Business Mindestlohnerhöhung: Auswirkungen auf Betriebe und Beschäftigte

Seit 1. Januar 2026 liegt der Mindestlohn in Deutschland bei 13,90 Euro brutto pro Stunde.
Seit 1. Januar 2026 liegt der Mindestlohn in Deutschland bei 13,90 Euro brutto pro Stunde. © Stockfotos-MG - stock.adobe.com

Besonders Frauen und Beschäftigte im Gastgewerbe kommt der höhere Mindestlohn zugute. Viele Betriebe sehen sich hingegen mit neuen Herausforderungen konfrontiert.

Von der jüngsten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns könnten einer Schätzung zufolge bis zu 4,8 Millionen Menschen in Deutschland profitieren. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag im April 2025 knapp jedes achte Beschäftigungsverhältnis (rund 12 Prozent) unterhalb des seit 1. Januar 2026 geltenden Mindestlohns von 13,90 Euro brutto pro Stunde.

Werden diese Jobs mit dem neuen Mindestlohn vergütet, ergibt sich für die betroffenen Beschäftigten eine geschätzte Steigerung der Verdienstsumme um bis zu sechs Prozent beziehungsweise insgesamt 275 Millionen Euro, wie die Wiesbadener Statistiker errechnet haben. Dabei wurde angenommen, dass alle betroffenen Beschäftigten mindestens den zuvor gültigen Mindestlohn von 12,82 Euro erhielten. Lohnsteigerungen nach April 2025 wurden nicht berücksichtigt.

Frauen profitieren nach Angaben des Bundesamtes häufiger als Männer von der Mindestlohnerhöhung, weil sie häufiger in gering bezahlten Jobs arbeiten. Bei den Branchen ist besonders stark das Gastgewerbe betroffen, wo geschätzt fast die Hälfte (47 Prozent) aller Jobs von der Mindestlohnerhöhung profitieren. Auch in Land- und Forstwirtschaft (37 Prozent) profitieren viele Beschäftigte.

Welle von Lohnerhöhungen durch Mindestlohn

Während Millionen Beschäftigte von der Erhöhung profitieren, stellt sie viele Unternehmen vor neue Herausforderungen. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer hatte 15.000 Betriebe nach den Auswirkungen gefragt. Ergebnis: Jedes zweite Unternehmen ist nach eigenen Angaben direkt oder indirekt betroffen, dabei jedes vierte direkt wegen Löhnen, die zuvor unter der Mindestlohnschwelle lagen.

Über alle Branchen hinweg geben laut DIHK 40 Prozent der Befragten an, auch die Löhne in höheren Lohngruppen anzuheben. „Etliche Arbeitgeber sehen sich veranlasst, auch Löhne, die über dem Mindestlohn liegen, anzupassen, um einen entsprechenden Abstand zum Mindestlohn beizubehalten“, sagt DIHK-Präsident Peter Adrian.

Um steigende Personalkosten auszugleichen, planen laut der Umfrage rund 40 Prozent der Unternehmen, ihre Preise zu erhöhen. 13 Prozent gaben an, Personal abbauen zu wollen, im Einzelhandel und im Gastgewerbe sogar über 20 Prozent.

Adrian wertete die Effekte für die Unternehmen negativ. „Die Mindestlohnerhöhung und steigende Sozialabgaben treiben die Arbeitskosten weiter in die Höhe.“ Das bremse Investitionen und Investoren aus. Der DIHK-Präsident rief die Politik zum Gegensteuern auf. So solle sie „Fehlanreize zur Frühverrentung“ abbauen und das Renteneintrittsalter an die Entwicklung der Lebenserwartung anpassen.

Weitere Erhöhung ab 2027

Die durch eine Verordnung des Arbeitsministeriums geregelte Anhebung beruht auf einer Empfehlung der Mindestlohnkommission vom Juni. Anfang 2027 wird der Mindestlohn demnach weiter auf 14,60 Euro steigen. Davon werden nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes maximal sieben Millionen Jobs betroffen sein, für die sich dann eine weitere Steigerung der Verdienstsumme um rund vier Prozent oder rund 315 Millionen Euro ergäbe. dpa