Die Preise in Restaurants sind trotz der Mehrwertsteuersenkung kaum gesunken, zeigt eine Studie im Auftrag der Gewerkschaft NGG. Die Branchenverbände halten dagegen.
Die Anfang des Jahres von 19 auf sieben Prozent gesenkte Mehrwertsteuer auf Restaurantspeisen hat aus Verbrauchersicht bislang kaum zu günstigeren Preisen geführt. Das geht aus einer Untersuchung des Beratungsunternehmens Wmp Consult hervor, das im Auftrag der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) die Preise von 180.000 Gerichten in mehr als 12.000 Restaurants ausgewertet hat. Die Erhebung verglich Preise vom Oktober 2025 – also vor der Senkung – mit denen im Februar und März 2026.
Das Ergebnis: Bei neun von zehn Gerichten blieben die Preise unverändert, bei acht Prozent stiegen sie, bei rund einem Prozent sanken sie. Im Durchschnitt erhöhten sich die Preise sogar um 0,5 Prozent. „Die Bundesregierung wollte mit der Mehrwertsteuersenkung auch die Gäste entlasten. Tatsächlich ist davon nichts bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern angekommen“, kritisierte NGG-Vorsitzender Guido Zeitler. Die Verbraucherorganisation Foodwatch sprach von „Steuergeschenken“ für Gastro-Betriebe und Fastfood-Konzerne.
Eine bereits im März veröffentlichte Auswertung des Datenspezialisten Meoton war zu einem ähnlichen Befund gekommen: Die Senkung habe vor allem dafür gesorgt, dass Preise nicht weiter gestiegen seien.
Existenzsicherung statt „Preissenkungsprogramm“
Branchenverbände widersprechen der Interpretation der Gewerkschaft grundlegend. Dehoga-Geschäftsführerin Jana Schimke verwies darauf, dass 73,4 Prozent der Betriebe ihre Preise trotz massiv gestiegener Kosten stabil halten konnten. „Jeder Betrieb reagierte unterschiedlich auf die Gesetzesänderung. Manche haben Preissenkungen vornehmen können, andere haben die Löhne angehoben, wieder andere haben neue Mitarbeiter eingestellt, modernisiert und ihr Angebot weiter verbessert“, so Schimke.
Auch der Dehoga Bayern positionierte sich deutlich. „Die Mehrwertsteuersenkung ist ausdrücklich kein staatliches Preissenkungsprogramm. Sie soll die Gastronomie wirtschaftlich stärken und die Benachteiligung gegenüber Lieferdiensten und dem Außer-Haus-Geschäft beenden“, stellt Präsidentin Angela Inselkammer klar. Die sieben Prozent sicherten Betriebe, stabilisierten Preise und erhielten Arbeitsplätze. Auch die amtliche Begründung zum Steueränderungsgesetz stelle klar, dass sowohl eine Weitergabe an Verbraucher als auch Investitionen möglich seien und die Entscheidung von den Marktbedingungen abhänge.
Eine Umfrage des Landesverbandes unter fast 700 Betrieben untermauere diese Argumentation: Mehr als 90 Prozent bewerteten die Regelung als existenzsichernd oder sehr wichtig. 74,9 Prozent konnten dadurch Preise stabil halten, 78,3 Prozent gestiegene Personalkosten auffangen und 52,9 Prozent Arbeitsplätze sichern.
Den Vorwurf, die Betriebe hätten die Entlastung schlicht „eingesteckt“, weist der Dehoga daher zurück. Die sieben Prozent würden nicht automatisch als zusätzlicher Gewinn in die Kassen fließen, sondern helfen, gestiegene Personal-, Waren- und Betriebskosten aufzufangen, Arbeitsplätze zu sichern, notwendige Investitionen zu ermöglichen und stärkere Preiserhöhungen zu vermeiden. Die Preisstabilität bei 91 Prozent der untersuchten Gerichte sei daher kein Beleg für ein Verpuffen der Maßnahme, sondern für ihre stabilisierende Wirkung.
Gewerkschaft beklagt Überlastung, Verband hinterfragt Aussagekraft
Die NGG legte parallel eine Beschäftigtenbefragung vor, für die zwischen Juni und Juli mehr als 2.100 Mitarbeitende aus Hotellerie sowie System- und Betriebsgastronomie befragt wurden. Demnach könnten sich drei Viertel der Beschäftigten nach langen Arbeitstagen nicht ausreichend erholen, 79 Prozent berichteten von kurzfristigen Dienstplanänderungen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erschwerten.
Der Dehoga Bayern ordnete die Aussagekraft der Befragung ein: Befragt worden seien ausschließlich Gewerkschaftsmitglieder, 78 Prozent davon in Vollzeit, 65 Prozent mit mehr als zehn Jahren Branchenerfahrung. Ohne den Nachweis einer repräsentativen Stichprobe ließen sich die Ergebnisse nicht auf alle mehr als zwei Millionen Beschäftigten übertragen. Dehoga-Bayern-Landesgeschäftsführer Thomas Geppert betonte: „Die NGG organisiert lediglich rund 1,8 Prozent der Beschäftigten in Deutschland. Eine NGG-Mitgliederbefragung ist legitim – sie ist aber kein Stimmungsbild von 2,2 Millionen Beschäftigten.“
Die Nominallöhne im Gastgewerbe seien zwischen 2016 und 2025 um mehr als 50 Prozent gestiegen, die durchschnittlichen Tariferhöhungen lägen seit 2024 bei 5,4 Prozent jährlich. Im Juli 2026 habe die Branche rund 1,12 Millionen sozialversicherungspflichtige Mitarbeitende beschäftigt – 1,3 Prozent mehr als im Juli 2019.
Zur Forderung der Dehoga nach einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit erklärte der bayerische Verband, dies bedeute ausdrücklich nicht mehr Arbeit, sondern lediglich eine flexiblere Verteilung innerhalb der Woche – entsprechend der EU-Arbeitszeitrichtlinie. sar/mit Inhalten der dpa