Seit dem 10. Mai darf in Niedersachsen die Außengastronomie unter Auflagen betrieben werden (wir berichteten). Auch touristische Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Nach der ersten Woche haben Gastronomen und Hoteliers laut einer Dehoga-Umfrage eine ernüchternde Zwischenbilanz gezogen.
Nur knapp 31 Prozent der Befragten hatten ihre Außengastronomie geöffnet, wie aus einer Umfrage des Dehoga Niedersachsen unter rund 1.400 Betrieben hervorgeht. Gut 69 Prozent haben sie geschlossen gehalten. Gründe für die Nichtöffnung waren, dass auf der Außenfläche ein kostendeckendes Geschäft nicht generierbar war, die vorgeschriebene Negativtestung der Gäste als Problem angesehen wurde und von rund einem Viertel der Befragten die Intensität der Gästenachfrage für problematisch angesehen wurde.
Außengastronomie nicht lohnenswert
Jedoch sei weder die Aktivierung der Mitarbeiter noch die Warenbevorratung nach der kurzfristigen Ankündigung der Wiedereröffnung des Gastgewerbes ein Problem für die öffnenden Betriebe gewesen. Allerdings wurden bei circa 61 Prozent der öffnenden Betriebe die Umsatzerwartungen an den Tagen seit dem 10. Mai bei Weitem nicht erfüllt. Nur bei einem Zehntel waren die Umsätze besser als erwartet, gut 28 Prozent konnten die erwarteten Umsätze verbuchen.
Ein Drittel der befragten Beherbergungsbetriebe hatte geöffnet. Nur 0,5 Prozent der öffnenden Betriebe konnten bessere Umsätze als erwartet verbuchen. Bei rund 17,5 Prozent liefen die erwarteten Umsätze auf, bei 81,5 Prozent die Umsätze weit schlechter als erwartet.
Gästereaktionen durchwachsen
Auch die Gästereaktionen auf die verordnungsbedingten Einschränkungen waren laut Umfrage unterschiedlich. Rund 45 Prozent der Gäste in der Außengastronomie konnten die Beschränkungen, insbesondere die vorgegebene Testpflicht hinnehmen, etwa 55 Prozent zeigten sich ungehalten.
Im Bereich der touristischen Übernachtungen stellt sich das Bild umgekehrt dar. Rund 55 Prozent der Gäste hatten kein Problem, insbesondere mit der Testpflicht. 45 Prozent der Gäste waren laut Dehoga-Umfrage ungehalten.
Ausblick auf Pfingsten
Mehr als 80 Prozent der geöffneten Gastronomiebetriebe wollen auch zu Pfingsten geöffnet bleiben. 17 Prozent seien noch unschlüssig, wo hingegen 2,5 Prozent der Betriebe zu Pfingsten nicht aufmachen werden. Rund 62,5 Prozent der befragten Betriebe erwarten steigende (21,5 Prozent) beziehungsweise gleichbleibende Umsätze (circa 41 Prozent) zu Pfingsten. 37 Prozent der Betriebe gehen von sinkenden Umsätzen aus.
Ein ähnliches Bild ergibt sich auch für die touristische Beherbergung. Knapp 83 Prozent werden auch zu Pfingsten aufmachen. 11,5 Prozent seien noch unschlüssig, 5,5 Prozent wissen, dass sie nicht aufmachen werden. Die Umsatzsituation sieht aber wesentlich schlechter aus, wie aus der Umfrage hervorgeht. Zwei Drittel der Befragten erwarten zu Pfingsten sinkende Umsätze. Nur ein Drittel erwartet gleichbleibende (22,5 Prozent) beziehungsweise steigende Umsätze (10,5 Prozent).
Testpflicht und "Landeskinderklausel" müsste wegfallen
"Die Verordnungs-Vorgabe eines Negativtestes ist das Hauptärgernis, das Gäste von einem spontanen Besuch der Außengastronomie abhielt", so Detlef Schröder, Präsident des Dehoga Niedersachsen.
Noch offensichtlicher seien die Probleme der touristischen Beherbergung. Wenn die Testpflichtvorgabe mit einem Negativtest bei Anreise und weiteren zwei Tests in der anschließenden Übernachtungswoche noch überwiegend gleichmütig hingenommen wurden, so sei die Umsetzung der "Landeskinderklausel" laut Dehoga der große Hemmschuh für ein erfolgreiches Geschäft. Zusätzlich sei von wenigen Häusern das Problem der auf 60 Prozent reduzierten Übernachtungskapazität kritisiert worden.
"Fakt ist, die Testpflicht für die Außengastronomie muss mit der nächsten Verordnung fallen", fordert Schröder. "Dies sollte schon aber einer Inzidenz von kleiner 100 umgesetzt werden. Unbedingt muss bei einer Inzidenz von unter 50 die Testpflicht auf der Außenfläche Geschichte sein." Außerdem mahnt Schröder, dass für die touristische Übernachtung die Landesregierung nun Wort halten müsse und spätestens mit der nächsten Verordnung die Landeskinderklausel abschaffen müsste.
"Ohne die Landeskinderklausel wären die Beherbergungsbetriebe insbesondere an der niedersächsischen Küste und auf den Inseln zu Pfingsten nahe 100 Prozent ausgebucht gewesen. Auch der Harz und die Lüneburger Heide hatten gute bis sehr gute Belegungen gemeldet. Das zeigt, die touristische Nachfrage ist da. Die Kapazitätsbeschränkung in der Beherbergung muss mit der nächsten Corona-Verordnung ab einer Inzidenz von kleiner 100 aufgehoben werden", sagt Schröder.