Initiative Gastgeberkreis und „Händler helfen Händlern“ Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzgesetz

Der Gastgeberkreis schließt sich einer von der Initiative „Händler helfen Händlern“ initiierten Verfassungsbeschwerde in Form einer Sammelklage an. © Pixabay/Pixel2013

Die Initiative Gastgeberkreis bewertet das überarbeitete Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung, die Corona-Notbremse, als "völlig falsche Maßnahme" im Kampf gegen die Pandemie. Der Gastgeberkreis schließt sich daher einer von der Initiative „Händler helfen Händlern“ initiierten Verfassungsbeschwerde in Form einer Sammelklage an.
(Stand: 26.04.2021, 16 Uhr) "Noch immer herrscht in der deutschen Gastronomie große Verunsicherung, von einer konkreten Planungssicherheit ganz zu Schweigen. Die halbgaren Lockdowns Ende des vergangenen und Anfang des aktuellen Jahres waren nicht zielführend und wurden nur inkonsequent umgesetzt. Das bedeutet, dass auf dem Rücken der Gastronomie der Kampf gegen die Pandemie ausgefochten wird, während andere Branchen davon gänzlich oder teilweise unberührt bleiben", heißt es von Seiten der Initiative.

Verfassungsbeschwerde in Form einer Sammelklage

Die Ungleichbehandlung sei unangemessen. "Wenn dieser Kampf gelingen soll, müssen auch die wirtschaftlichen Folgen klarer und gerechter verteilt sein. Daher unterstützt der Gastgebekreis die von der Initiative 'Händler helfen Händlern' vorbereitete Verfassungsbeschwerde in Form einer Sammelklage gegen die Novelle des Infektionsschutzgesetzes, um sich gegen die Ungleichbehandlung zweier bedeutender Branchen zur Wehr zu setzen."

Infektionsschutzgesetz als Grundrechtseingriff

„Die derzeitige Lage der Corona-Pandemie ist sehr ernst und die aktuell steigenden Fallzahlen und Todesfälle erzwingen ein schnelles und vor allem umfassendes Handeln. Das überarbeitete Infektionsschutzgesetz ist allerdings ein unmittelbarer und sehr einschneidender Grundrechtseingriff. Zudem ist die Prüfung durch das Verfassungsgericht noch nicht erfolgt und ich hege große Zweifel an der juristischen Haltbarkeit der Gesetzesänderung“, äußert sich Stephan von Bülow, Vorsitzender der Geschäftsführung "Block House Restaurants" und Mitinitiator Gastgeberkreis.
Mirko Silz, CEO der FR L’Osteria SE und Mitinitiator des Gastgeberkreises, ergänzt: „Wir erwarten vernünftige und gut durchdachte Lösungsansätze und keine kurzfristigen Panikreaktionen sowie darüber hinaus konkrete Vorschläge für eine bessere Umsetzung der Maßnahmen, damit die jeweiligen Städte und Landkreise besser dafür Sorge tragen, dass die verordneten Maßnahmen auch wirklich durchgeführt und eingehalten werden. Ohne die Gastronomie und den Handel wird es keine Zukunft der Innenstädte geben. Damit wird den Menschen ein wichtiger Teil zur Erfüllung und Bewältigung ihres Alltags genommen.“

Mehr als 65 Verfahren wegen Bundes-Notbremse beim Verfassungsgericht

Beim Bundesverfassungsgericht sind mittlerweile mehr als 65 Verfahren wegen der sogenannten Corona-Notbremse des Bundes anhängig. Eine genaue Angabe über die aktuelle Zahl der Eingänge sei nicht möglich, weil ständig neue hinzukommen könnten, teilte ein Sprecher am Montag in Karlsruhe mit. Er machte keine Angaben dazu, wann mit einer Entscheidung zu rechnen sein könnte. Unklar ist zudem, ob Kläger zunächst Verwaltungsgerichte anrufen und sich dann durch die Instanzen klagen müssen.
Manche Klagen richten sich gegen das gesamte Maßnahmenpaket, andere nur gegen einzelne Punkte. Unter den Klägern sind die Gesellschaft für Freiheitsrechte, Politiker verschiedener Parteien und Anwälte. Die FDP wollte ihre Verfassungsbeschwerde noch im Laufe des Montags in Karlsruhe einreichen. Sie hatte wiederholt erklärt, Maßnahmen wie eine Ausgangssperre und andere Eingriffe in Grundrechte seien unverhältnismäßig und teils auch wirkungslos.
(Update 21.04.2021, 16.20 Uhr) Der FDP-Landtagsabgeordnete Jan Marcus Rossa hat am Montag nach eigener Darstellung per Fax Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Corona-Notbremse beim Bundesverfassungsgericht gestellt. Dieser ziele darauf, die gesetzlichen Regelungen vorläufig außer Vollzug zu setzen, sagte Rossa am Montag. Seine Verfassungsbeschwerde wollte der Jurist ebenfalls am Montag per Post auf den Weg bringen. Mit dpa