer erhoben.

Wie hoch ist die Verpackungssteuer? 

Für Einwegbecher inklusive Deckel werden 50 Cent fällig, ebenso für Einwegschalen und andere Wegwerf-Verpackungen für Speisen. Darunter fallen auch Pizzakartons, aber auch Eis im – nicht essbaren – Becher. 

Beim Einwegbesteck beträgt die Abgabe 20 Cent. Kleine Eisspatel oder Pommes-Piekser sind allerdings befreit. 

Wer bezahlt die Steuer? 

Die Steuer müssen die Betriebe und Verkaufsstellen an die Stadt abführen, die Essen oder Getränke in Einwegverpackungen zum Mitnehmen oder zum direkten Verzehr ausgeben. Das gilt für Verkaufsstellen, Restaurants, Bäcker, aber auch für Fast-Food-Ketten und Tankstellen. Unternehmen kündigten an, die Kosten auf die Endverbraucher umzulegen. 

Wer Mehrwegverpackungen nutzt, muss die Steuer nicht zahlen. 

Was ist von der Verpackungssteuer ausgenommen? 

Der Einkauf im Supermarkt mit fest verschlossenen oder industriell abgepackten Produkten wird nicht besteuert, wie die Stadt mitteilte. Die Begründung: Diese Waren seien nicht zum sofortigen Verzehr bestimmt. 

Auch die klassische Bäckertüte, in die Brot, Brötchen und andere Backwaren kommen, ist von der Steuer befreit. Allerdings: Wenn Besteck wie eine Kuchengabel zum Mitnehmen dazu kommt, kann eine Steuerpflicht entstehen. 

Einwegverpackungen von Lieferdiensten unterliegen laut Stadt nicht der Besteuerung. 

Und was ist mit Gerichten, die Restaurantbesucher nicht ganz aufessen und mitnehmen wollen? „Noch warme Essensreste, die nach dem Restaurantbesuch zum späteren Verzehr zu Hause eingepackt werden, führen regelmäßig nicht zu einem steuerrelevanten Vorgang“, schreibt die Stadt Potsdam. 

Auch Einwegdosen etwa, die einer gesetzlichen Pfandpflicht unterliegen, fallen nicht unter die Verpackungssteuer. 

Eine Ausnahme kann es außerdem für Verkaufsbuden auf Märkten und Feste geben – jedoch unter der Voraussetzung, dass ein Betrieb an insgesamt höchstens zehn Tagen pro Jahr in Potsdam Speisen oder Getränke verkauft. 

Was will die Stadt erreichen? 

Die Verpackungssteuer soll helfen, Müll zu verringern und Mehrweg attraktiver zu machen, argumentiert die Stadt. Die Stadtverordnetenversammlung hatte die Einführung der Abgabe beschlossen. 

Ab 2027 wird nach Angaben der Stadt mit jährlichen Einnahmen von rund einer Million Euro gerechnet. Bei Verstößen ist eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro möglich. 

Vorbild ist etwa die Stadt Tübingen in Baden-Württemberg. Sie erhebt seit 2022 eine Abgabe auf Einwegverpackungen. Das Bundesverfassungsgericht stufte die Steuer am 22. Januar 2024 als verfassungsgemäß ein. dpa