Rechtsstreit Grand Metropolitan Hotels klagt gegen VZB auf Schadensersatz

Martin Smura ist Gründer und Chairman der Grand Metropolitan Hotels.
Martin Smura ist Gründer und Chairman der Grand Metropolitan Hotels. © Grand Metropolitan Hotels

Nach dem Scheitern eines Joint Ventures zieht die Hotelgruppe vor Gericht. Welche Forderungen im Raum stehen.

Das Ende einer Partnerschaft mündet in einem Rechtsstreit: Die Kingstone Capital Holding AG, die hinter der Grand Metropolitan Hotels Group (GMH) steht, hat am Landgericht Berlin eine Feststellungsklage gegen das Versorgungswerk der Zahnärzte Berlin-Brandenburg (VZB) eingereicht. Ein Forderungsschreiben sei dem VZB bereits übermittelt worden. Die Schadensersatzforderungen sollen ein Volumen im dreistelligen Millionenbereich erreichen.

Deadlock und gescheiterte Vergleichsversuche

Das gemeinsame Unternehmen, ein Joint Venture in den Niederlanden, befand sich nach Angaben der Hotelgruppe in einem Deadlock. Kingstone Capital Limited habe dem VZB angeboten, dessen Anteile zum ursprünglichen Einlagebetrag zurückzukaufen. Nach Angaben von GMH habe das VZB das Angebot abgelehnt, obwohl es die Beteiligung intern bereits vollständig abgeschrieben habe. Auch das Gegenangebot, die Anteile von Kingstone Capital zu übernehmen, habe das VZB ausgeschlagen. Darüber hinaus habe das Versorgungswerk eine Kapitalerhöhung bei Grand Metropolitan Hotels sowie weitere Gesellschafterbeschlüsse blockiert, die das operative Tagesgeschäft betrafen.

„Eine sinnvolle Zusammenarbeit war unter diesen Voraussetzungen nicht mehr möglich“, erläutert Martin R. Smura, Gründer der Grand Metropolitan Hotels Group.

Frage nach dem Rechtsstatus des VZB

Im Zentrum der juristischen Auseinandersetzung stehe auch die Frage, in welcher Rechtsform das VZB vor der Unternehmenskammer in Amsterdam aufgetreten sei. Nach Darstellung von GMH reichte das VZB dort eine Petition als vollrechtsfähige juristische Person in der Form einer „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ ein – obwohl das Kammergericht Berlin bereits mit Beschluss vom 19. Februar 2026 (Az. 18 UH 20/25) festgestellt hatte, dass dies nicht zutrifft.

Wörtlich heiße es in dem Beschluss: „Bei dem Antragsteller handelt es sich nicht um eine juristische Person des öffentlichen Rechts.“ Das Gericht habe das VZB als „keine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern eine teilrechtsfähige, aber unselbstständige Einrichtung innerhalb der Zahnärztekammer Berlin“ qualifiziert. Auf dieser Grundlage mache Grand Metropolitan Hotels das VZB für Schäden haftbar, die nach Darstellung des Unternehmens durch die aus seiner Sicht unberechtigte Petition entstanden seien.

Zusätzlich bereite die Hotelgruppe eine weitere Klage vor, um die nach ihrer Auffassung unrechtmäßige Nutzung des Namens Grand Metropolitan Hotels durch das Joint Venture zu unterbinden.

GMH beanstande zudem, dass sich der am 16. Juli 2026 ergangene Beschluss des Amsterdamer Handelsgerichts teilweise auf einen Bericht der Wirtschaftswoche stütze. Das Landgericht München I hatte dessen ursprüngliche Fassung bereits am 7. August 2025 untersagt. Diese Berichterstattung sei dem holländischen Gericht von den Anwälten der Grand Metropolitan Hotels Holding BV vorgelegt worden.

Streit um den Wert der IP Genesys AI

Auch die vom VZB nachträglich in Zweifel gezogene Werthaltigkeit der IP Genesys AI weist Grand Metropolitan Hotels zurück. Der Wert sei auf Grundlage des vertraglich vereinbarten Kaufpreises von 100 Millionen Euro angesetzt worden. Das Unternehmen verweist zudem darauf, dass das damalige VZB-Management, das 2023 die Investitionsentscheidung getroffen hatte, sich finanziell nicht am Erwerb der Genesys AI beteiligt habe – eine Darstellung, die laut Unternehmen durch Aussagen ehemaliger Mitglieder des VZB-Verwaltungsausschusses bestätigt werde.

Walter C. Neumann, Chief Executive Officer der Grand Metropolitan Hotels Group, stellt klar: „Die heutige Führung des VZB stellt Vermögenswerte in Frage, an deren Erwerb sich das VZB seinerzeit nicht beteiligt hat. Gleichzeitig erkennen wir keine Strategie, bestehende Werte zu erhalten oder neue Werte aufzubauen. Stattdessen werden erhebliche Mittel für die Finanzierung von Streitigkeiten eingesetzt – das kann man beispielsweise im internen VZB-Forum ‚Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin e.V.' nachlesen. Diese Entwicklung können wir als ehemaliger Partner aus eigener Erfahrung bestätigen.“

Finanzierungsfrage ungeklärt – Insolvenz nicht ausgeschlossen

Ungelöst bleibe die Frage der weiteren Finanzierung des Joint Ventures. Zwischen dem gerichtlich bestellten Verwalter, den neuen Eigentümern und dem VZB besteht laut GMH weiterhin keine Einigung. Sollte keine Lösung gefunden werden, drohe eine Insolvenz, in deren Folge Bilanzwerte von mehr als 100 Millionen Euro abgeschrieben werden müssten. Ein Finanzierungsangebot der neuen Eigentümer liege zwar vor, sei von der Interimsgeschäftsführung jedoch noch nicht akzeptiert worden.

Das am 30. Juni 2026 zurückgetretene Management der Grand Metropolitan Hotels Holding B.V. bewerte die beim Amsterdamer Handelsgericht vorgetragenen Anschuldigungen als unbegründet, rufschädigend und sachlich falsch. Die Hotelgruppe kritisiert überdies, dass der Konflikt öffentlich ausgetragen werde. red/sar