Steuern & Gebühren GEZ: Hotels bekommen keine Sonderregelung

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Was im September 2017 noch für einen Hoffnungsschimmer im Beherbergungsgewerbe sorgte, hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner aktuellen Entscheidung nunmehr zerstört. Denn es stellte klar, dass es keine Ausnahme für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen ohne TV- und Internetempfang geben wird, sondern auch hier weiterhin GEZ-Gebühren zu zahlen sind.

Geklagt hatten drei Privatpersonen und der Autovermieter Sixt, weil sie sich nicht mit der seit dem Jahr 2013 geltenden Gebührenregelung abfinden wollten. Diese besagt, dass unabhängig davon, ob in einem Privathaushalt ein Fernseher vorhanden ist oder Radio gehört wird, verpflichtend 17,50 Euro monatlich zu löhnen sind. Auch der betriebliche Bereich blieb nicht verschont: Die Gebühr wird nicht an die vorhandenen Endgeräte, sondern – analog zur Wohnung im privaten Bereich – an die vorhandenen Gästezimmer gekoppelt. Insbesondere für einfach eingerichtete Hotels, Hostels und Jugendherbergen ein finanzielles Desaster.

Und so zog in der Vergangenheit bereits eine Hostelbetreiberin, die in ihren Gästezimmern weder Fernseher oder Radios noch Internet bereitstellte und nicht einsah, für keine Leistung bezahlen zu müssen, bis vor das Bundesverwaltungsgericht. Dieses bestätigte im September 2017 zwar, dass der allgemeine Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten (geräteunabhängige Beitragspflicht) grundsätzlich verfassungskonform ist. Allerdings sei es verfassungswidrig, dass Hotelbetreiber, die ihren Gästen tatsächlich keinen Zugang zum öffentlich-rechtlichen Rund- und Fernsehfunk ermöglichen, keine Möglichkeit haben, sich von der zusätzlichen Beitragspflicht zu befreien.

Von der aktuellen Entscheidung des BVerfG wurde zwar nicht erwartet, dass die Verfassungsrichter den Rundfunkbeitrag als solchen gänzlich kippen würden, wohl aber gab es Hoffnung auf Detailänderungen, wie beispielsweise Ausnahmeregelungen für Unternehmen. Doch während für Privatpersonen mit zwei Wohnungen tatsächlich eine Doppelbelastung durch die Richter anerkannt wurde, gehen Unternehmer leider leer aus. Für das Beherbergungsgewerbe heißt das daher immer noch: An der GEZ kommt niemand vorbei.

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Katrin Schubert, StBin im ETL ADHOGA Verbund aus Steinach, spezialisiert auf die Beratung von Hotels und Gaststätten
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