Die Antragsfristen für die Corona-Hilfszahlungen des Bundes sind verlängert worden. Bislang galt der 31. Januar für die Novemberhilfe als Enddatum, dies hat sich nun geändert.
Unternehmen können Anträge auf Corona-Hilfszahlungen des Bundes nun länger stellen als ursprünglich geplant. Wie das Bundeswirtschaftsministerium am gestrigen Donnerstag mitteilte, wurde die Antragsfrist für die November- und die Dezemberhilfe bis 30. April verlängert. Bislang galt der 31. Januar für die Novemberhilfe als Enddatum, für die Dezemberhilfe war es der 31. März. Die Überbrückungshilfe II für den Zeitraum September bis Dezember 2020 kann nun bis 31. März beantragt werden – bisher lief die Antragsfrist bis 31. Januar.
Mit der November- und Dezemberhilfe sollen Firmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen entschädigt werden, die von Schließungen betroffen sind. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November beziehungsweise Dezember 2019 – anteilig für die jeweilige Dauer der Schließungen. Mit den Überbrückungshilfen werden betriebliche Fixkosten wie Mieten und Pachten erstattet. (dpa)
Wissenswertes zur Auszahlung der Wirtschaftshilfen
Alle Infos des Bundeswirtschaftsminsteriums zur Auszahlung der Coronahilfen im Überblick finden Sie hier.