Update aus dem Ministerium Fristverlängerungen bei Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe

Die Antragsfristen für Erst- und Änderungsanträge bei der Überbrückungshilfe III sowie für Anträge auf Neustarthilfe wurden bis zum 31. Oktober 2021 verlängert. © Adobe Stock/Bluedesign

Fristverlängerungen bei Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe: Die Antragsfristen für Erst- und Änderungsanträge bei der Überbrückungshilfe III sowie für Anträge auf Neustarthilfe wurden bis zum 31. Oktober 2021 verlängert.
(Stand: 21.06.2021, 8 Uhr) Das teilt unter anderem der Dehoga Bayern mit. In den FAQ erläutert das Ministerium für Wirtschaft und Energie einige wesentliche Fragen zur Handhabung der dritten Förderphase des Bundesprogramms „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ (von November 2020 bis Juni 2021).
Neu ist die Verlängerung der Antragsfristen für Erst- und Änderungsanträge bis zum 31. Oktober 2021. Wichtig ist zudem: Nur Neuanträge auf Überbrückungshilfe III, die bis 30. Juni 2021 eingehen, können eine Abschlagszahlung erhalten.
Die gesamten FAQ des Ministeriums finden Sie hier. Die jüngsten Änderungen sind gelb markiert.
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