Versicherungstipp Tipps zum Umgang mit Diebstahl und Einbruch

ein Einbrecher setzt ein Brecheisen an einem Fensterrahmen an – genau solche Hebelspuren sollten Hoteliers nach einem Einbruch sofort fotografisch dokumentieren.
ein Einbrecher setzt ein Brecheisen an einem Fensterrahmen an – genau solche Hebelspuren sollten Hoteliers nach einem Einbruch sofort fotografisch dokumentieren. © Rainer Fuhrmann - stock.adobe.com

Wird im Hotelbetrieb eingebrochen oder etwas gestohlen, reguliert die Versicherung in der Regel ohne Streit. Dafür gibt es jedoch Voraussetzungen.  

Wurde in ein Hotel eingebrochen oder wurden Gegenstände entwendet, entsteht bereits erheblicher Aufwand: Die Versicherung und die Polizei müssen informiert, Schäden behoben und Ersatz organisiert werden. Besonders belastend ist es, wenn die Versicherung zusätzliche Nachweise verlangt oder eine möglichst präzise Darstellung des Tathergangs fordert. Zwar gilt eine erleichterte Beweisführung, da keine exakte Beschreibung der Tat erwartet werden kann, wenn während des Einbruchs keine Anwesenheit bestand.

Verdachtsmomente ausräumen

Dennoch ist die Versicherung berechtigt, Fotos von Einbruchsspuren, Anschaffungsbelege für gestohlene Gegenstände sowie detaillierte Angaben zu Ort, Zeitpunkt und Begleitumständen einzufordern. Und dies möglichst zeitnah. Erfolgen die Angaben verspätet oder widersprüchlich, entsteht im Zweifel der Verdacht mangelnder Redlichkeit.

Wer eine reibungslose Schadenregulierung erwartet, sollte die Versicherung vollständig und korrekt informieren. Überall dort, wo Unstimmigkeiten auftreten, entstehen Verdachtsmomente für Unredlichkeit oder sogar arglistige Täuschung. Ein Beispiel aus dem Hotelbetrieb: Wird ein Diebstahl gemeldet, aber der Zeitpunkt bleibt unklar, es lassen sich keine Einbruchsspuren nachweisen oder es besteht Unsicherheit, ob Türen tatsächlich verschlossen waren, wirkt der Sachverhalt schnell zweifelhaft. Gleiches gilt für selbst erstellte Rechnungen mit fehlerhafter Mehrwertsteuer oder für Positionen, die gar nicht betroffen sind. Solche Angaben machen Versicherer erfahrungsgemäß aufmerksam.

Ein weiteres Beispiel betrifft den Autodiebstahl: Wird ein Firmenfahrzeug entwendet und stellt sich im Zuge der Prüfung heraus, dass der Kilometerstand über längere Zeit falsch angegeben wurde oder Personen das Fahrzeug genutzt haben, die nicht im Versicherungsschutz enthalten sind, schadet dies dem notwendigen Vertrauensverhältnis. Auch wenn diese Punkte nicht unmittelbar mit dem Diebstahl zusammenhängen, können sie als arglistige Täuschung gewertet werden. Im ungünstigsten Fall verweigert die Versicherung die Entschädigung oder fordert einen Vollbeweis, der bei Diebstahlsschäden erfahrungsgemäß nur schwer zu führen ist.

Inventar erfassen, bevor es kritisch wird

Im Falle eines Einbruchs sollten möglichst zeitnah Beweisfotos erstellt, alle relevanten Fakten gesammelt und eine Schadenliste der tatsächlich betroffenen Gegenstände angefertigt werden. Bei Diebstahl empfiehlt sich eine lückenlose Dokumentation der Nachweise sowie eine klare, vollständige Kommunikation mit dem Versicherer. Rechnungen und Belege sollten ausschließlich Positionen enthalten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Schaden ­stehen.

Wichtig ist zudem, dass die Stehlgutliste der Polizei mit der Aufstellung für den Versicherer übereinstimmt. Befinden sich Gegenstände nur auf einer der beiden Listen, führt dies regelhaft zu Verzögerungen in der Schadenbearbeitung. Werden nachträglich weitere entwendete Dinge festgestellt, ist dies unverzüglich sowohl der Polizei als auch der Versicherung mitzuteilen. Verzögerungen und widersprüchliche Angaben erschweren die Regulierung und können zu Rückfragen oder Leistungskürzungen führen.

Bei höherwertigem Inventar wie Schmuck, Edelmetallen oder spezieller technischer Ausstattung empfiehlt sich eine fotografische Dokumentation bereits im Vorfeld. Werden entsprechende Nachweise dem Versicherer frühzeitig zur Verfügung gestellt, erleichtert dies erfahrungsgemäß die Regulierung im Schadenfall deutlich.

Zum Autor

Alexander Fritz (B. A. Versicherungswirtschaft), Geschäftsführer der Fritz & Fritz GmbH in Margetshöchheim, ist auf Ri­sikomanagementkonzepte und Pakete zur Unternehmensab­sicherung spezialisiert.