November- und Dezemberhilfe Frist für Änderungsanträge bis Ende Juli verlängert

Die Antragsfristen für die Coronahilfen sind verlängert worden. © Pixabay/Fancycraves

Die Frist für Änderungsanträge und Korrekturen der Kontoverbindung für einen Antrag auf November- und Dezemberhilfe wurde um einen Monat verlängert. Anträge können künftig bis 31. Juli 2021 gestellt werden. 
Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mitteilt, wird die Frist für Änderungsanträge und Korrekturen verlängert. Auf der Homepage heißt es: Änderungsanträge bei November- und Dezemberhilfe sind bis 31. Juli 2021 möglich. Schnelle Antragstellung lohnt sich: Nur Neuanträge auf Überbrückungshilfe III, die bis 30. Juni eingehen, können noch eine Abschlagszahlung erhalten.
Weitere Informationen zur November- und Dezemberhilfe finden Steuerberater und Antragssteller in den aktualisierten FAQs des Bundeswirtschaftsministeriums.