Arbeitsmarkt Westbalkanregelung: Kabinett halbiert Kontingent

Ohne internationale Teams läuft in vielen Hotels und Restaurants nichts, warnt der Dehoga. Die Westbalkanregelung gilt der Branche als wichtiger Weg zur Personalgewinnung.
Ohne internationale Teams läuft in vielen Hotels und Restaurants nichts, warnt der Dehoga. Die Westbalkanregelung gilt der Branche als wichtiger Weg zur Personalgewinnung. © PeopleVideos - stock.adobe.com

Statt 50.000 sollen künftig nur noch 25.000 Zustimmungen pro Jahr möglich sein. Tourismus- und Gastgewerbeverbände warnen vor einer Verschärfung des Personalmangels.

Für Betriebe aus Hotellerie und Gastronomie wird ein wichtiger Weg zur Personalgewinnung erschwert. Am Mittwoch hat das Bundeskabinett beschlossen, das jährliche Kontingent der Westbalkanregelung von 50.000 auf 25.000 Zustimmungen zu halbieren. Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) und der Deutsche Hotellerie- und Gastronomieverband (Dehoga Bundesverband) kritisieren diese Entscheidung.

Ohne Jobangebot keine Zustimmung

Die Westbalkanregelung ist nach Einschätzung der Verbände ein zentraler Baustein der Arbeits- und Fachkräftesicherung in der gesamten touristischen Wertschöpfungskette. Neben Hotellerie und Gastronomie profitierten davon die Freizeit- und Campingwirtschaft sowie der Busverkehr. Voraussetzung ist ein verbindliches Arbeitsplatzangebot. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) prüft zudem die Arbeitsbedingungen und ob bevorrechtigte Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen.

Eine starre Obergrenze verhindert laut BTW und Dehoga deshalb genau jene Einstellungen, für die es keine bevorrechtigten Kandidaten gibt. Besonders treffe das kleine und mittlere Betriebe mit wenig Personalreserve.

Verbände vermissen Begründung

Aus Sicht der Verbände spricht die bisherige Bilanz für die Regelung. Die Bundesregierung selbst bezeichne sie als „etabliert und bewährt“. Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) würden stabile Beschäftigungsverhältnisse belegen, die BA plädiere dafür, das Kontingent bei 50.000 zu belassen. Eine belastbare Begründung für die Kürzung, die über den Verweis auf den Koalitionsvertrag hinausgeht, gibt es nach Angaben von BTW und Dehoga nicht. Auch eine Wirkungsanalyse für die Tourismuswirtschaft fehle.

„Wir halbieren eine Regelung, die nachweislich funktioniert, und das mitten im Arbeits- und Fachkräftemangel. Das ist das falsche Signal“, kritisiert Sven Liebert, Generalsekretär des BTW. Wo Personal fehle, blieben Angebote auf der Strecke, vom Hotel über die Gastronomie bis zum Busbetrieb. Statt einer pauschalen Beschränkung brauche es „ein Kontingent, das sich am Bedarf orientiert, und schnellere, digitale Verfahren“.

„Das Gastgewerbe braucht Arbeitskräfte, keine neuen Hürden. Ohne internationale Teams läuft in vielen Hotels und Restaurants nichts“, warnt auch Jana Schimke, Hauptgeschäftsführerin des Dehoga Bundesverbandes. Wer bewährte Wege in reguläre Beschäftigung halbiere, verschärfe den Personalmangel und schwäche die Wirtschaft. Nötig sei eine Steuerung der Erwerbsmigration, die den Arbeitskräftebedarf berücksichtige und zugleich klare Regeln und wirksame Kontrollen sicherstellt. red/sar