Gerichtsbeschluss OLG Düsseldorf gibt Henris Edition Recht

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Das OLG Düsseldorf hat beschlossen: Henris Edition ist rechtmäßiger Lizenzinhaber der Marke Gault&Millau in Deutschland. © WESTOCK - stock.adobe.com

Der Markenrechtsstreit zwischen den Inhabern der Marke Gault&Millau und dem deutschen Lizenznehmer ist beigelegt. Das Düsseldorfer Gericht hat Henris Edition vollumfänglich Recht gegeben.

Der Konflikt zwischen den russischen Inhabern der Marke Gault&Millau International mit Sitz in Genf und Henris Edition wurde zügig beigelegt. Gault&Millau hatte den deutschen Lizenznehmern zuletzt einen "Zahlungsausfall und die Verletzung weiterer vertraglicher Verpflichtungen" unterstellt und die Auflösung des Lizenzvertrags angekündigt. Henris Edition hatte die Vorwürfe von sich gewiesen.

Beschluss des OLG Düsseldorf

Das Gericht hat nun klare Verhältnisse geschaffen und Henris Edition (ebenso wie zuvor schon das Landgericht Düsseldorf, Az.: 34 O 73/23) vollumfänglich Recht gegeben. Das OLG wies die erhobenen Vorwürfe als „unbegründet“, „nicht schlüssig“ und „nicht glaubhaft“ zurückgewiesen.  

Es stellte unter anderem fest, dass es an jeglichen Gründen für eine wirksame Kündigung durch Gault&Millau International fehle. Die Behauptung, Henris Edition sei mit Lizenzzahlungen im Rückstand, wurde als unbegründet zurückgewiesen. Das Gericht betonte, dass nach dem eigenen Vortrag von Seiten Gault&Millau International sogar noch ein Guthaben zugunsten Henris Edition bestehe. Pflichtverletzungen seitens Henris Edition, wie behauptete Abweichungen vom Ranking-System oder grafischen Vorgaben, seien nicht nachweisbar. Das Gericht konnte keine überzeugenden Gründe für eine Beendigung des Vertragsverhältnisses finden, und es liegt keine Markenverletzung vor.

Somit ist Henris Edition rechtmäßiger Inhaber der Gault&Millau Lizenz in Deutschland. Das Unternehmen werde seine Tätigkeiten bei Restauranttests und Weinverkostungen unverändert fortsetzen, die gedruckten Guides im Herbst veröffentlichen und in der Gault&Millau by Henris App die Ergebnisse seiner unangekündigten, anonymen und selbst bezahlten Restauranttests sowie die Ergebnisse aus den Weinverkostungen regelmäßig aktualisieren. red/sar