Die EmpCo-Richtlinie setzt neue Maßstäbe für Werbung mit Nachhaltigkeit, auch in der Tourismusbranche. Ab September müssen alle Umweltaussagen in Werbematerialien, Kampagnen und auf Websites belegbar sein.
Seit März 2024 ist die EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo) in Kraft. Sie soll Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsclaims schützen. Hoteliers, Reiseveranstalter und andere Akteure im Tourismus müssen ihre Werbung entsprechend anpassen. Ab dem 27. September 2026 gilt die Richtlinie verbindlich – auch für bereits im Umlauf befindliche Verpackungen, Websites oder Social-Media-Auftritte.
Was ändert sich konkret?
- Belegpflicht: Allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „klimafreundlich“ dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn sie eindeutig definiert und durch verlässliche Nachweise belegt sind.
- Siegel: Auch Nachhaltigkeitssiegel unterliegen strengeren Regeln: Zulässig sind nur Siegel mit unabhängiger Zertifizierung oder staatlicher Anerkennung.
- Zukunftsaussagen: Zukunftsversprechen wie „CO2-neutral bis 2030“ müssen durch einen realistischen, öffentlich zugänglichen Umsetzungsplan gestützt werden. Dieser Plan muss messbare Ziele enthalten und regelmäßig von unabhängigen Prüfern überwacht werden.
- Kompensationsverbot: Produktbezogene Klimaneutralitätsaussagen, die ausschließlich auf CO2-Kompensation beruhen, sind künftig verboten.
Wer ist betroffen?
Die EmpCo-Richtlinie kennt keine Ausnahmen für Kleinstunternehmen oder KMU. Sie gilt für alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucherinnen verkaufen oder bewerben – unabhängig von Größe, Umsatz oder Branche.
Vom Claim zur Klarheit
Unternehmen sollten zunächst alle umwelt- und nachhaltigkeitsbezogenen Claims über sämtliche Kanäle erfassen, von Prospekten über Speisekarten und Websites bis hin zu Social Media. Anschließend sollten diese Claims rechtlich geprüft und nach Risikostufen eingeteilt werden – verboten, nachweispflichtig oder unbedenklich. Bestehende Nachweislücken sind zu schließen, insbesondere bei CO2-Aussagen, anhand belastbarer Daten und anerkannter Methoden.
Statt mit pauschalen, vagen Floskeln sollte lieber mit konkreten Fakten geworben werden. Alle Nachhaltigkeitssiegel müssen auf staatlicher Anerkennung oder unabhängiger Drittprüfung beruhen. Eigene, nicht extern geprüfte Labels sind verboten. Zukunftsaussagen erfordern einen detaillierten Umsetzungsplan mit messbaren Zielen, externer Prüfung und enger Abstimmung zwischen Marketing, Nachhaltigkeit und Unternehmensführung, um Claims strategisch und rechtssicher zu kommunizieren.
Das droht bei Verstößen
Ab dem 27. September 2026 dürfen Wettbewerber, Verbraucherschutzverbände und Behörden bei Verstößen einschreiten. Die Folgen reichen von Abmahnungen und Bußgeldern bis hin zu erheblichen Reputationsverlusten. Gerade im Gastgewerbe, wo Vertrauen und Bewertungen entscheidend sind, können solche Verstöße schnell spürbare Auswirkungen haben.
Autorin
Timea Müller ist Rechtsanwältin bei Spirit Legal und im gewerblichen Rechtsschutz und Markenrecht tätig.