Die Neufassungen der Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind in Kraft getreten. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit hin. Die BEG soll Investitionen für energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden fördern.
Mit der Förderung will das Bundeswirtschaftsministerium stärkere Anreize setzen, um die Energie- und Klimaziele 2030 zu erreichen. Konkret ist die Neufassung der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) am 8. Juni in Kraft getreten, die für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) am 1. Juli.
Vereinfachte Antragstellung
Die Förderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) sind dabei gebündelt worden. Das vereinfacht die Antragstellung und bietet einen besseren Zugang zu den Förderungen, wie die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erklärt. Denn so lassen sich sämtliche Förderangebote (Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Fachplanung und Baubegleitung) mit nur einem Antrag bei nur einer der beiden Institutionen beantragen.
Zudem bieten die Institutionen jeden Fördertatbestand sowohl als Zuschuss- als auch als Kreditförderung an.
Förderung in bestimmten Fällen erhöht
Für den Einsatz Erneuerbarer Energien bei Neubau und Sanierungen hat der Gesetzgeber sogenannte EE-Klassen (wie „Effizienzhaus 55 EE") eingeführt und die Förderquote angehoben.
Eine erhöhte Förderung erhalten ebenso Neubauten mit Nachhaltigkeitszertifizierung (Zertifikat mit Qualitätssiegel „Nachhaltig Bauen" des BMI) mit sogenannter NH-Klassifizierung.
Die BEG beinhaltet außerdem unter anderem eine energieeffiziente Dämmung von Dächern. Zugleich hat der Gesetzgeber die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung ausgeweitet.
Für weitere Fragen empfiehlt die DGWZ, sich an die Infocenter der KfW (www.kfw.de/beg) und des Bafa (www.bafa.de/beg) zu wenden.