Die Coronakrise trifft das Gastgewerbe weiter hart, wie eine Dehoga-Umfrage zeigt. So lag der Umsatzverlust im Januar bei minus 50 Prozent im Vergleich zum Januar 2019. Auch die Kurzarbeit ist wieder deutlich angestiegen. Was der Branchenverband fordert.
Derzeit besonders betroffen sind einer Dehoga-Umfrage zufolge Clubs und Discotheken (minus 93,8 Prozent), die Eventgastronomie (minus 79,4 Prozent) sowie die Stadt- und Tagungshotels (minus 59,0 Prozent). Bei den Betreibern der Ferienhotels lag der Verlust bei minus 40,7 Prozent. Die Existenzängste nehmen in der gesamten Branche zu, wie die Umfrage zeigt. Aktuell sehen 58,6 Prozent den Fortbestand ihres Unternehmens gefährdet. Das ist der schlechteste Wert seit März 2021.
Regeln für Kurzarbeitergeld sollen verlängert werden
Auch die Kurzarbeit ist wieder deutlich an. Umso wichtiger sind die aktuellen Pläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, so der Dehoga Bundesverband. Demnach wird das erhöhte Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni fortgeführt. Zudem wird die maximale Bezugsdauer von 24 auf 28 Monate ausgeweitet.
Auch die Bezuschussung der Ausbildungsvergütungen werde im Rahmen des Programms ´Ausbildungsplätze sichern´ fortgesetzt. "Ohne die Verlängerung der Corona-Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld, wäre der Verlust von Arbeitsplätzen programmiert gewesen", erklärt Dehoga-Präsident Guido Zöllick, "deshalb sind wir sehr erleichtert, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil jetzt die Verlängerung dieser Corona-Sonderregelungen angekündigt hat."
Zöllick sieht Nachbesserungsbedarf
Allerdings gibt es Nachbesserungsbedarf. "Nicht nachvollziehbar ist für uns, dass die Sozialversicherungsbeiträge ab dem 31. März gar nicht mehr erstattet werden", sagt Zöllick, "aus unserer Sicht ist es unerlässlich, rückwirkend zum 1. Januar die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wieder vorzunehmen. Seit dem 1. Januar werden diese nur zu 50 Prozent erstattet und belasten jetzt schon zusätzlich unsere hart getroffenen Betriebe."
Die Unternehmer wurden auch gefragt, was sie aktuell als besonders relevant für die Zukunftssicherung ihrer Betriebe erachten. Bei den genannten Maßnahmen steht an vorderster Stelle die Entfristung der Mehrwertsteuersenkung auf Speisen (75,7 Prozent), es folgen die Abschaffung der 2G-Plus-Regelungen (73,3 Prozent) sowie die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Getränke (67,6 Prozent). "Die Entfristung der Mehrwertsteuersenkung wäre jetzt nicht nur ein Mut machendes Signal und ein Zeichen der Wertschätzung, sondern eine Maßnahme, die die Ertragskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärkt", bekräftigt Zöllick.