Politik EU-Verpackungsverordnung: IHA warnt vor zusätzlicher Bürokratie

Logo gleich Hersteller? Das Gastgewerbe fordert von der EU-Kommission Rechtssicherheit bei der Verpackungsverordnung.
Logo gleich Hersteller? Das Gastgewerbe fordert von der EU-Kommission Rechtssicherheit bei der Verpackungsverordnung. © josefkubes - stock.adobe.com

Der IHA kritisiert die aktuelle Auslegung der europäischen Verpackungsverordnung. Hotels und Gastronomiebetriebe könnten dadurch wegen ihres Logos auf Verpackungen als Hersteller eingestuft werden.

Die europäische Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) sorgt im Gastgewerbe für Kritik. Hintergrund ist die aktuelle Auslegung der Europäischen Kommission, wonach Hotels, Restaurants, Bars und Cafés unter bestimmten Umständen als Hersteller von Verpackungen gelten könnten – allein deshalb, weil sich ihr Name oder Logo auf Verpackungen befindet.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) unterstützt deshalb gemeinsam mit HOTREC Hospitality Europe, Independent Retail Europe und Euro Coop die Forderung nach einer schnellen Klarstellung der Definition des Begriffs „Hersteller“.

„Hotels und Gastronomiebetriebe sind Anwender von Verpackungen, nicht deren Hersteller. Wer lediglich sein Logo auf einer Verpackung anbringt, kann doch nicht automatisch für deren technische Konformität verantwortlich gemacht werden“, sagt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbands Deutschland (IHA).

Kritik an Leitlinien der EU-Kommission

Nach Auffassung der Verbände gehen die aktuell veröffentlichten Leitlinien der Europäischen Kommission davon aus, dass Unternehmen mit eigenem Branding maßgeblichen Einfluss auf Gestaltung und Zusammensetzung von Verpackungen ausüben. Diese Annahme entspreche jedoch nicht der betrieblichen Realität. In den meisten Fällen würden Verpackungen von spezialisierten Herstellern entwickelt, produziert und in Verkehr gebracht. Hotels und Gastronomiebetriebe hätten in der Regel lediglich Einfluss auf das äußere Erscheinungsbild, etwa durch den Aufdruck ihres Logos oder Markennamens.
 
Eine Einstufung als Hersteller hätte für die Betriebe erhebliche Konsequenzen. Sie müssten umfangreiche Vorgaben zu Verpackungsdesign, Dokumentation, Konformitätserklärungen, Berichterstattung sowie zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) erfüllen. Dies würde insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen mit zusätzlicher Bürokratie und höheren Kosten belasten, ohne einen erkennbaren ökologischen Mehrwert zu schaffen.

Sorge vor unterschiedlichen Auslegungen in Europa

Zudem warnt der Verband vor unterschiedlichen nationalen Interpretationen der Regelung innerhalb der EU. Mehrere Behörden in den Mitgliedstaaten hätten bereits auf die Notwendigkeit einheitlicher Vorgaben hingewiesen, um Wettbewerbsverzerrungen und eine weitere Fragmentierung des Binnenmarktes zu verhindern.

Die Verbände fordern daher die Europäische Kommission auf, in den Leitlinien und FAQ-Dokumenten eindeutig klarzustellen, dass Gastgewerbe- und Einzelhandelsunternehmen nicht als Hersteller von Verpackungen gelten, wenn sie standardisierte Verpackungen eines tatsächlichen Verpackungsherstellers verwenden und deren technische Gestaltung nicht beeinflussen.

„Die Umweltziele der PPWR müssen wirksam und bürokratiearm umgesetzt werden. Die Wirtschaft braucht Rechtssicherheit und verhältnismäßige Regelungen. Verantwortung muss dort angesiedelt werden, wo tatsächlich über Zusammensetzung und Gestaltung von Verpackungen entschieden wird“, betont IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe. red/sar