Stolpern, Ausrutschen oder Stürze zählen nach wie vor zu den häufigsten und gravierendsten Unfallquellen überhaupt. Die Gründe dafür können vielfältig sein: Falsches Schuhwerk, schlechte Beleuchtung, mangelhafte Reinigung, wozu zum Beispiel auch eine Schichtbildung durch Pflegemittelrückstände zählen kann, gleitfördernde Stoffe, wie beispielsweise Fett, Obst, Fleisch, Salat- oder Gemüsereste, personenbezogene Faktoren wie Unachtsamkeit oder Eile, aber natürlich auch ungeeignete Bodenbeläge. Unzulänglichkeiten auf diesem Gebiet können bleibende gesundheitliche Schäden oder gar tödliche Verletzungen zur Folge haben. Daher ist die planerische Umsetzung von Trittsicherheit eine wichtige Aufgabe, bei der unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen sind.
Anforderungen an Bodenbeläge
Für öffentlich-gewerbliche Bereiche, wie Schulen, Läden, Verwaltungsgebäude oder Hotels, gelten einschlägige Vorgaben in Form von staatlichen Rechtsvorschriften. So formuliert das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) unter den „Allgemeinen Grundsätzen“ sinngemäß, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit zu vermeiden ist. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV) konkretisiert dies in Bezug auf Fußböden, die „eben und rutschhemmend ausgeführt sein müssen“. Detaillierte Anforderungen enthält die „Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A 1.5/1.2 Fußböden“. Darin ist explizit aufgeführt, welche Trittsicherheitsklasse Bodenbeläge in den einzelnen Bereichen aufzuweisen haben.
Ergänzt werden diese Vorgaben durch die Regel 108-003 (frühere Bezeichnung: Berufsgenossenschaftliche Regel 181) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die als Versicherungsträger unter anderem das Thema Trittsicherheit begleitet und überwacht.
Die Trittsicherheitsklassen
Mit Schuhen begangene Bodenbeläge werden in die fünf Bewertungsgruppen R9 bis R13 eingeteilt. Je höher die Bewertungsgruppe desto höher ist der „Haftreibwert“ und damit die Trittsicherheit. Die Ermittlung erfolgt gemäß DIN 51130. Dabei wird der Bodenbelag auf einer schiefen Ebene montiert und mit einem genau festgelegten Medium benetzt. Anschließend wird diese Fläche von einer Prüfperson mit genau definiertem Schuhwerk begangen und der Neigungswinkel der schiefen Ebene kontinuierlich erhöht – so lange bis die Grenze des sicheren Gehens erreicht ist. Durch den Abgleich mit einem so genannten Referenzbelag, dem mehrmaligen Begehen durch zwei Personen und der Bildung von Mittelwerten werden „Ausreißer“ eliminiert und die Validität des Verfahrens sichergestellt. Der so qualifiziert ermittelte Neigungswinkel bildet dann die Grundlage für die Einstufung in die erwähnten Bewertungsgruppen R9 bis R13.
Sollten nutzungsbedingt gleitfördernde Stoffe wie zum Beispiel Öl, Fett, Lebensmittelreste oder ähnliches anfallen, sind profilierte Bodenbeläge einzusetzen. Bei ihnen wird der Verdrängungsraum (gemessen in cm3/dm2) zusätzlich zur Trittsicherheitsstufe angegeben, zum Beispiel R12V4. Der Verdrängungsraum - eingeteilt in die Klassen V4/V6/V8/V10 - ist dabei der Hohlraum zwischen oberer Geh- und unterer Entwässerungsebene, die zur Abführung gleitfördernder Stoffe dient und so die Rutschgefahr bannt. Die in der Norm benutzte Maßeinheit cm3/dm2 lässt sich griffig so umrechnen: Ein Belag mit V4 kann pro Quadratmeter mindestens 400 ml gleitfördernde Stoffe „aufnehmen“ und ableiten, bei V10 sind es mindestens 1000 ml (1 Liter).
Trittsichere Beläge für barfuß begangene Bereiche mit Nässe wie Saunen, Duschen, Beckenböden oder ins Wasser führende Treppen werden in die Bewertungsgruppen A, B und C eingeteilt. Auch dieser Kennzeichnung liegt ein ähnlich normiertes Prüfverfahren zugrunde. Dabei wird eine schiefe Ebene unter Verwendung einer Netzmittellösung barfuß begangen. Getestet werden ebene, mikroraue oder dezent profilierte Oberflächen.
Es gibt aber auch Mischbereiche, die sowohl mit Schuhwerk als auch barfuß begangen werden. Ein Bespiel dafür sind Umkleiden im Wellness- oder Spabereich, die von den Gästen mit Schuhen betreten und dann barfuß in Richtung Dusche, Sauna oder Pool verlassen werden. Auch diese Anforderung meistern Keramikfliesen souverän, zum Beispiel durch Produkte, die sowohl Trittsicherheit R10 (Schuhbereich) als auch B (Barfußbereich) aufweisen.
Die planerische Umsetzung
Mit Hilfe dieser Klassifizierungen ist es dem Planer möglich, passende Bodenbeläge für die einzelnen Bereiche auszuwählen. Dabei sind neben der reinen Trittsicherheitsklasse an sich weitere Nutzungsfaktoren zu berücksichtigen. Die DGUV-Regel 108-003 besagt beispielsweise, dass bei benachbarten Flächen jeweils nur von einer Bewertungsgruppe zur nächst niedrigeren oder nächst höheren gewechselt werden darf. Der Grund: Größere Trittsicherheits-Unterschiede können problematisch oder kontraproduktiv werden: Bei einem Wechsel zum Beispiel von R9 auf R11 oder gar R12 könnte der gehende Mensch so irritiert oder abrupt gestoppt werden, dass ein eigentlich trittsicherer Bodenbelag zu einer potentiellen Stolper- oder Unfallstelle mutiert.
Werden dagegen angrenzende Arbeitsbereiche wechselweise genutzt, dann ist durchgängig
ein Belag auszuwählen, und zwar in der höheren von beiden Trittsicherheitsgruppen. Praktisches Beispiel: In der Hotelküche gilt R12, im angrenzenden Lagerraum würde eigentlich R10 ausreichen, aber falls beide Räume wechselweise vom gleichen Personenkreis betreten werden, sind beide Bereiche mit R12 auszustatten.
Fazit
Trittsicherheit als Aspekt der barrierefreien Planung ist eine anspruchsvolle, aber lohnende Aufgabe, die durchdachte Gesamtkonzepte erfordert. Bestens bewährt haben sich hierfür keramische Fliesen, die mit zahlreichen Farben, Formaten und Oberflächen maßgeschneiderte Lösungen ermöglichen. Darüber hinaus unterstützt diese Vielfalt weitere Aspekte des barrierefreien Bauens wie zum Beispiel die sichere Orientierung restsehender Menschen durch klar erkennbare Kontraste, Kanten oder Übergänge. Das „GRIP-Gütesiegel“ zum Beispiel kennzeichnet entsprechend trittsichere Fliesen von Agrob Buchtal und symbolisiert die ausgeprägte, jahrzehntelange Kompetenz dieser Marke auf diesem Gebiet: Das Portfolio dieses Anbieters umfasst verschiedene Kollektionen für nahezu sämtliche Anwendungsbereiche eines Hotels und verbindet kompromisslose Sicherheit mit ästhetischen Qualitäten. Diese Kombination erlaubt funktional und gestalterisch hochwertige Konzepte, die das „corporate design“ nachhaltig unterstützen und so den Stil des Hauses architektonisch unterstreichen.
Autor: Andreas Kramer (38), Leiter der Gesamtabteilung „Architektenservice/Anwendungstechnik“ Agrob Buchtal GmbH. Mitglied in zahlreichen Fachgremien, Arbeitskreisen, Normenausschüssen etc.. Obmann des Arbeitskreis Anwendungstechnik/Bautechnik im Bundesverband keramische Fliesen e.V.