Die vorläufige Einigung zur Payment Services Regulation nimmt Hotels die Sorge vor einem pauschalen Rückerstattungsrecht bei Kartenzahlungen. Welche Beschlüsse außerdem für die Branche relevant sind.
Die Europäische Kommission, der Rat und das Europäische Parlament haben sich Ende November im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Fassung der Payment Services Regulation (PSR) geeinigt. Die Verordnung soll zentrale Regeln für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen in der EU neu ordnen, wie der Hotelverband Deutschland (IHA) mitteilt. Der vollständige Verordnungstext soll laut IHA voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 veröffentlicht werden.
Händler-initiierte Transaktionen ohne pauschales Erstattungsrecht
Für die Hotelbranche ist vor allem ein Punkt relevant: Die sogenannten Händler-initiierten Transaktionen (Merchant-Initiated Transactions, MIT) sollen nicht einem bedingungslosen achtwöchigen Erstattungsrecht unterliegen. Laut IHA hatten Rat und Kommission im ursprünglichen Entwurf ein solches Recht auch für MIT vorgesehen. Das bedingungslose Erstattungsrecht soll nun auf SEPA-Lastschriften beschränkt bleiben.
Hotels nutzen MIT-Prozesse unter anderem zur Absicherung von „No-Shows", für nachträgliche Belastungen wie Minibar-Kosten oder Zimmerbeschädigungen sowie für verlängerte Aufenthalte.
Der IHA und der Handelsverband Deutschland (HDE) hatten in einer gemeinsamen Stellungnahme vor den Folgen eines pauschalen Erstattungsrechts gewarnt. Die Verbände argumentierten, dass MIT strukturell nicht mit SEPA-Lastschriften vergleichbar seien. Ein pauschales Erstattungsrecht hätte laut den Verbänden zusätzliche Rückbuchungen, Liquiditätsrisiken und erheblichen operativen Mehraufwand nach sich gezogen – bis hin zu missbrauchsanfälligen Konstellationen, die als „Friendly Fraud“ bezeichnet werden.
„Wir begrüßen die Ausnahme der MIT vom bedingungslosen Acht-Wochen-Erstattungsrecht für Verbraucher ausdrücklich", sagt Otto Lindner, Vorsitzender des IHA. Ohne diese Klarstellung wäre ein für die Hotellerie unverzichtbarer Zahlungsprozess „faktisch zum Risiko- und Bürokratiefaktor geworden – mit unmittelbaren Folgen für Liquidität, Streitfallbearbeitung und Durchsetzbarkeit vertraglich vereinbarter Ansprüche", so Lindner weiter.
Weitere Regelungen: Transparenz, Surcharging und Essensgutscheine
Neben der MIT-Regelung enthält die Trilog-Einigung zusätzliche Punkte, die für Hotellerie und Gastronomie relevant sind. Essensgutscheine sollen weiterhin unter die sogenannte „Limited Network Exclusion" fallen. Damit bleibe es bei einer vergleichsweise schlanken Regulierung ohne zusätzliche Compliance-Anforderungen, so der Verband.
Das bestehende Surcharging-Verbot, das es Händlern untersagt, kartenspezifische Kosten als Aufschlag direkt an Verbraucher weiterzugeben, bleibt aufrechterhalten. Der Verband bewertet dies weiterhin kritisch, sieht aber zumindest Rechtsklarheit geschaffen.
Bei den Kartenentgelten sollen einheitliche und kategorisierte Gebühreninformationen durch Schemes und Prozessoren, verbindliche Vorlaufzeiten bei Änderungen sowie verbesserte Datengrundlagen für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit sorgen. Die konkrete Ausgestaltung soll per delegiertem Rechtsakt erfolgen. Der IHA weist darauf hin, dass es entscheidend sein werde, ob der Standard praxistauglich wird und nicht in neue Bürokratie mündet.
Die politische Einigung wird nun in technischen Runden finalisiert. Der IHA kündigt an, die weiteren Schritte eng zu begleiten – insbesondere die Arbeiten an den delegierten Rechtsakten zur Gebühren-Transparenz sowie mögliche spätere Diskussionen über eine Regulierung von MIT. red/sar