Vorschläge der Rentenkommission Dehoga warnt vor einem Minijob-Aus

Im Gastgewerbe arbeiten laut Dehoga rund 1,1 Millionen Minijobber.
Im Gastgewerbe arbeiten laut Dehoga rund 1,1 Millionen Minijobber. © dglimages - stock.adobe.com

Der Deutsche Hotellerie- und Gastronomieverband sieht die mögliche Abschaffung von Minijobs als Gefahr für das Gastgewerbe. Warum der Verband vor Folgen für kleine und mittlere Betriebe warnt.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga Bundesverband) reagiert mit scharfer Kritik auf Vorschläge der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs weitgehend abzuschaffen. „Die Vorschläge gehen an der betrieblichen Realität vorbei und wären für das Gastgewerbe eine Katastrophe“, sagt Dehoga-Präsident Guido Zöllick.

„Erst sollen Minijobs durch höhere Sozialabgaben massiv verteuert werden, jetzt droht die vollständige Abschaffung eines für unsere Branche unverzichtbaren Beschäftigungsinstruments“, ergänzt er. „Das ist ein Frontalangriff auf die Flexibilität am Arbeitsmarkt und auf die Beschäftigungsfähigkeit des Gastgewerbes.“

Die Vorschläge der Rentenkommission waren am Samstagabend bekanntgeworden, offiziell vorgestellt wurden sie am Dienstag. Demnach sollen beitragsfreie Minijobs nur noch für Schüler möglich sein. Das soll einen Anreiz bieten, die wöchentliche Arbeitszeit zu erhöhen.

Minijobs sind für Gastro wichtig

Allein im Gastgewerbe gibt es laut Zöllick rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte. „Minijobs sind für die vielen Tausenden kleinen und mittleren Unternehmen von zentraler Bedeutung, um Beschäftigung passgenau zu organisieren. Sie sichern Abendstunden, Wochenenden, Veranstaltungen und helfen, saisonale Nachfragespitzen abzudecken – wie aktuell in der Biergartensaison“, ergänzt der Dehoga-Präsident.

"Das ist ein Frontalangriff auf die Flexibilität am Arbeitsmarkt und auf die Beschäftigungsfähigkeit des Gastgewerbes."

Guido Zöllick, Präsident Dehoga Bundesverband

Minijobs seien zugleich ein erfolgreiches Stück Arbeitsmarktpolitik. Sie entsprächen in aller Regel den Wünschen der Beschäftigten, ermöglichten flexible Beschäftigung und verhinderten die Flucht in die Schwarzarbeit bei Nebenbeschäftigten, Zuverdienern und Studenten.

Wer Minijobs auf Schüler beschränken wolle, übersehe, dass viele von ihnen minderjährig sind und aufgrund der zurecht strengen gesetzlichen Vorgaben gerade die für Gastronomie und Hotellerie besonders wichtigen Abend- und Wochenendschichten oftmals gar nicht übernehmen können.

„Minijobs verdrängen im Übrigen keine sozialversicherungspflichtigen Jobs – sie stützen sie. Eine Umwandlung in reguläre Beschäftigung ist aufgrund des geringen Stundenumfangs vielfach gar nicht möglich“, so Zöllick. Statt Arbeit immer weiter zu verteuern und bewährte Beschäftigungsformen infrage zu stellen, brauche Deutschland mehr Flexibilität, mehr Anreize für Beschäftigung und mehr Netto vom Brutto – nicht weniger.

Minijobs sind Beschäftigungsverhältnisse bis zu einem Einkommen von 603 Euro im Monat, für die nur geringe Sozialabgaben und Steuern fällig werden. mit dpa/red