Neue Richtlinie Verbot von Einwegplastik tritt am Samstag in Kraft

Ab Samstag sollen unter anderem Plastikstrohhalme verboten sein. © Pixabay/Karsten Paulick

Viele Einwegplastikprodukte sollen ab Samstag in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten verboten sein. Das sieht eine EU-Richtlinie vor, die 2019 beschlossen wurde.
Das Verbot, das zum 3. Juli in Kraft treten soll, betrifft nach Angaben der Bundesregierung die Herstellung von Produkten wie Einweggeschirr- und besteck, Trinkhalme,  Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff. Auch To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter aus Styropor dürfen demnach nicht mehr produziert werden. Der Handel könne vorhandene Ware abverkaufen.
Verboten werden laut Bundesregierung zudem Wegwerfteller, -becher oder -besteck aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen. Dies gelte auch für Einwegteller und -schalen aus Pappe, die nur zu einem geringen Teil aus Kunststoff bestehen oder mit Kunststoff überzogen sind.
Ziel der Richtlinie, die die EU 2019 verabschiedet hat, sei es Plastikmüll zu reduzieren und so die Meere und die Umwelt vor einer anhaltenden Plastikflut bewahren.

Kennzeichungspflicht für einige Produkte

Einweggetränkebecher aus Papier mit Kunststoffbeschichtung sowie Feuchttücher, Damenhygieneartikel, Zigaretten und Tabakprodukte mit Filtern seien weiter erlaubt. Sie müssen in Deutschland am dem 3. Juli jedoch speziell gekennzeichnet werden. So soll vor Umweltschäden durch Plastik gewarnt und Informationen zur richtigen Entsorgung geboten werden, informiert die Regierung.
Der Dehoga Bayern hat in einem Merkblatt wichtige Informationen für Hoteliers und Gastronomen zusammengefasst.