Infektionsschutzgesetz Diese Änderungen wurden beschlossen

Ampel Koalition Infektionsschutzgesetz
Das Infektionsschutzgesetz wurde nachgebessert. © Of The Village - stock.adobe.com

Die Ampel-Koalition bessert das Infektionsschutzgesetz erneut nach. Auch die Union stimmt zu - obwohl sie eigentlich mehr will. Die Änderungen haben auch Auswirkungen auf das Gastgewerbe. Ein Überblick.
Erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie kommt in Deutschland eine Impfpflicht - allerdings vorerst begrenzt auf Gesundheitspersonal. Dies und weitere Neuregelungen im Kampf gegen die Pandemie haben Bundestag und Bundesrat am Freitag mit großer Mehrheit beschlossen. Beschäftigte in Einrichtungen mit besonders schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken müssen nun bis Mitte März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Neben Ärzten können künftig auch Apotheker, Zahn- und Tierärzte impfen. Möglichkeiten der Länder zu regional härteren Beschränkungen bei sehr hohem Infektionsgeschehen werden ergänzt und verlängert.
Für das Gesetz der Koalition aus SPD, Grünen und FDP votierten im Bundestag 571 Abgeordnete, auch die Union hatte Zustimmung dazu erklärt. Es gab 80 Nein-Stimmen und 38 Enthaltungen. Der Bundesrat nahm die Neuregelungen wenige Stunden später einstimmig an.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte zu den neuen Maßnahmen: "Wir geben das Instrument, was notwendig ist, lokal, aber auch bundesweit, die Delta-Welle zu brechen und die Omikron-Welle so gut, wie wir können, zu verhindern." Bei der jetzigen Inzidenz sei die einzige Alternative zur Schließung von Restaurants und Kultureinrichtungen oft die, "dass Ungeimpfte dort nicht hineinkommen." Bis Weihnachten müsse die Delta-Welle so weit wie möglich zurückgedrängt werden. Dann müssten Familientreffen nicht nur stattfinden können, "sondern sicher stattfinden können".

Ein Überblick über die beschlossenen neuen Maßnahmen:

Spezial-Impfpflicht: Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen müssen bis 15. März 2022 Nachweise über vollen Impfschutz oder eine Genesung vorlegen - oder eine Arzt-Bescheinigung, dass sie nicht geimpft werden können. Neue Beschäftigte brauchen das ab 16. März von vornherein.
Mehr Impfungen: Über Ärzte hinaus dürfen befristet auch Apotheker, Tier- und Zahnärzte Menschen ab zwölf Jahren impfen. Voraussetzungen sind eine Schulung und geeignete Räumlichkeiten oder die Einbindung in mobile Impfteams.
Regionale Maßnahmen: Bei sehr kritischer Lage können die Länder schon härtere Vorgaben für Freizeit oder Sport anordnen. Nun wird präzisiert, dass Versammlungen und Veranstaltungen untersagt werden können, die keine geschützten Demonstrationen sind - besonders im Sport mit größerem Publikum. Klargestellt wird auch, dass Schließungen der Gastronomie möglich sind. Und: Einzelne Länder hatten kurz vor Auslaufen der "epidemische Lage" am 25. November noch auf dieser alten Rechtsgrundlage härtere Maßnahmen beschlossen. Diese können nun noch länger in Kraft bleiben, nämlich bis zum 19. März.
Testpflichten: Für Beschäftigte und Besucher in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen wurden schon Testpflichten festgelegt. Nun wird präzisiert, dass Patienten und "Begleitpersonen, die die Einrichtung oder das Unternehmen nur für einen unerheblichen Zeitraum betreten" nicht als Besucher gelten. Das gilt zum Beispiel für Eltern beim Kinderarzt oder Helfer bei Menschen mit Behinderung.
Kurzarbeitergeld: Es wird ermöglicht, das schon bis Ende März verlängerte Kurzarbeitergeld aufzustocken. Ab dem vierten Bezugsmonat werden 70 Prozent der Nettoentgeltdifferenz gezahlt - wenn ein Kind im Haushalt lebt, 77 Prozent. Ab dem siebten Bezugsmonat sind 80 und mit Kind 87 Prozent geplant. Dies gilt für Beschäftigte, die bis Ende März 2021 während der Pandemie Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten.

Was bedeuten die Änderungen konkret für das Gastgewerbe?

Die Änderungen sehen laut Dehoga Bayern für das Gastgewerbe bundesweit vor,

  • dass die Bundesländer künftig im Kampf gegen hohe Coronazahlen Restaurants, Clubs und Diskotheken schließen können,
  • dass die Untersagung von Übernachtungsangeboten wie auch die Untersagung von Reisen explizit ausgeschlossen bleiben,
  • dass Messen und Kongresse untersagt werden können.

Kommt das Ende der Testpflicht nach Booster-Impfung?

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) soll am Dienstag über ein bundeseinheitliches Ende der Corona-Testpflicht für dreimal Geimpfte beraten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) werde seinen Kollegen aus den Bundesländern dazu einen Vorschlag vorlegen, sagte ein Sprecher seines Ministeriums am Sonntag. In einigen Bundesländern benötigen Menschen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, schon jetzt keinen zusätzlichen Testnachweis bei 2G-plus-Regeln (Zugang für Geimpfte und Genesene plus negativem Test) mehr. Der GMK-Vorsitzende Klaus Holetschek (CSU) sagte der "Bild am Sonntag", ein Wegfall der Testpflicht sei "nicht nur medizinisch sinnvoll, sondern liefert auch einen zusätzlichen Impfanreiz".
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte. "Deutsche Politik scheint aus Erfahrung nicht klug zu werden. Noch Anfang des Jahres hieß es, zwei Impfungen und das Virus ist besiegt. Das war eine gewaltige Fehlentscheidung", sagte Vorstand Eugen Brysch am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur. "Jetzt sollen bei dreimal geimpften Menschen die Tests fallen. Dabei setzt die Omikron-Virusvariante gerade erst zum großen Sprung an. Dafür angepasste Vakzine gibt es noch gar nicht. Es wird also eine vierte Impfkampagne geben müssen."

Start für neues Expertengremium

Ein neues Expertengremium soll die wissenschaftliche Beratung der Bundesregierung auf eine breitere Basis stellen. Die Pandemiebekämpfung solle sich stärker auf wissenschaftliche Expertise stützen, sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dazu am Samstag. "Wir werden bereits Dienstag zusammenkommen und das weitere Vorgehen beraten." Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte dem ARD-Hauptstadtstudio: "Wir wollen erreichen, dass dort auch Konsense formuliert werden."
Lauterbach kündigte an, für ihn werde die enge Zusammenarbeit mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Rates Grundlage seiner Politik. "Wir kennen uns schon lange", erklärte Lauterbach. Scholz erwartet von dem Expertenrat nach eigenen Worten Vorschläge, die die Regierung ihren Entscheidungen mit zugrunde legen kann.
Die "Welt am Sonntag" berichtete, dem sogenannten Wissenschaftlichen Expertengremium gehörten unter anderem Christian Drosten, Chefvirologe der Berliner Charité, sowie Hendrik Streeck, Leiter des Virologischen Instituts der Uniklinik Bonn, an. dpa


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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die erleichterten Zugangsvoraussetzungen des Kurzarbeitergeldes bis zum 31. März 2022 verlängert.
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