Urteil Kein Schadenersatz nach Corona-Betriebsschließung

Viele gastgewerbliche Betriebe mussten während des ersten Lockdowns schließen. Doch wer zahlt den Verdienstausfall? © Irina - stock.adobe.com

Wenn die Erkrankung zum Zeitpunkt der Betriebsschließung noch nicht im Infektionsschutzgesetz aufgenommen war, haben Betreiber touristischer Einrichtungen keinen Anspruch auf Schadenersatz durch ihre Betriebsschließungsversicherungen. Das hat das Oberlandesgericht in Rostock nun entschieden.

Das Oberlandesgericht in Rostock hat seine Entscheidung über Schadenersatz bei coronabedingten Betriebsschließungen verkündet. Geklagt hatten drei vom ersten Lockdown im Frühjahr 2020 betroffene touristische Betriebe, deren Betriebsschließungsversicherungen die Zahlung verweigert hatten, da die Covid-19-Erkrankung zum Zeitpunkt der von der Landesregierung angeordneten Schließung noch nicht ins Infektionsschutzgesetz als Krankheit aufgenommen war. Dies erfolgte erst am 23. Mai des vergangenen Jahres, also nach der verordneten Schließung.
Bereits bei der Anhörung am 23. November 2021 hatte das OLG die Ansicht vertreten, dass es sich bei den zum damaligen Zeitpunkt im Infektionsschutzgesetz genannten Krankheiten um eine "abschließende Aufzählung" handle und die Klage deshalb wenig Aussicht auf Erfolg habe. Dies hat das OLG nun offiziell in einem Urteil verkündet und damit frühere Urteile der Landgerichte in Stralsund und Neubrandenburg bestätigt. Anhaltspunkte für die Einbeziehung weiterer noch gar nicht bekannter oder benannter Krankheiten bestünden laut OLG auch aus Sicht eines "verständigen Versicherungsnehmers" nicht. (Az: 4 U 15-21; 4 U 37-21)
Die Kläger waren dagegen der Meinung, dass die Aufzählung im Infektionsschutzgesetz nur beispielhaft und dynamisch sei. Bei einem Verfahren ginge es um einen Streitwert von knapp 1,2 Millionen Euro, die anderen lägen im fünfstelligen Bereich.
Der Präsident des Dehoga Mecklenburg-Vorpommern, Lars Schwarz, kritisierte bei der Anhörung Ende November die Versicherungen. Diese reizten seiner Meinung nach gerade alles aus, um nicht zahlen zu müssen. Er hätte sich gewünscht, dass sie menschlicher reagieren und sich nicht hinter Kleingedrucktem verstecken. dpa


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