Corona Bund will Verlängerung von Wirtschaftshilfen prüfen

Verlängerung Wirtschaftshilfen Corona
Werden die Wirtschaftshilfen verlängert? © constantinos - stock.adobe.com

Die Bundesregierung will prüfen, ob die Corona-Wirtschaftshilfen und die Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld über den März hinaus verlängert werden. In einem Beschlusspapier heißt es, man sei sich einig, dass zeitnah über eine Fortführung und Ausgestaltung der Hilfen entschieden werden müsse.
Bis zum nächsten Treffen will die Bundesregierung unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens und der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie einen Vorschlag vorlegen. Die nächste Bund-Länder-Runde soll am 16. Februar stattfinden, sofern nicht das weitere Infektionsgeschehen eine frühere Zusammenkunft nötig macht.
Trotz der Pandemie sei der Arbeitsmarkt weiterhin stabil, heißt es in dem Papier. Die Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter sei hoch. Durch die Verlängerung der Wirtschaftshilfen und der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 würden Beschäftigte und Betriebe weiterhin unterstützt.

Wirtschaftsverbände fordert verlängerte Hilfen

Wirtschaftsverbände hatten bereits gefordert, die Regelungen zum Kurzarbeitergeld zu verlängern. Ein zentrales Kriseninstrument sind daneben Überbrückungshilfen für Unternehmen, deren Umsätze wegen der Pandemie eingebrochen sind. Die Überbrückungshilfen waren zuletzt bis Ende März verlängert worden. Seit Beginn der Pandemie hatte der Bund Firmen mit Milliardengeldern unterstützt.
Auch der Dehoga hatte zuletzt gefordert, die Wirtschaftshilfen zu verlängern. "Es ist von elementarer Bedeutung, dass jetzt alle coronabedingten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld verlängert und die Überbrückungshilfen verbessert werden. Sämtliche hart getroffenen Unternehmen müssen in dieser Phase der Pandemie existenzsichernde Unterstützung erfahren, unabhängig von ihrer Größe und Mitarbeiterzahl", mahnt Guido Zöllick. Der Dehoga-Präsident befürchtet, dass "andernfalls der mittel- und langfristige Schaden für Unternehmen und den gastgewerblichen Arbeitsmarkt irreparabel sein wird".
In der ersten Januarhälfte vermeldeten die Betriebe im Gastgewerbe wachsende Umsatzverluste von 55,1 Prozent im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019. Verantwortlich für die erheblichen Umsatzverluste in der Gastronomie und Hotellerie sind laut einer Dehoga-Umfrage die seit Wochen geltenden 2G-Plus-Zugangsregelungen sowie Absagen von Veranstaltungen und Messen. Fast 87 Prozent der Betriebe bestätigten einen massiven Rückgang an Gästen, Umsatzausfälle belasten 83,4 Prozent der Unternehmen.

Protokollerklärung einiger Bundesländer

Zu den Wirtschaftshilfen gibt es eine Protokollerklärung der Länder Bayern, Sachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Sie halten eine frühzeitige Entscheidung über die Fortsetzung des Kurzarbeitergeldes über den 31. März hinaus für erforderlich - sowie eine Ausweitung der Wirtschaftshilfen auch auf kommunale Betriebe. mit dpa


Zöllick Coronakrise Umsatz GastgewerbeGastgewerbe
Gravierende Umsatzeinbrüche im Januar
Jetzt lesen!