Nach Bund-Länder-Beschlüssen Dehoga fordert Entschädigung und prüft Klagen

Nach den Bund-Länder-Beschlüssen legt der Dehoga einen Katalog mit sieben Forderungen an die Politik vor. © DEHOGA Bundesverband

Der Dehoga Bundesverband kritisiert die Beschlüsse des jüngsten Bund-Länder-Gipfels. Es müssten schnelle finanzielle Entschädigungen sowie ein "Ende des politischen Missmanagements" folgen. Auch weitere Klagen sollen geprüft werden. Die konkreten Forderungen des Dehoga im Überblick.
"Nach den gestrigen Beschlüssen (wir berichteten) wachsen im Gastgewerbe Verzweiflung und Zukunftsängste", erklärt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes. Mehr als 70 Prozent der Betriebe bangen laut Dehoga um ihre Existenz. Schnelle finanzielle Entschädigungen für die vom Staat verursachten Versäumnisse seien jetzt das Mindeste. "Es müssen jetzt Taten folgen, anstatt das Missmanagement beim Impfen und bei den Hilfen fortzusetzen."
Noch vor Ostern erwartet Zöllick Konkretisierungen zu dem im Beschluss genannten "ergänzenden Hilfsinstrument". Spätestens am 12. April müsse zudem ein konkreter Öffnungsfahrplan für die Branche vorgelegt werden.

Die Dehoga-Forderungen im Überblick:

  1. Von den politisch Verantwortlichen erwartet der Dehoga eine maximale Kraftanstrengung, damit ausreichend Impfstoff vorhanden ist und die Menschen sieben Tage die Woche geimpft werden können. Gleiches gelte für eine erfolgreiche Teststrategie.
  2. Spätestens am 12. April müsse die Politik liefern. Insbesondere erwartet der Verband, dass dann auch für das Gastgewerbe ein konkreter Fahrplan für die Wiedereröffnung vorgelegt wird. Restaurants und Hotels hätten in umfangreiche Hygiene- und Schutzmaßnahmen investiert und seien nachweislich keine Pandemietreiber. Zusätzliche Tests für Gäste und Mitarbeiter sollen ein Garant für sichere und verantwortungsvolle Öffnungen sein.
  3. Das im Beschluss genannte "ergänzende Hilfsinstrument" für von der Pandemie besonders schwer und lange betroffene Unternehmen müsse vor Ostern in konkrete Hilfszusagen münden. Die Überbrückungshilfe III in der jetzigen Form sei dafür nicht ausreichend. Ein Dauerlockdown für das Gastgewerbe, damit die übrige Wirtschaft geöffnet bleiben kann, sei ein Sonderopfer. Die durch die staatlichen Versäumnisse entstandenen Schäden müssten schnell und umfassend erstattet werden.
  4. Die November- und Dezemberhilfen müssten noch im März bei allen Unternehmen vollständig zur Auszahlung kommen, da die Betriebe "mit dem Rücken zur Wand stehen".
  5. Die "Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht über den 30. April hinaus ist geboten", da weder die Dauer des Lockdowns noch die zögerliche Auszahlung der Hilfen bei der Beschlussfassung im Januar bekannt waren, so der Dehoga.
  6. Als Interessenvertreter und Anwalt der Branche unterstützt der Dehoga bereits mehrere Klagen gegen die Corona-Verordnungen. Weitere Klagen werden unmittelbar nach Inkrafttreten der neuen Länder-Verordnungen geprüft, so der Verband. Die Zweifel an der Verhältnismäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit würden wachsen.
  7. Mit Blick auf die finanzielle Notsituation wie auch die mentale Ausnahmesituation der Unternehmer wie Beschäftigten fordert der Dehoga eine Politik ein, die wieder Vertrauen und Zuversicht schafft. Es gehe um die Zukunftssicherung einer Branche, die wie keine zweite für Lebensqualität, Vielfalt und Genuss stehe und die für "das soziale Miteinander in unserem Land unverzichtbar ist". Über 220.000 Unternehmer mit ihren 2,4 Millionen Mitarbeitern dürften nicht im Stich gelassen werden.