Coronahilfen Unternehmen können neuen Eigenkapitalzuschuss beantragen

Erstanträge können ab heute gestellt werden. © Pixabay/Fancycraves

Ab dem heutigen Dienstag können Firmen einen neuen Eigenkapitalzuschuss beantragen. Dieser kann konkret mit dem Erstantrag auf die Überbrückungshilfe III beantragt werden. Änderungsanträge sollen ab Ende April gestellt werden können.

In der Coronakrise können besonders belastete Unternehmen seit dem heutigen Dienstag einen neuen Eigenkapitalzuschuss beantragen. "Die Corona-Lage ist weiter ernst. Daher brauchen unsere Unternehmer auch weiterhin unsere Unterstützung", teilte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums in Berlin mit.
Firmen könnten den neuen Zuschuss seit diesem Dienstag mit ihrem Erstantrag auf die Überbrückungshilfe III beantragen. Anspruchsberechtigt seien Firmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021. Unternehmen, die bereits einen Erstantrag auf Überbrückungshilfe III gestellt hätten, könnten den neuen Eigenkapitalzuschuss mit einem Änderungsantrag ab Ende April beantragen.
Der Zuschuss richtet sich nach dem Betrag, den ein Betrieb bei der Überbrückungshilfe III für Fixkosten erstattet bekommt - das sind etwa Mieten und Pachten, Zinsaufwendungen für Kredite, Ausgaben für Strom und Versicherungen. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 Prozent des Betrags, den ein Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten erhält.
Die Bundesregierung hatte in der Krise umfassende Hilfsprogramme beschlossen. Besonders belastete Branchen wie das Gastgewerbe oder der Einzelhandel forderten aber immer wieder Nachbesserungen.
Vor kurzem hatte sich Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) dafür ausgesprochen, die Überbrückungshilfe III als zentrales Kriseninstrument des Bundes zum Jahresende zu verlängern. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte Bereitschaft dazu signalisiert. Zur Verlängerung laufen derzeit Verhandlungen zwischen Wirtschafts- und Finanzministerium. Unklar ist, was eine Verlängerung kostet. Zudem wurden unlängst die FAQs der Überbrückungshilfe III angepasst (mehr dazu lesen Sie hier).

Dehoga Bayern zum Eigenkapitalzuschuss

Der Dehoga Bayern schreibt dazu: "Dieser Information ist zu entnehmen, dass - anders als zunächst zu hoffen stand - der Eigenkapitalzuschuss explizit beantragt werden muss. Wer also bereits einen Antrag auf Überbrückungshilfe III gestellt hat, muss einen Änderungsantrag einreichen, um den Eigenkapitalzuschuss zu erhalten", resümieren die Verantwortlichen des Dehoga Bayern.
Die große Mehrzahl der Unternehmen werde diesen Eigenkapitalzuschuss erhalten, heißt es weiter. Inakzeptabel sei jedoch, dass "jene, die den Kleinbeihilferahmen voll ausgeschöpft haben, über die Bundesregelung Fixkostenhilfe nach derzeitigem Stand nur 70 beziehungsweise 90 Prozent der ungedeckten Fixkosten bekommen sollen. Für notwendige Verbesserungen insbesondere für diese Unternehmen werden wir uns weiter stark machen. Gleiches gilt auch für die großen Arbeitgeber der Branche, wo wir uns für die Fortführung der Schadensregulierung unvermindert einsetzen." Mit dpa