Nach dem Kabinettsbeschluss zum Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 fordert der Dehoga Bundesverband Korrekturen im parlamentarischen Verfahren. Insbesondere die vorgesehene Anhebung der Pauschalsteuer für Minijobs von zwei auf fünf Prozent stößt beim Branchenverband auf Kritik.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) warnt vor zusätzlichen Belastungen für Betriebe des Gastgewerbes. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Erhöhung der Pauschalsteuer auf Minijobs sei „das völlig falsche Signal“, erklärt Dehoga-Präsident Guido Zöllick nach dem Kabinettsbeschluss vom Mittwoch.
„Wer sich politisch zum Minijob bekennt, muss ihn auch bezahlbar halten“, sagt Zöllick. Steigende Kosten bei geringfügiger Beschäftigung träfen die Flexibilität und Beschäftigungsfähigkeit der Branche unmittelbar. Der Bundestag müsse im weiteren Gesetzgebungsverfahren deshalb nachbessern und weitere Belastungen verhindern.
Nach Angaben des Verbandes arbeitet im Gastgewerbe etwa jeder zweite Beschäftigte auf Minijobbasis. Gerade für Einsätze am Abend, an Wochenenden, bei Veranstaltungen sowie in saisonalen Hochphasen seien diese Beschäftigungsverhältnisse unverzichtbar. Angesichts bereits stark gestiegener Personalkosten hätte eine weitere Verteuerung aus Sicht des Dehoga gravierende Folgen für die Betriebe.
Weitere Kostenrisiken im Blick
Der Verband verweist zudem auf die jüngste Anhebung des Arbeitgeberbeitrags zur Krankenversicherung für Minijobs von 13 auf 17,5 Prozent. Weitere mögliche Belastungen durch einen Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung sowie Eingriffe in den rentenrechtlichen Sonderstatus von Minijobs sorgten zusätzlich für Unsicherheit.
Zöllick fordert insgesamt eine Steuerpolitik, die Arbeit und Unternehmertum entlaste. Viele Betriebe im Gastgewerbe seien mittelständische Personenunternehmen, die ihre Gewinne über die Einkommensteuer versteuerten. Zusätzliche Belastungen schmälerten damit nach Ansicht des Verbands den Spielraum für Investitionen, Arbeitsplätze und die Zukunftssicherung der Unternehmen. red/brg