Versicherungstipp Was bei Billig-Policen zu beachten ist

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Günstige Prämien haben einige Haken. © Fritz & Fritz GmbH

Bei Versicherungen gilt nicht immer das Prinzip, dass günstig gleich gut ist. Zum Teil ist nur eine kleine Versicherungssumme abgedeckt. Bei größeren Schäden hilft dann meist nur noch Unterstützung von außen.

Vergleichsportale haben Hochkonjunktur: Einige wenige Parameter eingeben und binnen Sekunden lässt sich der günstigste Anbieter auswählen. Da liegt der Verdacht nahe, dass, was beim Auto oder beim Internet­anschluss funktioniert, doch auch bei der Versicherung für den Hotelbetrieb gut genug sein muss. Oder: Ihr Versicherungsvertreter macht ein super Angebot für "fast dieselbe" Versicherung.

Günstige Prämien haben aber einige Haken: Das Prinzip "billig" funktioniert nur, wenn es sich lediglich um kleine Schäden handelt. Für große Risiken werden hohe Sicherheitsleistungen gefordert oder die Entschädigungssummen gedeckelt. Tritt ein großer Schaden ein, schickt die Versicherung ihre Sachverständigen, die penible Prüfungen vornehmen und unangenehme Fragen stellen. Geld bekommt nur, wer alle Regeln eingehalten hat.

Was nicht im Vertrag steht, wird nicht bezahlt

Genau hier liegt das Problem: Die Versicherungen wurden abgeschlossen und oft einfach laufen gelassen – geprüft und angepasst wird nichts. Im Schadensfall überprüfen die Sachverständigen, ob der Schaden überhaupt versichert ist. Bei den meisten Policen gilt: Was nicht im Vertrag steht, wird auch nicht bezahlt. Außerdem wird gecheckt, wie hoch die Versicherungssumme ist. Wer sie niedriger als den tatsächlichen Wert angesetzt hat – falsch geschätzt oder bewusst niedrig, um durch die Prämie zu sparen –, bekommt seine Entschädigung gekürzt. Seriöse Anbieter erstellen vor Abschluss der Versicherung ein Gutachten über Gebäude- und Inventarwerte und erreichen so einen sogenannten Unterversicherungsverzicht beim Versicherer.

Wichtig ist, dass An- und Umbauten sowie Neuanschaffungen regelmäßig der Versicherung gemeldet werden, sie haben Einfluss auf die Versicherungssumme. Onlinepolicen und Versicherungsvertreter können das meist nicht leisten.

Ist der Schaden versichert und die Versicherungssumme ausreichend, prüft der Sachverständige, ob alle Pflichten des Vertrags erfüllt wurden und ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Diese Prüfungen bieten Interpretationsspielraum und werden von den Versicherungen häufig zum eigenen Vorteil ausgelegt.

Hilfe durch Fachleute

Gibt es bei der Bewertung des Schadens oder der Pflichten Ärger, hilft meist nur ein Gericht oder ein unabhängiger Sachverständiger. Letztere können die Verträge des Versicherers lesen und unterstützen den Geschädigten. Häufig gibt es Zuordnungsstreitigkeiten, die geklärt werden müssen, auch die Auslegung der Klauseln ist strittig. Der eigene, sonst so kulante Versicherungsvertreter steht dabei wegen seiner Bindung zum Auftraggeber im Interessenkonflikt und damit im Abseits.

Der Sachverständige dagegen ordnet die Unterlagen, führt die Argumentation, behält Termine im Auge und treibt auch mal an, wenn Dokumente zu spät eingereicht werden oder Zahlungen nicht fließen. Der Hotelier behält den Rücken frei und kann sich darum kümmern, seinen Betrieb so schnell wie möglich wieder zum Laufen zu bekommen.

Existenzsicherung gehört in Expertenhände

Wenn es um kleine Schadensbeträge wie bei Kfz-Versicherungen oder privatem Hausrat geht, kann man sich auf Vergleichsportale und Vertreter verlassen. Die Existenzsicherung des Hotelbetriebes gehört aber in die Hände von Experten! Erleiden Sie einen Großschaden und Ihre Vertragspartner sind der Versicherungsvertreter oder die Versicherung selbst, sollten Sie sich einen eigenen Sachverständigen suchen, der Sie in den schwierigen Verhandlungen unterstützt.


Zum Autor

Alexander Fritz (B.A. Versicherungswirtschaft) ist Geschäftsführer der Fritz & Fritz Risikoberatung UG (Margetshöchheim). Als Sachverständiger ist er auf Risikomanagement-Konzepte und Pakete zur Unternehmensabsicherung für die Hotellerie spezialisiert.