Die Zutrittsbestimmungen für Hotels und Restaurants in Deutschland können je nach Bundesland und aktuellem Infektionsgeschehen stark variieren. Dabei ist es nicht immer einfach, den Überblick zu behalten. Gilt nun 2G, 3G oder 2G+? Wir haben die aktuellen Regeln zusammengefasst und bieten eine kompakte Karte mit den Zutrittsbestimmungen je Bundesland auf einen Blick.
(Stand: 02.09.2022) Bund und Länder beraten regelmäßig über die Corona-Pandemie und legen je nach aktueller Lage Zutrittsbestimmungen für bestimmte Bereiche fest. Zuletzt wurde ein neuer Maßnahmenkatalog für den Herbst und Winter vorgestellt. Dieservsieht erneut Reise- und Beherbergungsverbote, die Einschränkung von Gastronomie und Freizeiteinrichtungen sowie die Schließung von Kultureinrichtungen vor und damit dasselbe Instrumentarium der vergangenen zwei Pandemiejahre.
>> Neue Corona-Schutzregeln: Kritik von Reiseverbandsseite
Doch welche Regeln gelten aktuell in Deutschland für den Aufenthalt im Restaurant oder Hotel: 2G, 3G oder 2G+? Um den Überblick zu behalten, bietet die Tophotel-Redaktion in diesem Beitrag eine kompakte Übersichtskarte aller Bundesländer. So können Sie die aktuellen Zutrittsbestimmungen für Hotels und Restaurants in Deutschland auf einen Blick erfassen.
Die Corona-Schutzmaßnahmen im Überblick:
Was bedeutet 3G?
3G steht für vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet. Wenn die 3G-Regel gilt, dürfen nur solche Personen das Hotel oder Restaurant besuchen, die eine vollständige Impfung, einen Genesenenstatus oder einen negativen Test nachweisen können. Bei den Corona-Tests sind in der Regel Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests erlaubt.
Was bedeutet 3G+?
3G+ bedeutet, dass der Zutritt nur für vollständig Geimpfte oder Genesene oder Personen mit einem negativen PCR-Test gestattet ist. Ein negativer Antigen-Schnelltest reicht in diesem Fall nicht aus.
Was bedeutet 2G?
2G steht für vollständig geimpft oder genesen. Wenn die 2G-Regel gilt, dürfen nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, das Hotel oder das Restaurant besuchen. Ungeimpften Personen mit einem negativen Corona-Test ist der Zugang nicht gestattet.
Was bedeutet 2G+?
Nach der 2G+-Regel haben nur vollständig geimpfte oder genesene Personen Zutritt zu Hotels und Restaurants, die zusätzlich das negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests vorlegen können. Für Personen mit Auffrischimpfung, der sogenannten Booster-Impfung, kann die zusätzliche Testpflicht bei 2G+ entfallen.
Das gilt aktuell in Deutschland:
Baden-Württemberg:
- Hotellerie: keine Zutrittsbeschränkungen
- Gastronomie: keine Zutrittsbeschränkungen
Bayern:
- Hotellerie: keine Zutrittsbeschränkungen
- Gastronomie: keine Zutrittsbeschränkungen
Berlin:
- Hotellerie: keine Zutrittsbeschränkungen
- Gastronomie: keine Zutrittsbeschränkungen
Brandenburg:
- Hotellerie: keine Zutrittsbeschränkungen
- Gastronomie: keine Zutrittsbeschränkungen
Bremen:
- Hotellerie: keine Zutrittsbeschränkungen
- Gastronomie: keine Zutrittsbeschränkungen
Hamburg:
- Hotellerie: keine Zutrittsbeschränkungen
- Gastronomie: keine Zutrittsbeschränkungen
Hessen:
- Hotellerie: keine Zutrittsbeschränkungen
- Gastronomie: keine Zutrittsbeschränkungen
Mecklenburg-Vorpommern:
- Hotellerie: keine Zutrittsbeschränkungen
- Gastronomie: keine Zutrittsbeschränkungen
Niedersachsen:
- Hotellerie: keine Zutrittsbeschränkungen
- Gastronomie: keine Zutrittsbeschränkungen
Nordrhein-Westfalen:
- Hotellerie: keine Zutrittsbeschränkungen
- Gastronomie: keine Zutrittsbeschränkungen
Rheinland-Pfalz:
- Hotellerie: keine Zutrittsbeschränkungen
- Gastronomie: keine Zutrittsbeschränkungen
Saarland:
- Hotellerie: keine Zutrittsbeschränkungen
- Gastronomie: keine Zutrittsbeschränkungen
Sachsen:
- Hotellerie: keine Zutrittsbeschränkungen
- Gastronomie: keine Zutrittsbeschränkungen
Sachsen-Anhalt:
- Hotellerie: keine Zutrittsbeschränkungen
- Gastronomie: keine Zutrittsbeschränkungen
Schleswig-Holstein:
- Hotellerie: keine Zutrittsbeschränkungen
- Gastronomie: keine Zutrittsbeschränkungen
Thüringen:
- Hotellerie: keine Zutrittsbeschränkungen
- Gastronomie: keine Zutrittsbeschränkungen
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