Versicherungstipp Was zählt bei Einbruch und Diebstahl?

Versicherungstipp bei Einbruch und Diebstahl
Alexander Fritz ist als Sachverständiger auf Risikomanagement-Konzepte und Pakete zur Unternehmensabsicherung für die Hotellerie spezialisiert. © Fritz & Fritz GmbH

Die dunkle Jahreszeit bringt vermehrt Einbrüche mit sich. Doch was passiert, wenn aus einem Gebäude Wertgegenstände fehlen? Zum Glück hat man dafür eine Versicherung, die den Schaden ersetzt – oder etwa doch nicht? Alexander Fritz weiß, auf was es ankommt.

Versicherungen sprechen von "Einbruchdiebstahl", grenzen diesen aber durch ein Regelwerk ein. Der Versicherungsschutz umfasst Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Raub und gehört eigentlich zu den versicherten Gefahren. Wenn ein Dieb einbricht, einsteigt oder mittels "falscher Schlüssel" oder anderer Werkzeuge eindringt, ein geschlossenes Behältnis öffnet, sich in einem Raum verborgen hält und dann Dinge entwendet, ist von einem Einbruchdiebstahl auszugehen. Wenn er ertappt wird und Gewalt anwendet oder androht, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, kommt "Raub" ins Spiel.
Nur weil eine Tür nicht aufgebrochen ist, bedeutet dies nicht, dass kein Einbruch vorliegt. Die Tür kann mit einem "richtigen" oder einem "falschen Schlüssel" aufgeschlossen worden sein. Ein "falscher Schlüssel" ist einer, der vom Berechtigten nicht zur Öffnung des betroffenen Schlosses bestimmt ist, also ein heimlich nachgemachter Schlüssel. "Richtiger Schlüssel" bedeutet zunächst nur, dass er dem Versicherungsnehmer gehört. Versichert ist der Diebstahl beim Benutzen eines "richtigen Schlüssels", wenn dieser außerhalb des Versicherungsortes unrechtmäßig beschafft wurde. Wer seinen Schlüsselbund liegenlässt oder im Schloss stecken lässt, handelt fahrlässig und muss sich das von der Versicherung anrechnen lassen.
Aber es gibt noch weitere Fallstricke, die dafür sorgen können, dass gestohlene Gegenstände nicht oder nur teilweise ersetzt werden:

1. Eintritt im Nachbargebäude

Es wird in einem Zweifamilienhaus eingebrochen. Der Dieb steigt durch eine Wohnung ein, die nicht versichert ist. Durch eine unverschlossene Tür, etwa im Technikraum, kann er in die Räume gelangen, die versichert sind und dort Wertgegenstände an sich bringen. Folge: Kein Versicherungsschutz!

2. "Einsteigen"

Einsteigen bedeutet das nur unter "Schwierigkeiten" mögliche Eindringen in den Raum durch "eine zum ordnungsgemäßen Eintritt nicht bestimmte Öffnung". Der Dieb verschafft sich auf ungewöhnliche, nach den Gegebenheiten des Bauwerks nicht vorgesehene Weise Zugang zu seiner Beute, etwa über ein Fenster. Versicherungsschutz: Ja! Und das Einsteigen scheitert auch nicht daran, dass ein Raum unverschlossen ist. Es ist zudem egal, ob der Dieb weiß, dass normale Zugänge geöffnet sind oder er den Raum für verschlossen hält. Ein Gartenzaun oder ein Tor genügen aber nicht zum Einsteigen, wenn danach die Terrassentür offensteht.

3. Behältnisaufbruch

Ein Behältnis ist jeder Raum, der geeignet ist, Sachen aufzunehmen und sie allseitig zu umschließen, etwa ein Auto in einem Parkhaus. Hier ist allerdings das Thema grobe Fahrlässigkeit zu beachten: Im KFZ verbleibende Gegenstände dürfen von außen nicht sichtbar sein. Beim Behältnisaufbruch gilt, dass einfacher Diebstahl nicht versichert ist, lediglich erschwerter Diebstahl. Das Behältnis muss verschlossen sein. Beim Aufbrechen muss ein bescheidener Aufwand an Kraft oder technischen Mitteln eingesetzt oder ein "falscher Schlüssel" benutzt werden.

Beweislast beim ­Bes­tohlenen

Beim Einbruchdiebstahl trägt der Versicherungsnehmer die Beweislast. Gute Verträge bieten eine Beweislasterleichterung. Der Versicherte muss nur Spuren nachweisen, die auf den Einbruchdiebstahl hinweisen. Hierbei ist oft die Polizei behilflich. Der Versicherte muss auch zeigen, dass früher vorhandene Gegenstände fehlen. Achtung: Wer Ungereimtheiten beim Tathergang nicht klären kann, muss damit rechnen, dass die Versicherung nicht leistet.


Alexander Fritz. © Fritz & Fritz GmbH

Zum Autor

Alexander Fritz (B.A. Versicherungswirtschaft) ist Geschäftsführer der Fritz & Fritz Risikoberatung UG mit Sitz in Margetshöchheim. Als Sachverständiger ist er auf Risikomanagement-Konzepte und Pakete zur Unternehmensabsicherung für die Hotellerie spezialisiert.
 


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