Die Pandemie hat den Mitarbeitermangel in der Hotellerie dramatisch verschärft. Selbst hochmotivierte Fachkräfte und Azubis hielten die unsicheren Zukunftsaussichten oft nicht mehr aus und wanderten in andere Branchen ab. Die Suche nach neuen Teammitgliedern läuft auf Hochtouren, Kräfte aus dem Ausland könnten helfen. Doch wo finden Hoteliers seriöse und professionelle Unterstützung? Tophotel hat dafür die größte Recherche angestrengt, die es je zum Thema Auslandsrecruiting für das Gastgewerbe gab.
Der Fachkräftemangel in der Hospitalitybranche besteht nicht erst seit 2020. Unflexible Arbeitszeiten, die erschwerte Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die teils anstrengende körperliche Arbeit: Das sind nur drei der vermeintlichen Nachteile, die die Branche schon länger zwingen, sich mit besserer Bezahlung, zusätzlichen Benefits und attraktiveren Karrierechancen auf dem Arbeitsmarkt interessanter zu machen. Die Pandemie hat viele Initiativen im Keim erstickt, und ein beachtlicher Teil der ausgestellten Fachkräfte kehrte der Branche für immer den Rücken zu. Im Januar 2022 meldete die Bundesagentur für Arbeit mehr als 40.000 offene Stellen im Gastgewerbe, ein Plus von über 100 Prozent gegenüber 2021.
Mit Arbeitskräften aus Deutschland ist das Problem nicht zu lösen, darüber sind sich die meisten Branchenvertreter einig. Das erfolgreiche Recruiting im Ausland, auch im außereuropäischen, wird für viele Betriebe überlebenswichtig sein. Doch wie gehen Hoteliers das Thema am besten an, wo finden sie Unterstützung und seriöse Partner, vor allem bei der Suche nach Azubis?
- Auslandsrecruiting: EU-Staaten, ausgewählte Drittstaaten, Westbalkan
- Das gilt beim Auslandsrecruiting außerhalb der EU
- Mehrsprachiges Online-Portal für Einwanderungsinteressierte und Arbeitgeber
- Fachkräfteeinwanderungsgesetz für eine schnellere Vermittlung internationaler Fachkräfte
- Ansprechpartner für die Vermittlung und Beschäftigung ausländischer Fachkräfte
Auslandsrecruiting: EU-Staaten, ausgewählte Drittstaaten, Westbalkan
Grundsätzlich gilt: Wer Aushilfen oder Mitarbeiter aus EU-Staaten in seinem Hotel beschäftigen möchte, hat damit keine großen Probleme. "Ein Visum und damit verbunden eine Berufsanerkennung sind in diesem Fall nicht nötig", erläutert Marcel Schmutzler von der Pressestelle der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit in Bonn.
Aber auch Staatsangehörige ausgewählter Drittstaaten haben nach Paragraf 26 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) privilegierten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie können ohne den Nachweis von Qualifikationen und Sprachkenntnissen, einzig auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages, einen Aufenthaltstitel erhalten. Eine solche Regelung besteht aktuell für die Länder Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, die Republik Korea, Monaco, Neuseeland, San Marino, Großbritannien und Nordirland.
Außerdem wurde im Herbst 2015 der Kreis privilegierter Staaten befristet um die sogenannte Westbalkanregelung erweitert. Sie eröffnet Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, der Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien für jede Beschäftigung einen Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland. Die Regelung gilt noch bis zum 31. Dezember 2023. Für die Erteilung der Zustimmung prüft die Bundesagentur für Arbeit jeweils, ob inländische oder Arbeitskräfte aus der Europäischen Union für den betreffenden Arbeitsplatz zur Verfügung stehen (Vorrangprüfung) und die Beschäftigungsbedingungen gleichwertig mit denen von inländischen Arbeitskräften sind.
Auslandsrecruiting außerhalb der EU: Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses
Anders ist die Lage, wenn die Anwärter auf einen Job weder aus der EU noch aus einem privilegierten Drittstaat stammen. Geringfügig verdienende Aushilfen aus solchen Ländern dürfen nicht eingesetzt werden, bei den Fachkräften müssen die ausländischen Berufsabschlüsse in Deutschland anerkannt werden. Zuständig für die Anerkennung ist die IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA), das bundesweite Kompetenzzentrum deutscher Industrie- und Handelskammern zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse. Sie nimmt Anträge entgegen und vergleicht, inwieweit ausländische Berufsqualifikationen mit entsprechenden deutschen Berufsabschlüssen als gleichwertig eingestuft werden können. Die in Nürnberg ansässige FOSA soll damit zur Fachkräftesicherung in Deutschland und zur besseren Integration von Migrantinnen und Migranten in die deutsche Gesellschaft beitragen.
Die Anforderungen an die Nachweise der Bewerber sind hoch, daher sollten sich die Anwärter aus dem Ausland und ihre potenziellen Arbeitgeber vorab beraten lassen. Dafür gibt es unter anderem bei der ZAV ein Spezialistenteam, das dabei behilflich ist, Formulare auszufüllen und Nachweise vorzubereiten. Vergleichbare Leistungen bieten auch die IQ-Landesnetzwerke an. IQ steht dabei für "Integration durch Qualifizierung." Das Programm wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA). "Die ZAV oder das IQ-Netzwerk helfen, die Unterlagen zusammenzustellen, sind aber keine Anerkennungsstelle", unterstreicht Marcel Schmutzler.
Teil-Anerkennung für ausländische Fachkräfte
Fachkräfte, deren ausländischer Abschluss vergleichbar, jedoch nicht gleichwertig zu einem deutschen Abschluss ist, können eine Teil-Anerkennung bekommen, mit der sie nach Deutschland einreisen und über eine Qualifizierungsmaßnahme die volle Anerkennung erhalten können. Bei der Suche nach passenden Maßnahmen dafür unterstützen ebenfalls die IQ-Stellen. Die künftigen Mitarbeitenden benötigen ein Visum für die Einreise und anschließend einen Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit. Für die Einreise nach Deutschland müssen die Angeworbenen ein konkretes Arbeitsplatzangebot haben.
Vollständig anerkannter Berufsabschluss
Fachkräfte mit einem bereits anerkanntem Berufs- oder Studienabschluss können ein sechsmonatiges Visum zur Arbeitsplatzsuche beantragen. In dieser Zeit muss die Fachkraft dazu in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt selbst zu sichern. Probearbeiten bis zu zehn Stunden in der Woche sind mit diesem Visum erlaubt. Vor der Einreise müssen die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 vorweisen können. Die BA prüft die Beschäftigungsbedingungen (zum Beispiel das Gehalt und die Arbeitszeit) sowie die Qualifikation der Fachkraft, bevor sie ihre Zustimmung erteilt.
Online-Portal für Einwanderungsinteressierte und Arbeitgeber
Viele Informationen zum Thema Fachkräfte aus dem Ausland bietet das mehrsprachige Online-Portal "Make it in Germany" der Bundesregierung. Es informiert Einwanderungsinteressierte, wie sie ihren Weg nach Deutschland erfolgreich gestalten können – von den Vorbereitungen im Herkunftsland bis zur Ankunft und den ersten Schritten in Deutschland. Auch hiesige Arbeitgeber können sich über die Möglichkeiten der Anwerbung und Integration internationaler Fachkräfte informieren. In Praxisbeispielen berichten Unternehmen über ihre Erfahrungen.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz für eine schnellere Vermittlung internationaler Fachkräfte
2020 trat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft, mit dem die Bundesregierung die Weichen für eine schnellere und leichtere Vermittlung von Fachkräften aus Drittstaaten schaffen wollte. Die Bundesagentur für Arbeit startete daraufhin mit einzelnen Nicht-EU-Staaten Pilotprojekte. Generell gilt für alle Projekte:
- Die Länder geben ihr Einverständnis dazu.
- Den angeworbenen Fachkräften entstehen höchstens geringe Kosten, was eine Zahlung der Vermittlungstätigkeit ausschließt.
- Die Bewerber werden noch im Ausland sprachlich auf ihre Tätigkeit in Deutschland vorbereitet, für die Kosten des Deutscherwerbs kommt der künftige Arbeitgeber auf.
"Die sprachliche Vorbereitung der Arbeitskräfte ist auch wichtig für ihre spätere soziale Integration", so Marcel Schmutzler. Der Arbeitgeber muss für die Visa-Gebühren aufkommen und für die Anfangszeit einen angemessenen Wohnraum organisieren. Zudem müssen Fachkräfte aus dem Ausland bei der Bezahlung finanziell mit ihren Kollegen aus Deutschland gleichgestellt werden. "Ein Zuschuss für die Reisekosten wäre vorteilhaft, um qualifiziertes Personal für sich zu begeistern," rät Schmutzler. Immerhin konkurriere die deutsche Hotellerie nicht nur untereinander, sondern auch mit anderen Ländern um Mitarbeitende mit Deutschkenntnissen.
Eines dieser Projekte wurde kürzlich mit den Dehoga-Landesverbänden Bayern und Berlin aufgelegt und soll Ende 2022 erstmals mexikanische Köche ins Land bringen. Sie sind in Mexiko bereits als Köche ausgebildet und erhalten vor Ort Sprachkurse am Goethe-Institut.
Ein anderes Projekt nennt sich "Hand in Hand for International Talents" und wurde von der BA gemeinsam mit der DIHK Service GmbH entwickelt, einer Tochter des Deutschen Industrie- und Handelskammertages. Finanziell gefördert wird das Projekt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Projektlaufzeit ist Januar 2020 bis Juni 2023. Beteiligt sind IHKs und Agenturen für Arbeit in den Pilotregionen Düsseldorf, Erfurt, Lübeck, Reutlingen und Rostock, die Auslandshandelskammern (AHKs) in den drei Ländern Brasilien, Indien und Vietnam sowie die IHK FOSA. "Hand in Hand for International Talents" umfasst insgesamt zehn IHK-Berufsgattungen, darunter auch Köche/Köchinnen, Berufe im Hotelservice, Berufe im Gastronomieservice und in der Systemgastronomie.
Coronapandemie und bürokratische Hürden
Dass das Fachkräfteeinwanderungsgesetz parallel zum Beginn der Coronapandemie in Kraft trat, habe seine Erprobung erschwert, sagt Sandra Warden, Geschäftsführerin beim Dehoga in Berlin. Klar sei aber schon, dass es zu bürokratisch ist. Der Dehoga setzt sich daher seit Monaten dafür ein, die verwaltungsmäßigen Hürden zu verringern.
Bei Andruck dieser Ausgabe von Tophotel herrscht weiterhin Krieg in der Ukraine, viele Geflüchtete sind auf dem Weg nach Deutschland. Die Bundesregierung reagiert mit Erleichterungen bei der Visa-Erteilung und bei der Arbeitserlaubnis. Inwieweit das deutsche Gastgewerbe davon profitieren kann, ist noch unklar.
Ansprechpartner für die Vermittlung und Beschäftigung ausländischer Fachkräfte:
>>> Download als PDF: Eine kompakte Übersicht aller Ansprechpartner für die Vermittlung und Beschäftigung ausländischer Fachkräfte können Sie hier herunterladen.
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David Depenau leitet seit 2010 den Freizeit- und Ferienpark Weißenhäuser Strand. Schon seit vielen Jahren akquiriert das Vorstandsmitglied der Hoteldirektorenvereinigung Deutschland (HDV) für seinen Betrieb auf der ganzen Welt Fachkräfte und Auszubildende. Um neue Kanäle anzuzapfen, begibt er sich mehrmals jährlich selbst auf Reisen. Wie er bei der Suche vorgeht und welche Hürden ihn dabei besonders ärgern. Jetzt lesen!