Schon seit April gibt es höhere Tariflöhne für Beschäftigte in der Gastronomie - jetzt gelten diese auch für die große Mehrheit der nicht tarifgebundenen Gaststätten und Hotels. Arbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD) hat die Regelungen am Freitag nach der erforderlichen Abstimmung mit dem Bund für allgemeinverbindlich erklärt.
Arbeitsplätze erhalten
Der Minister verwies darauf, dass in der Zeit der coronabedingten Schließungen von Hotels und Restaurants viele Beschäftigte andere Arbeitsplätze gesucht hätten. "Um die hohe Qualität der Arbeit der Branche zu sichern, müssen die Arbeitsplätze erhalten bleiben." Die bessere Vergütung könne hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.
Beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) wird der Beschluss begrüßt. "Das ist ein Megaschub für die gesamte Branche", sagte der Präsident des Landesverbands, Gereon Haumann, der Deutschen Presse-Agentur. Für alle Beschäftigten sei dies ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk. Die Branche sehe die Entscheidung auch als starkes Signal, alle ehemaligen Beschäftigten wieder zurückzugewinnen.
Der Einstiegslohn in der Gastronomie liegt jetzt bei 12,60 Euro in der Stunde und damit fünf Prozent über dem gesetzlichen Mindestlohn. Die Ausbildungsvergütungen im ersten Ausbildungsjahr steigen auf 1.000 Euro monatlich, im zweiten Lehrjahr auf 1.100 Euro und im dritten Jahr auf 1.200 Euro. "Wir brauchen gut ausgebildete und motivierte Nachwuchskräfte für Gastronomie und Tourismus", sagte Schweitzer. "Durch den Anreiz der besseren Vergütung wird die Attraktivität der Ausbildung in diesem Bereich erheblich gestärkt."
Wegen der unterschiedlichen Mitgliedschaften von Betrieben im Dehoga und von Beschäftigten in der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) erhielten nach einer Schätzung Haumanns bislang nur etwa fünf Prozent der Beschäftigten die höhere Entlohnung. Jetzt gilt dies rückwirkend zum 1. Dezember für alle in der Branche. Damit werde auch vermieden, dass es zu einer Wettbewerbsverzerrung komme, sagte Haumann. dpa