Pandemie Ampel einigt sich auf Entwurf für Corona-Regeln

Stuhl mit FFP 2 Maske
Ab dem 20. März soll es weitere Lockerungen geben. © Spitzi-Foto - stock.adobe.com

Ab dem 20. März sollen die Corona-Schutzmaßnahmen größtenteils aufgehoben werden. Die Ampel-Regierung hat sich nun auf einen Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz geeinigt.
(Stand: 09.03.2022, 16:30 Uhr) Nach dem geplanten Ende der meisten Corona-Auflagen in Deutschland zum 20. März sollen grundlegende Schutzregeln und weitere Eingriffsmöglichkeiten für regionale Ausbrüche bestehen bleiben. Das sieht ein Entwurf einer neuen bundesweiten Rechtsgrundlage vor, auf den sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) verständigten. Damit sollen die Länder weiter Krisenmaßnahmen vor Ort oder auf Landesebene verhängen können. Die Bundesregierung rechtfertigte die Pläne inmitten wieder steigender Infektionszahlen. Von ersten Ländern, Patientenschützern, aber auch den mitregierenden Grünen kamen Rufe nach zusätzlichen Absicherungen.

Hotspot-Regelung

Lauterbach sagte am Mittwoch im ZDF: "Alles öffnen, das ist natürlich nicht vorgesehen." Es gehe um ein Instrumentarium, "mit dem die Länder sofort auf neue Ausbrüche oder auf hohe Fallzahlen reagieren können". Damit könne man so arbeiten, dass man mögliche Sommer- oder -Herbstwellen in den Griff bekommen könne. Buschmann sprach von einem "sehr guten Kompromiss". Mit Ausnahme von Einrichtungen für besonders verletzliche Gruppen könne man so weitestgehend zur Normalität des Lebens zurückehren. Für "Hotspots" mit besonderen Gefahrensituationen seien sauber definierte zusätzliche Maßnahmen möglich.

Tiefgreifende Beschränkungen sollen wegfallen

Hintergrund ist, dass nach einem von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungsplan zum Frühlingsbeginn am 20. März alle tiefgreifenderen Beschränkungen wegfallen, wenn die Lage in den Kliniken es zulässt. Zugleich wurde aber vereinbart, dass es weiter einen "Basisschutz" geben soll. Dafür muss eine Anschlussregelung her, da die bisherige Basis für Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz am 19. März endet.

Was bedeutet "Basisschutz"?

Der Basisschutz: Konkret geht es zum einen um allgemeine Regeln, die Landesregierungen weiterhin verordnen können, wie Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken und im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Auch Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen sollen möglich bleiben, wie aus dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Entwurf hervorgeht. Bundesweit soll außerdem weiter die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen verankert werden - bisher gilt dort auch noch die Zugangsregel nur für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G).

Was bedeutet die Hotspot-Regelung?

Die Hotspots: Wenn sich vor Ort eine Corona-Lage zuspitzt, sollen schärfere Auflagen verhängt werden können - unter der Voraussetzung, dass das Landesparlament es beschließt und dafür die "konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage" feststellt. In einer "konkret zu benennenden Gebietskörperschaft" sollen dann extra Maßnahmen erlassen werden können: Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie Impf-, Genesenen- oder Testnachweise - also Regeln wie 2G und 3G. Dies könne für Stadtteile, Städte, Regionen oder im Extremfall ein ganzes Bundesland greifen, sagte Lauterbach.
Dazu, was eine solche Gefahrenlage begründet, nennt der Entwurf zwei generelle Kriterien: Dass eine deutlich gefährlichere Virusvariante kursiert oder dass wegen vieler Neuinfektionen eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten in der Region droht. Ein "starrer Mechanismus" mit bezifferten Grenzwerten sei nicht vorgesehen, sagte Lauterbach. Entscheidend sei das Gesamtbild, das die Länder einschätzen könnten.
Der Grünen-Experte Janosch Dahmen sagte der dpa: "Wir können noch nicht Tabula rasa bei den Schutzmaßnahmen machen." So gehöre zu einem soliden Basisschutz eine Maskenpflicht im Einzelhandel und anderen Innenräumen. "Es wäre wenig konsistent, unter den gegebenen Umständen eine Maskenpflicht im Nahverkehr, aber nicht bei dichtem Gedränge beim Einkaufen zu verhängen." Hier seien nun die Landesparlamente gefragt, schnell durch Beschlüsse für anhaltende Sicherheit zu sorgen. FDP-Fraktionschef Christian Dürr sagte hingegen der "Welt", die Menschen hätten Corona-Maßnahmen seit zwei Jahren mitgetragen. Nun sei es "die Aufgabe der Politik, Normalität wiederherzustellen".

Kritik an den Plänen

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) kritisierte: "Dass ausgerechnet in einer solchen Phase der Instrumentenkasten für die Eindämmung der Pandemie beschränkt werden soll, ist schwer zu verstehen. Man wirft doch den Feuerlöscher nicht weg, wenn es noch brennt." Gebraucht werde etwa eine allgemeine Maskenpflicht für große Menschenansammlungen in geschlossenen Räumen. Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte der dpa: "Der Bund muss seinen Gesetzentwurf dringend nachbessern und den Ländern mehr Werkzeuge an die Hand geben, damit wir im Herbst nicht womöglich sehenden Auges erneut in schwierige Situationen hineinlaufen."
Der nun dem Kabinett zugeleitete Entwurf einer Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP soll zu weiteren Beratungen in den Bundestag kommen. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hielt der Koalition soziale Kälte vor: "Hunderte besonders ältere Menschen sterben täglich an Corona. Doch die Regierung will weitestgehend zur Normalität des Lebens zurückkehren. Denn die Krankenhäuser sind nicht überlastet."