Künstliche Intelligenz IHA aktualisiert Leitfaden zum EU AI Act für Hotels

Seit dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten für den Einsatz von KI-Chatbots und Telefonassistenten in Hotels.
Seit dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten für den Einsatz von KI-Chatbots und Telefonassistenten in Hotels. © mageFlow - stock.adobe.com

Seit dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten beim Einsatz von KI. Der Hotelverband Deutschland hat seine Praxishilfe entsprechend überarbeitet.

Neue Regeln für Chatbots, KI-Telefonassistenten und Bildbearbeitung: Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat seinen Leitfaden zu den Transparenz- und Kompetenzpflichten des EU AI Act in einer neuen Fassung veröffentlicht. Die Überarbeitung berücksichtigt die finalen Leitlinien der Europäischen Kommission zu Artikel 50 des EU AI Act vom 20. Juli 2026 sowie den Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content. Der Leitfaden steht IHA-Mitgliedern ab sofort kostenfrei im Extranet zur Verfügung.

Konkret erläutert die Praxishilfe, welche Anforderungen sich seit dem 2. August 2026 für Hotels beim Einsatz von Buchungs- und Service-Chatbots, KI-gestützten Telefon- oder Messenger-Assistenten, Bildbearbeitungstools sowie generativer KI für Texte und Marketinginhalte ergeben. Zudem grenzt sie die Verantwortlichkeiten von Anbietern und Betreibern ab. Hotels seien beim Einsatz fertiger Softwarelösungen in der Regel Betreiber, so der IHA, während technische Pflichten wie die maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Inhalte vorrangig den jeweiligen Anbieter träfen.

Wann Hotelfotos kennzeichnungspflichtig werden

Ein Schwerpunkt der Aktualisierung liegt auf der KI-gestützten Bearbeitung von Hotelfotos. Moderate Farb-, Licht- und Qualitätskorrekturen gelten laut dem Leitfaden regelmäßig als technische Standardbearbeitung. Werden Bilder dagegen so verändert, dass sie über Ausstattung, Lage, Umgebung oder Qualität eines Hotels täuschen können, können Kennzeichnungspflichten und zusätzlich lauterkeitsrechtliche Risiken entstehen. Der Leitfaden enthält hierzu konkrete Beispiele und eine Orientierung für das Hotelmarketing.

„Mit dem aktualisierten Leitfaden geben wir unseren Mitgliedern eine verständliche und umsetzungsorientierte Hilfestellung an die Hand. Entscheidend ist, die eingesetzten KI-Anwendungen zu kennen, Verantwortlichkeiten mit den Systemanbietern zu klären und gegenüber Gästen transparent zu kommunizieren“, sagt IHA-Geschäftsführer Tobias Warnecke.

Kompetenzpflicht verlangt keine pauschale Zertifizierung

Aufgegriffen wird im Leitfaden außerdem die bereits seit dem 2. Februar 2025 geltende Kompetenzpflicht nach Artikel 4 des EU AI Act. Diese verlange keine pauschale Zertifizierung aller Beschäftigten, sondern eine angemessene und dokumentierte Einweisung derjenigen Personen, die KI-Systeme einsetzen oder deren Ergebnisse prüfen und weiterverwenden, so der IHA. Die Praxishilfe enthält unter anderem Musterhinweise für Chatbots und Telefonassistenten, Beispiele zur Bildbearbeitung, Empfehlungen für Anbieterbestätigungen sowie eine kompakte Checkliste für die betriebliche Umsetzung. red/sar