Verbraucher dürfen die Ergebnisse von offiziellen Kontrollen in Lebensmittel verarbeitenden Betrieben im Internet veröffentlichen. Das hat jetzt das Landgericht Köln entschieden.
Ein Restaurantbetreiber aus Bonn hatte gegen Topfsecret geklagt. Der Dehoga Nordrhein unterstützte nach Angaben von Foodwatch diese Musterklage gegen das Portal, das von Foodwatch und der Initiative Frag den Staat initiiert wurde. Das Landgericht Köln wies die Klage laut Foodwatch jedoch vollumfänglich zurück. Durch die Veröffentlichung erfolge „mehr Transparenz in der Lebensmittelüberwachung, was letztlich dem Interesse der Allgemeinheit dient“, so das Gericht. In einem ähnlichen Fall hatte kürzlich das Landgericht Schweinfurt einer Verbraucherin ebenfalls Recht gegeben.
Auf Topfsecret ist es seit Januar 2019 möglich, auf Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) amtliche Kontrollergebnisse abzufragen.
Nach dem Start von Topfsecret versuchten Betriebe immer wieder, viele mit Hilfe des Dehogas, verwaltungsrechtlich gegen die Herausgabe der Kontrollberichte vorzugehen. Mit dem VGH Mannheim, VGH München, OVG Niedersachen, OVG NRW und OVG Berlin-Brandenburg stellten jedoch fünf Oberverwaltungsgerichte klar, dass die Behörden zur Auskunft der Kontrollergebnisse verpflichtet seien – auch wenn die Anträge über die Plattform Topfsecret gestellt wurden.