Coronakrise Testpflicht in Betrieben soll kommen

Die Testpflicht in Betrieben soll kommen. © Pixabay/neelam279

Neben der Novelle des Infektionsschutzgesetzes hat das Kabinett eine Pflicht für Angebote von Coronatests in Unternehmen auf den Weg gebracht.
Der Entwurf einer geänderten Arbeitsschutzverordnung sieht vor, dass die Unternehmen ihren Beschäftigten in der Regel einmal in der Woche Tests zur Verfügung stellen.

Wie unter anderem die "Tagesschau" berichtet, sollen Unternehmen künftig dazu verpflichtet sein, Beschäftigten mindestens einmal pro Woche Coronatests anzubieten - das hat das Kabinett beschlossen. Für die Kosten müssen die Firmen selbst aufkommen.

Dabei geht es jedoch lediglich um eine Angebotspflicht für die Firmen - eine Testpflicht für Arbeitnehmer gibt es nicht. Auch müssen die Arbeitgeber nicht dokumentieren, ob die Beschäftigten das Angebot angenommen haben. Mit dpa